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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027

Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2023-10111veröffentlicht 18.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 932 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,53 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027
Lose
14Angebot auf bis zu 14, Zuschlag höchstens 14 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Qualität20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.autobahn.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Überbetriebliche Ausbildungszentren zur Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027

Lose14 Lose · Angebot auf bis zu 14 · Zuschlag höchstens 14 je Bieter

Alle 14 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Thüringen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Thüringen sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
2
Sachsen-Anhalt

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind 14 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
3
Brandenburg

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Brandenburg sind 20 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
4
Sachsen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen sind 9 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
5
Niedersachsen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Niedersachsen sind 24 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
6
Schleswig-Holstein

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Schleswig-Holstein sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
7
Rheinland-Pfalz

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind 12 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
8
Bayern

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Bayern sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
9
Hessen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Hessen sind 17 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
10
Ostwestfalen-Lippe

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ostwestfalen-Lippe sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
11
Ruhrgebiet

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ruhrgebiet sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
12
Rheinland

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Rheinland sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
13
Südwestfalen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Südwestfalen sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–
14
Münsterland

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Münsterland sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität20 %
Preis80 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung. Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung. Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Kriterium
3.1 Nachweis einer Berufshaftpflicht-versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt Eigenerklärung zur Eig … ganz lesen3.1 Nachweis einer Berufshaftpflicht-versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr - Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Kriterium
4.1 Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung): Erklär … ganz lesen4.1 Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Dagegen muss der Bieter nicht schon zum Zeitpunkt des Angebots über die Ausstattung verfügen können. Eine Information durch den Bieter ist über folgende Ausstattung zu erwarten: Die Ausbildungszentren müssen in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihrer Ausstattung mit Maschinenvorrichtungen, Werkzeugen und Gerätschaften dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Ausstattung muss den geforderten Standards gemäß Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle notwendigen Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die die Auszubildenden während der überbetrieblichen Ausbildung benötigen, werden durch den Leistungserbringer beschafft. 1. Räumliche Ausstattung: Unterrichtsräume, Übungsräume, Werkstätten (vgl. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung) - Eine Metallwerkstatt mit mindestens einer Anzahl der Auszubildenden entsprechenden Anzahl an Arbeitsplätzen, - ein separater Ausbildungsraum für EDV-Unterweisungen, der über Arbeitsplätze für mind. eine der jeweiligen Gruppenstärke entsprechenden Anzahl verfügt, - eine Werkstatt zur Wartung von Fahrzeugtechnik, - eine beheizbare Ausbildungshalle für Tief- und Straßenbauarbeiten, sowie Mauerwerksübungen, sowie - für die Übungen mit der Fahrzeugtechnik muss ein Übungsgelände vorgehalten werden, dass die Simulation arbeitsplatznaher Bedingungen ermöglicht. 2. Sachliche Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung): - Der Bieter hat die entsprechenden Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in einem Standort des jeweiligen Loszuschnitts vorzuhalten. - Die Unterrichtsräume müssen über eine zeitgerechte Ausstattung verfügen (z.B. Beamer). - Die Art und der Umfang der Werkstätten müssen die Erfüllbarkeit des Ausbildungsplanes für die überbetriebliche Ausbildung von Straßenwärter/innen gewährleisten. - Die Räumlichkeiten müssen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz des Bieters sein bzw. für den Zeitraum der Ausbildungs angemietet sein. - Die technische Ausstattung der Werkstätten und Hallen hat dem Ausbildungsziel zu entsprechen. 3. Technische Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung): In einer für die Ausbildungszwecke angemessenen Anzahl sind folgende technische Ausstattungen vorzuhalten und bereitzustellen: - Motorsägen, - Motorsensen, - Baustellenampel und - Baustellenbeschilderung. 4. "PC-Kabinett" (vgl. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung): ein Computerarbeitsplatz je Auszubildenden mit Internetzugang und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.B. Microsoft Office in einer Version ab 2010). Es sind mindestens die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattungen erforderlich. Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Die Erklärung ist für jedes Los, das der Bieter anbietet, abzugeben. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. - Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen inkl. entsprechender Eignungsnachweise - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe - Relevante Nachweise und Erklärungen von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, wenn sich diese am Verfahren beteiligen Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenban …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung von drei Jahren verlängert sich für Auszubildende, die die Ausbildung zur/zum Straßenwärter/in nicht innerhalb der Regelausbildungszeit von drei Jahren aufgrund von Wiederholungen von Prüfungen, Krankheit oder ähnliches erfolgreich ablegen kann sowie für de … ganz lesenDie Dauer der überbetrieblichen Ausbildung von drei Jahren verlängert sich für Auszubildende, die die Ausbildung zur/zum Straßenwärter/in nicht innerhalb der Regelausbildungszeit von drei Jahren aufgrund von Wiederholungen von Prüfungen, Krankheit oder ähnliches erfolgreich ablegen kann sowie für denjenigen Auszubildenden, die die Fahrschulausbildung für die Klassen B/C/CE nicht erfolgreich zu Ende bringen konnten, wenn sie aufgrund der noch nicht vorhandenen Volljährigkeit eine Wartezeit absolvieren mussten. Die Verlängerung gilt auch für den Fall, dass die Fahrschulausbildung für die Klassen B/C/CE nicht durch den Auftragnehmer als Soll-Leistung angeboten werden.
Optionen
ja
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
19.04.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale
Anschrift
Heidestraße 15, 10557 Berlin
Kontakt
vergabestelle@autobahn.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.04.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29c82e44-27f8-4de1-ac9a-4ff72dcd5839.