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U-Bahnstation Leipziger Straße Brandschutz - Los 1: HKLS und Los 2: Metallbauarbeiten

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 022/25veröffentlicht 07.02.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 619 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Hessen (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
40 Monate07.04.2025 – 29.07.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 20 Monaten
  4. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.07.2028
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme In der bestehenden U-Bahnstation Leipziger Straße in Frankfurt am Main, Stadtteil Bockenheim, wird eine brandschutztechnische Sanierung der gesamten Station durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachstehend „VGF“ genannt) durchgeführt.

Die brandschutztechnischen und baulichen Maßnahmen finden in den folgenden Ebenen der Station statt:

A-Ebene – oberirdisch, Erschließung U-Bahnstation Leipziger Straße B-Ebene – Verteilerebene C-Ebene – Bahnsteigebene C1-Ebene – Kriechkeller/Technikebene unterhalb C-Ebene, Raumhöhe 1,21m D-Ebene – Bahnsteigebene D1-Ebene – Kriechkeller/Technikebene unterhalb D-Ebene, Raumhöhe 1,21m

Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Während der Ausführung werden zeitgleich andere Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich. Der Arbeitsbeginn ist abhängig von der Fertigstellung des jeweiligen Bereichs durch die Vorgewerke

Weitere, auf der Baustelle ausgeführte Tätigkeiten: - Elektroarbeiten - Nachrichtentechnik (BMA) - Erweiterte Rohbauarbeiten - Schadstoffsanierung - MSR - Baureinigungsarbeiten

Für die Gesamtmaßnahme Brandschutz Leipziger Straße sind noch weitere Ausschreibungen/Bekanntmachungen geplant:

- Trockenbauer - Maler/Putzer - Türbauer

Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren für beide Lose. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Brandschutzsanierung Sanitär / Feuerlösch / Lüftung

Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet hierbei die Arbeiten der Gewerke Sanitär, Feuerlösch und Lüftung. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: - die mehrmalige Außerbetriebnahme der vorhandenen Lüftungsanlage für die Arbeiten an den BSKs - das Reinigen der Lüftungskanäle im Bereich der ausgebauten BSKs bis 2,00 m Länge - das Herrichten der entstandenen Öffnungen für den Einbau neuer BSKs - den Einbau von neuen BSKs - den Einbau von neuen BSKs als Überströmöffnung - den Anschluss von neuen BSKs an die bestehende Lüftungsinstallation - das Demontieren und Erneuern der vorhandenen Dämmung - das Nachrüsten weniger BSKs mit einem AS-I-Modul und einem Motor - diverse Anpassungsarbeiten mit kleinem Umfang an der bestehende Lüftungsinstallation - die brandschutztechnische Ertüchtigung von Rohrleitungsdurchführungen - das Errichten von Schutz- und Absperrmaßnahmen bei den vorgenannten Arbeiten - die Montage eines Split-Kälte-Geräts für einen Technikraum - die Montage einer Feuerlöschtrennstation

40 Monate–
2
Metallbauarbeiten

Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet hierbei die Metallbauarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: - Bereitstellen und vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung - Absperren des eigenen Arbeitsbereichs im öffentlichen Bereich der Station - Abbrechen von Deckensegel im Rahmen einer Stationssperrung - Abbrechen von Deckenverkleidungen aus Metall - Herstellen, liefern und montieren von Rauchschürzen inkl. dazugehörigen Trockenbauschürzen - Herstellen, liefern und montieren Deckenverkleidungsblechen

40 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.04.2025
Vertragsende
29.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im öffentlichen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink … ganz lesenverlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im öffentlichen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme. Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ - die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Arbeiten der Gewerke Sanitär, Feuerlösch und Lüftung. Die aufgeführten Leistungen umfassen: - die mehrmalige Außerbetriebnahme der vorhandenen Lüftungsanlage für die Arbeiten an den BSKs - das Reinigen der Lüftungskanäle im Bereich der ausgebauten BSKs b … ganz lesenLeistung: Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Arbeiten der Gewerke Sanitär, Feuerlösch und Lüftung. Die aufgeführten Leistungen umfassen: - die mehrmalige Außerbetriebnahme der vorhandenen Lüftungsanlage für die Arbeiten an den BSKs - das Reinigen der Lüftungskanäle im Bereich der ausgebauten BSKs bis 2,00 m Länge - das Herrichten der entstandenen Öffnungen für den Einbau neuer BSKs - den Einbau von neuen BSKs - den Einbau von neuen BSKs als Überströmöffnung - den Anschluss von neuen BSKs an die bestehende Lüftungsinstallation - das Demontieren und Erneuern der vorhandenen Dämmung - das Nachrüsten weniger BSKs mit einem AS-I-Modul und einem Motor - diverse Anpassungsarbeiten mit kleinem Umfang an der bestehende Lüftungsinstallation - die brandschutztechnische Ertüchtigung von Rohrleitungsdurchführungen - das Errichten von Schutz- und Absperrmaßnahmen bei den vorgenannten Arbeiten - die Montage eines Split-Kälte-Geräts für einen Technikraum - die Montage einer Feuerlöschtrennstation
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren für beide Lose. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eV … ganz lesenEs gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren für beide Lose. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,m ehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auff …

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.04.2025
Vertragsende
29.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet hierbei die Metallbauarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: - Bereitstellen und vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung - Absperren des eigenen Arbeitsbereichs im öffentlichen Bereich der Station … ganz lesenLeistung: Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet hierbei die Metallbauarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: - Bereitstellen und vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung - Absperren des eigenen Arbeitsbereichs im öffentlichen Bereich der Station - Abbrechen von Deckensegel im Rahmen einer Stationssperrung - Abbrechen von Deckenverkleidungen aus Metall - Herstellen, liefern und montieren von Rauchschürzen inkl. dazugehörigen Trockenbauschürzen - Herstellen, liefern und montieren Deckenverkleidungsblechen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren für beide Lose. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eV … ganz lesenEs gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren für beide Lose. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung und Angabe der Losnummer über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,m ehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auff …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.169vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (958 Lose mit Angabe)
350.571 €Zuschlagswert im Median
152.554 € – 743.681 €mittlere Hälfte, 522 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19d90522-9874-426b-9fef-be87483db7c2.