Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitBeratungPlanung

Turbinen mit Fischschutz/-abstieg Griesheim: PmW Manager

Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg · Aschaffenburg, Bayern

Aktenzeichen 2025/835/001veröffentlicht 16.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 79 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aschaffenburg63743, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Projekt Griesheim wird in partnerschaftlicher Projektabwicklung entsprechend des Partnerschaftsmodells Wasserstraßen (PmW) ausgeführt. Der mit dieser Leistung zu bindende PmW Manager unterstützt das Projektteam im Rahmen der partnerschaftlichen Projektabwicklung. Der PmW Manager wird mit den drei Projektphasen 0-2 ausgeschrieben und stufenweise beauftragt. Die auf die Projektphase 0 aufbauenden Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt und enden mit der Fertigstellung des Projektes. Die Leistungen sind notwendig für die nächsten Schritte im Projekt, die Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen und Partnerauswahl des Mehrparteienvertrages für eine partnerschaftliche Projektabwicklung. Der PmW Manager bereitet alle Partner und das Projektteam auf das PmW vor, mit Hilfe von Schulungen und Workshops. Der PmW Manager ist für die partnerschaftliche Projektabwicklung zuständig, der Auftrag beinhaltet Beratungs- und Projektmanagementleistungen. Diese Leistungen sind unterstützend in den Bereichen Organistation, Management, Information, Koordination, Dokumentation, Qualität, Quantiät, Kosten, Finanzierung, Termine, Kapazität, Logistik, Vertragsgestaltung, Versicherung und Workshops vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 650.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklär … ganz lesenZu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 650.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zu § 44 Absatz 1 VgV: Eitnragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis d … ganz lesenZu § 44 Absatz 1 VgV: Eitnragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fa … ganz lesenZu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag gennanten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung ist vor Auftragserteilung vorzulegen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) bzw. in … ganz lesenZu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) bzw. integrierter Projektabwicklung (IPA) der letzten 5 Jahre. Wichtung: 100 % Bewertungsmaßstab: 5 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistungen (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR 4 Punkte: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistung (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR 3 Punkte: nicht belegt 2 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistungen (jeweils 1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase( Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR 1 Punkt: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistung (1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren), im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR 0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannter Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
563.860 €Zuschlagswert im Median
416.743 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 45 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b465a97-7001-467f-ad57-37098e9b9b16.