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Tunnelüberwachung der Tunnel Ernst-Reuter-Allee, Askanischer Platz und Universitätsplatz, Tunnelüberwachung und Steuerung der technischen Anlagen (30-ZV-0171/23)

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 30-ZV-0171/23veröffentlicht 03.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1153 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39090, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

1. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses ist die vollständige Überwachung der innerstädtischen Tunnel und der Steuerung der technischen Anlagen gemäß den Anforderungen nach RABT 2006 sowie EABT, der Tunnel Ernst-Reuter-Allee/Hauptbahnhof, des Universitätsplatzes und des Tunnels Askanischer Platz in Magdeburg. Lagepläne sind als Anlage beigefügt. Kurzbeschreibung der Tunnelanlagen: Ernst-Reuter-Allee: 340 m langer Richtungsverkehrstunnel, je 155 m lange Trogbereiche, je Fahrtrichtung eine Tunnelröhre, südliche Röhre mit Anbindung zur Tiefgarage City Carré Universitätsplatz: 181 m langer Gegenverkehrstunnel, westliche Trog 110 m, östlicher Trog 59 m, eine Tunnelröhre Askanischer Platz: 226,5 m langer Gegenverkehrstunnel, nördlicher Trog 105,5 m, südlicher Trog 120 m, eine Tunnelröhre

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Der AG hat die Möglichkeit mit Option auf 1 Jahr den Vertrag zu verlängern. Die Optionsausübung ist dem AN bis spätestens 3 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes schriftlich mitzuteilen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder nicht präqualifizierte Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten … ganz lesenUm den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder nicht präqualifizierte Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. ------ 1. Präqualifizierte Bieter und andere präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer und präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft weisen ihre Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dem Angebot nach und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie präqualifizierte Verleiher haben den Nachweis der Präqualifizierung auf gesondertes Verlangen einzureichen. 2. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer: Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 3. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Verleiher: Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Verleihern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Verleiher auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 4. Nicht präqualifizierte Bieter und andere nicht präqualifizierten Unternehmen: Nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, nicht präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine EEE mit dem Angebot einzureichen. Die nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie nicht präqualifizierte Verleiher haben diese Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 5. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 4. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer: Sind die Nachunternehmer/Unterauftragnehmer präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unter …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PSK Sicherheit GmbH & Co KG, Barleben–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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32vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.09.2023

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