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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

TUM ASG Interimscampus

Technische Universität München · München, Bayern

Aktenzeichen TUM ASGveröffentlicht 20.09.2024LieferleistungenNichtoffenes Verfahren

Angebotsfristseit 745 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (62 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung, Aufbau und Vermietung oder Übereignung (nach Maßgabe der Vergabeunterlagen) eines betriebsfertigen Interims-Forschungs- und Lehrcampus mit einer BGF von ca. 12.000m2 für den Universitätsbetrieb.

Beschreibung des Loses

Lieferung, Aufbau und Vermietung für ca. 8-10 Jahre, wahlweise Übereignung (nach Maßgabe der Vergabeunterlagen) eines betriebsfertigen Interims-Forschungs- und Lehrcampus mit einer BGF von ca. 12.000m2 für den Universitätsbetrieb. - Ausführungszeit vrs. von ca. Januar 2025 bis September 2025. Alle nachfolgenden Maße sind auch ohne gesonderte Angabe grobe ca. Maße: - 9000m2 in Aluminium Leichtbauweise inkl. Erstellung prüffertiger Statik - 2000m2 in Stahlbeton Systembau 2-stöckig inkl. Erstellung prüffertiger Statik - 1000m2 in Modulbauweise 2-stöckig inkl. Erstellung prüffertiger Statik bestehend aus Nasszellen, Raummodulen, Passmodulen, Flurmodulen, Technikmodulen nach GK3 mit zum Teil Sonderbau Versammlungsstätte - Ausführung Brandschutz und Schallschutz nach BayBO, ASR und IndBauRL - 1200m2 Bodenbelagsarbeiten, 2000m2 Trockenbauarbeiten. - Verlegung der Anschlussleitungen/nichtöffentliche Erschließung - Außengeländegestaltung inkl. Fahrwege bei ca. 4000m2 - Heizungs- und Kühlanlage für 21 Grad Normtemperatur im Gebäude, Steuerung mittels KI geregelter Steuerung - Elektrotechnik für 12000m2 Interimsbau inkl. Mensaküche, hier auch Mittelspannungsarbeiten - Sicherheitstechnik für 12000m2 Interimsbau, Schlösser, Kameras, Brandmeldetechnik, Hinweistechnik und Feuerlöscher) - Medien- sowie Netzwerktechnik - Sanitärtechnik auf ca. 300m2 - Küchen- und Kühltechnik auf ca. 1500m2 inkl. Inventar - Tribünenanlagen, sowie Tische und Stühle für den Betrieb

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden 3. wobei die Maximierung der Ersatz … ganz lesenNachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages des Bewerbers, jeweils der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2023), jeweils in EUR netto.
Kriterium
Ausgeführte Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über nach Art der Leistungen, Umfang der Leistungen/Größe, Inhalt der Leistungen und Zeitdauer für den vergleichbare Leistungen für temporäre Anlagen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung4 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Vergabeverfahren musste noch vor Sicherstellung der Grundstückverfügbarkeit eingeleitet werden, weil andernfalls die notwendige Inbetriebnahme des ausschreibungsgegenständlichen Interimsgebäudes bis zum Wintersemester 2025/2026 nicht realisiert werden kann. Der Auftraggeber behält sich die Aufhe … ganz lesenDas Vergabeverfahren musste noch vor Sicherstellung der Grundstückverfügbarkeit eingeleitet werden, weil andernfalls die notwendige Inbetriebnahme des ausschreibungsgegenständlichen Interimsgebäudes bis zum Wintersemester 2025/2026 nicht realisiert werden kann. Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass die zuständigen Gremien nicht bis Oktober 2024 die notwendigen Mittel zum Grundstücksankauf bereitstellen oder der Grundstücksankauf aus anderen Gründen nicht bis Oktober 2024 beurkundet werden kann.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0HUVW

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Arcisstraße 21, 80333 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

266Bekanntmachungen
100Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
552.255 €Zuschlagswert im Median
268.637 € – 1,38 Mio. €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d334d60-5e93-4d07-a5d0-e7df54dbe09b.