TSK26001 Beschaffung von zwei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und vier LKWs für die Stadt Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 TSK26001veröffentlicht 24.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 11:05 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 5 Monaten94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Zusatzbeschaffung von je einem Forst-Spezialschlepper , LKW Arbeitsbühne, LKW mit Bewässerungsaufbau sowie die reguläre Ersatzbeschaffung je eines 18 t Bauhof-LKW, LKW 7,49t mit Doppelkabine und LKW 7,49t mit Winterdienst-Ausstattung.
Gegenstand nach CPV
- 34100000KraftfahrzeugeHauptgegenstand
- 16700000Traktoren
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung eines fabrikneuen Forstschlepper mit Seilwinde und Kran Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene Forstschlepper soll u.a. für folgende Zwecke beim Forstamt der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden: 1.Allgemeine Unterhaltungsarbeiten 2. Waldpflege und -verjüngung 3. Betrieb diverser Anbaugeräte wie z.B. Frontlader, Hochentastungsschere, Schlegelmulcher 4. Zug- und Kranarbeiten an Straßen und im Wald 5. Rücken von Starkholz Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ DGUV70, 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
| 2 | Lieferung eines fabrikneuen LKW mit Ladekran und Kipperpritsche Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene LKW soll für folgende Zwecke bei einem Ortsteil-Bauhof der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Bau- und Unterhaltungsarbeiten 2. Transport von Material und Baustoffen 3. Transport von Schüttgütern, sowie Baum- und Grünschnitt 4. Verladen von Material und Maschinen 5. Erdaushub- und Verladearbeiten mit Ladekran und Greifer 6. Allgemeine Transportaufgaben 7. Winterdienst auf ein- und mehrspurigen Straßen Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge aus der Anlage XXI. zu § 49 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Anlage XXI. zu § 49 Abs. 3 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG Maschinen für den Winterdienst-Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 13021 DIN EN 13021 Winterdienst und Straßenbetriebsdienstausstattung, Datenerfassung und Datenübertragung nach DIN EN 15430-1 DIN EN 15430-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung, Antrieb und Steuerung von Anbaumaschinen nach DIN EN 15431-1 DIN EN 15431-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung, Frontanbauausstattungen DIN EN 15432 DIN EN 15432 Winterdienstausrüstung - Streumaschinen nach DIN EN 155597 DIN EN 155597 Kranaufbau nach DIN EN 12999 und DIN EN 13001 DIN EN 12999 DIN EN 13001 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten nach DIN 30710 DIN 30710 Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, 70 und 71 DGUV 1, 70 und 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
| 3 | Lieferung eines fabrikneuen 4x2 Kommunal-LKW mit Kipperpritsche, Wassertank und 12m Gießarm Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene LKW soll für folgende Zwecke beim Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Pflanzenbewässerung und Grünflächenpflege 2. Betriebsdienst Bauhof 3. Allgemeine Transportleistungen Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge aus der Anlage XXI. zu § 49 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Anlage XXI. zu § 49 Abs. 3 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG Maschinen für die Straßenreinigung nach DIN EN 13019 DIN EN 13019 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung- Antrieb und Steuerung von Anbaumaschinen nach DIN EN 15431-1 DIN EN 15431 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung- Frontanbauausstattungen nach DIN EN 15432-2 DIN EN 15432 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten nach DIN 30710 DIN 30710 Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, 70 und 71 DGUV 1, 70 und 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
| 4 | Lieferung eines fabrikneuen LKW mit Hubarbeitsbühne Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene LKW soll für folgende Zwecke beim Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Baumpflege 2. Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen 3. Allgemeine Pflege- und Wartungsaufgaben Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge aus der Anlage XXI. zu § 49 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Anlage XXI. zu § 49 Abs. 3 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG Norm Fahrbare Hubarbeitsbühnen DIN EN 280 Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, 70 und 71 DGUV 1, 70 und 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
| 5 | Lieferung eines fabrikneuen 4x2 LKW mit Doppelkabine und Kipperpritsche Verwendungszweck Der LKW soll im Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe im Bereich Stadtgärtnerei und Ausbildung eingesetzt werden: 1. Material- und Personentransport 2. Bauhoftätigkeiten und Betriebsdienst 3. Allgemeine Transportleistungen Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten nach DIN 30710 DIN 30710 Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, 70 und 71 DGUV 1, 70 und 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
| 6 | Lieferung eines fabrikneuen 4x2 Kommunal-LKW mit Kipperpritsche und Winterdienstausrüstung Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene LKW soll für folgende Zwecke beim Bauhof einer Ortsverwaltung der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Bauhoftätigkeiten und Straßenbetriebsdienst 2. Winterdienst 3. Allgemeine Transportleistungen Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge aus der Anlage XXI. zu § 49 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Anlage XXI. zu § 49 Abs. 3 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG Maschinen für die Straßenreinigung nach DIN EN 13019 DIN EN 13019 Maschinen für den Winterdienst- Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 13021 DIN EN 13021 Winterdienst und Straßenbetriebsdienstausstattung- Datenerfassung und Datenübertragung nach DIN EN 15430-1 DIN EN 15430-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung- Antrieb und Steuerung von Anbaumaschinen nach DIN EN 15431-1 DIN EN 15431-1 Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung- Frontanbauausstattungen nach DIN EN 15432-2 DIN EN 15432-2 Winterdienstausrüstung - Streumaschinen nach DIN EN 155597 DIN EN 155597 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten nach DIN 30710 DIN 30710 Unfallverhütungsvorschriften DGUV 1, 70 und 71 DGUV 1, 70 und 71 Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 60% Preis
- Qualität
- 25 % kürzeste Lieferzeit
- Qualität
- 15% Umrüstzeit von Kran und Seilwinde
Eignung3 von 3 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklä … ganz lesenkürzer
1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. 2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegen: Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 94 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.02.2026, 11:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Lose 2, 3, 4, 5, 6
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 70 % Preis
- Qualität
- 15% höchste Zuladung
- Qualität
- 15 % kürzeste Lieferzeit
Eignung3 von 3 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklä … ganz lesenkürzer
1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. 2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt: Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. 3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 94 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.02.2026, 11:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Friedrich-Str. 14-18, 76133 Karlsruhe
- Website
- karlsruhe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ha.karlsruhe.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG66 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH39 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH30 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH23 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.02.2026 auf 12.03.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74bc4588-0720-4e86-9aeb-0991f18e1181.