TSK25010 Verwertung von Alttextilien
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 TSK25010veröffentlicht 24.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in stadteigenen, stationären Sammelcontainern.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Beschreibung des Loses
4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim: Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante) aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche, Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45 Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien. Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Wertungsbetrag. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Wertungsbetrag. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 60 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 60 = 600 Punkte).
- Qualität
- Für die Bewertung der Umweltkosten wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Umweltkosten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Umweltkostenpreis von 18.906,13 € (entspricht 1.000 km Entfernung zur Sortieranlage bei einer angenommenen Menge von 2.500 Mg über den Vertragszeitraum) und darüber. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 40 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 40 = 400 Punkte).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Striebel Textil GmbH, Langenenslingen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Friedrich-Str. 14-18, 76133 Karlsruhe
- Website
- karlsruhe.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
ha.karlsruhe.de
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Stadt Karlsruhe Hauptamt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3afddc96-95d2-48cc-ae83-5e468b033f5c.