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Treffpunkt U25 - Konzeption und Durchführung einer Maßnahme für schwer erreichbare junge Menschen

Kreis Minden-Lübbecke · Minden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 512 2025 KMLveröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 345 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium70 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Maßnahme soll als Anlaufstelle für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen konzipiert sein und durch offene Beratungsangebote, aufsuchende Arbeit sowie niederschwellige Unterstützungsangebote Problemfelder dieser jungen Menschen identifizieren und Lösungswege erarbeiten. Die jungen Menschen sollen langfristig zurück auf den Weg in Schule, Ausbildung oder Arbeit geholt und in den Regelberatungsprozess nach dme SGB II zurückgeführt werden. Es sollen innovative Konzepte, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen entwickelt werden. Die Angebote sind auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zuzuschneiden. Der Vorrang der Leistungen nach § 13 SGB VIII ist zu beachten. Bestehende Netzwerke sind zu nutzen. Zur Zielgruppe gehören sowohl erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch Nicht-Leistungsempfänger, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit SGB II-Ansprüche hätten, und die • 15 bis unter 25 Jahre alt sind • sich in schwierigen Lebenslagen befinden • Handlungsbedarfe aufw.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Beschreibung + Los 1: Treffpunkt Minden

Die Maßnahme soll als Anlaufstelle für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen konzipiert sein und durch offene Beratungsangebote, aufsuchende Arbeit sowie niederschwellige Unterstützungsangebote Problemfelder dieser jungen Menschen identifizieren und Lösungswege erarbeiten. Die jungen Menschen sollen langfristig zurück auf den Weg in Schule, Ausbildung oder Arbeit geholt und in den Regelberatungsprozess nach dme SGB II zurückgeführt werden. Es sollen innovative Konzepte, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen entwickelt werden. Die Angebote sind auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zuzuschneiden. Der Vorrang der Leistungen nach § 13 SGB VIII ist zu beachten. Bestehende Netzwerke sind zu nutzen. Zur Zielgruppe gehören sowohl erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch Nicht-Leistungsempfänger, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit SGB II-Ansprüche hätten, und die • 15 bis unter 25 Jahre alt sind • sich in schwierigen Lebenslagen befinden • Handlungsbedarfe aufweisen z. B. in den Bereichen Arbeits- und Sozialverhalten, Wohnsituation, Bildung, Gesundheit. Die Maßnahme Treffpunkt U 25 wird für einen Zeitraum von 18 Monaten und einen Optionszeitraum von ebenfalls 18 Monaten in 4 Losen ausgeschrieben (Los 1 Minden 20 TnP, Los 2 Petershagen 7 TnP, Los 3 Bad Oeynhausen 10 TnP und Los 4 Lübbecke 10 TnP). Durchführende Träger müssen über eine gültige Zertifizierung nach AZAV gem. § 178 SGB III verfügen. Los 1: Treffpunkt Minden Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16h SGB II für schwer erreichbare jungen Menschen mit 20 Teilnehmerplätzen in Minden.

––
2
Los 2: Treffpunkt Petershagen

Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16h SGB II für schwer erreichbare jungen Menschen mit 7 Teilnehmerplätzen in Petershagen.

––
3
Los 3: Treffpunkt Bad Oeynhausen

Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16h SGB II für schwer erreichbare jungen Menschen mit 10 Teilnehmerplätzen in Petershagen.

––
4
Los 4: Treffpunkt Lübbecke

Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16h SGB II für schwer erreichbare jungen Menschen mit 10 Teilnehmerplätzen in Petershagen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Qualität des Konzepts
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ESTA Bildungswerk gGmbH, Herford1
2ESTA Bildungswerk gGmbH, Herford1
3CompetenzFactory gGmbH, Minden2
4CompetenzFactory gGmbH, Minden2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (323 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d9532ecb-73b1-4b84-a2c9-13868c858c35.