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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Treasury Management System

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 104-26-VV-FSveröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 162 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Mit diesem Verfahren sucht die berlinovo ein Treasury Management System (TMS). Die bestehende Treasury-IT-Infrastruktur soll vereinfacht werden, da diese zum einen die sich veränderten Marktgegebenheiten nicht vollumfänglich abbildet und die Anforderungen an das Risikomanagement hinsichtlich der Steuerung von Finanzrisiken im Treasury durch die strategische Weiterentwicklung der berlinovo gestiegen sind.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein verg … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragne …
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen gem. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025. Achtung: mind. EUR 3 Mio. mit vergleichbaren Leistungen (Ziffer 5.1 Bekanntmachung) durchschnittlich über die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. 1. Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)* 2. Anzahl Projektleiter/ Berater 3. Anzahl Entwickler Achtung: * Mindestens 15 MA (Vollzeitäquivalente) durchschnittlich über die letzten drei Geschäftsjahre
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die berlinovo wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen. Die be … ganz lesenDie berlinovo wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen. Die berlinovo wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Die Implementierung umfasst mindestens einen der Funktionsbereiche Finanzrisikomanagement oder Liquiditätssteuerung • Vergleichbare Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl (min. 10 Konzerngesellschaften und insgesamt 100 Mitarbeiter) • Produktiver Go-Live des Systems liegt nicht länger als fünf Jahre zurück • Die Referenzprojekte weisen eine nachweisliche Nutzung des Systems im produktiven Betrieb von mindestens drei Monaten auf • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden. Für jede wertungsfähige Referenz sind 20 Punkte jeweils wie folgt erreichbar: 5 Punkte je wertungsfähiger Referenz 15 Zusatzpunkte (sofern Referenz wertungsfähig): • Das Referenzprojekt beinhaltet die Abbildung eines umfangreichen Finanzierungsportfolios mit Kreditlinienallokation auf mehrere Konzerngesellschaften und Monitoring von Financial Covenants. (2 Punkte) • Das Referenzprojekt umfasst die Bestandsführung und automatisierte Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten. (2 Punkte) • Das Referenzprojekt umfasst die Implementierung einer Nebenbuchhaltung mit automatisierter Weitergabe an das Hauptbuch. (1 Punkt) • Das Referenzprojekt umfasst die Implementierung einer integrierten Liquiditätsplanung mit mindestens dreijährigem Planungshorizont und automatisierter Ist-Daten-Integration. (2 Punkte) • Der Referenzkunde ist ein Unternehmen der Immobilien- oder Wohnungswirtschaft. (2 Punkte) • Der Referenzkunde unterliegt vergleichbaren regulatorischen Anforderungen, etwa EMIR-Meldepflichten oder AWV-Meldungen an die Bundesbank. (1 Punkt) • Das Referenzprojekt wurde für eine Konzernstruktur mit mehreren Tochtergesellschaften und komplexen Beteiligungsverhältnissen durchgeführt. (1 Punkt) • Im Referenzprojekt wurde eine direkte Bankanbindung via EBICS realisiert. (1 Punkt) • Das Referenzprojekt umfasst die Integration von Marktdaten. (1 Punkt) • Im Referenzprojekt wurde eine Anbindung an SAP als führendes ERP-System umgesetzt, idealerweise einschließlich SAP Multi-Bank-Connectivity. (1 Punkt) • Das Referenzprojekt beinhaltet die Umsetzung automatisierter Zahlungsverkehrsprozesse inklusive Sanktions- und Betrugsprüfungen. (0,5 Punkt) • Im Referenzprojekt wurde eine API-basierte Integration mit vor- oder nachgelagerten Systemen realisiert, idealerweise über REST-APIs oder vergleichbare offene Schnittstellenstandards. (0,5 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Di …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahre … ganz lesenDie Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahren nach Erteilung des in diesem Vergabeverfahren erteilten Zuschlags vor, die in der jeweiligen Angebotswertung auf den jeweiligen Rangplätzen 2 bis max. 5 platzierten Unternehmen wegen der Fortführung des Vertrags anzusprechen, § 132 Abs. 2 GWB. Gesprächsgrundlage sind die Inhalte der in diesem Vergabeverfahren abgegebenen finalen Angebote (mit ggfs. auf der Grundlage der vereinbarten Preisgleitklausel fortgeschriebenen Preisen). Die berlinovo beabsichtigt, in diesem Fall mit den Unternehmen nach deren Reihenfolge im Wettbewerb zu sprechen. Die berlinovo ist zu dieser Vorgehensweise jedoch nicht verpflichtet, es besteht kein Anspruch eines Unternehmens auf Gespräche/Verhandlungen mit der berlinovo.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ff0e68e-e82a-4c6f-b80b-4fa8ebb9fa91.