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Transport, Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen

Landkreis AschaffenburgFB 54 - Abfallwirtschaft · Aschaffenburg, Bayern

Aktenzeichen LOT-0001 E98175352veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 414 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 8 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aschaffenburg63739, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Transport von Grünabfällen incl. Containergestellung (Los 1-4), Verwertung von Grünabfällen (Los 5-7) Grünabfallzerkleinerung mit Transportleistungen (Los 8)

Bezogen auf Ziffer 2.1.5 dieser Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können, sich nur auf die Lose 5, 6 und 7 bezieht. Bezogen auf die übrigen Lose ist keine Begrenzung vorgesehen.

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern

Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Blankenbach, Geiselbach, Kleinkahl, Krombach, Mömbris, Sailauf, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund Wiesen zu Verwertern (GBAB und KEK GmbH)

3 Jahre–
2
Los 2 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern

Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Alzenau (incl. Ortsteile) zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7)

3 Jahre–
3
Los 3 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern

Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Goldbach, Hösbach, Glattbach und Johannesberg zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7)

3 Jahre–
4
Los 4 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern

Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Heinrichsthal, Haibach, Heimbuchenthal, Rothenbuch, Waldaschaff, Bessenbach, Heigenbrücken, Weibersbrunn, Mespelbrunn und Dammbach zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7)

3 Jahre–
5
Los 5: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a.

Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 6 und 7) verwendet werden

3 Jahre–
6
Los 6: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a

Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 5 und 7) verwendet werden

3 Jahre–
7
Los 7: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a.

Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 5 und 6) verwendet werden

3 Jahre–
8
Los 8: Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen

Los 8: Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen(GBAB, Bioenergie Aschaffenburg GmbH und KEK GmbH)

3 Jahre–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
Wertungspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Optionen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Es wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14.100 %
Preis
Es wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Optionen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisEs wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Optionen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 5, 6, 7

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisEs wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14. Bezogen auf Ziffer 2.1.5 dieser Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können, sich nur auf die Lose 5, 6 und 7 bezieht. Bezogen auf die übrigen Lose ist keine Begrenzung vorgesehen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Optionen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis AschaffenburgFB 54 - Abfallwirtschaft
Anschrift
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung efe8f71e-41fe-49de-9547-e2cf4633c6b5.