Transport, Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen
Landkreis AschaffenburgFB 54 - Abfallwirtschaft · Aschaffenburg, Bayern
Aktenzeichen LOT-0001 E98175352veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- 62-2026-710-EA Transport, Annahme und Verwertung von Altpapier im Stadtgebiet RegensburgStadt Regensburg · RegensburgFrist 30.11.2026
- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 18.11.2026
- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbH · IngenriedFrist 30.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aschaffenburg63739, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Transport von Grünabfällen incl. Containergestellung (Los 1-4), Verwertung von Grünabfällen (Los 5-7) Grünabfallzerkleinerung mit Transportleistungen (Los 8)
Bezogen auf Ziffer 2.1.5 dieser Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können, sich nur auf die Lose 5, 6 und 7 bezieht. Bezogen auf die übrigen Lose ist keine Begrenzung vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
Lose8 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Blankenbach, Geiselbach, Kleinkahl, Krombach, Mömbris, Sailauf, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund Wiesen zu Verwertern (GBAB und KEK GmbH) | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Alzenau (incl. Ortsteile) zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7) | 3 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Goldbach, Hösbach, Glattbach und Johannesberg zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7) | 3 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen zu Verwertern Containergestellung mit Grünabfalltransporten von Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen der Grünabfälle aus Heinrichsthal, Haibach, Heimbuchenthal, Rothenbuch, Waldaschaff, Bessenbach, Heigenbrücken, Weibersbrunn, Mespelbrunn und Dammbach zum Verwerter (AN zu Los 5, 6 oder 7) | 3 Jahre | – |
| 5 | Los 5: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 6 und 7) verwendet werden | 3 Jahre | – |
| 6 | Los 6: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 5 und 7) verwendet werden | 3 Jahre | – |
| 7 | Los 7: Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Verwertung von Grünabfällen, ca. 2.200 Mg/a bis 2.700 Mg/a. Angebot gilt dieser Menge und kann auch für die weiteren Mengenlose (Los 5 und 6) verwendet werden | 3 Jahre | – |
| 8 | Los 8: Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen Los 8: Zerkleinerung holziger Grünabfälle auf Grünabfallsammelplätzen und Recyclinghöfen incl. Zuführen des Zerkleinerungsguts an die vom AG benannten Anlagen(GBAB, Bioenergie Aschaffenburg GmbH und KEK GmbH) | 3 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Lose 1, 8
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenkürzer
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenkürzer
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisEs wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenkürzer
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 5, 6, 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisEs wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf die Lose 2-4 und 5-7 das Angebot den Zuschlag erhält, welches in der Summe den niedrigsten Wertungspreis auswirft. Hierbei wird den Transportlosen (hier nur die Lose 2, 3 und 4) jeweils diejenige (Ziel-) Anlage bzw. das Verwertungslos (Los 5, 6 bzw. 7) zugeordnet, für die sich der niedrigste Gesamtpreis errechnet. Siehe BB Los 1-8 Nr. 14. Bezogen auf Ziffer 2.1.5 dieser Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können, sich nur auf die Lose 5, 6 und 7 bezieht. Bezogen auf die übrigen Lose ist keine Begrenzung vorgesehen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und e … ganz lesenkürzer
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG, Goldbach | – |
| 2 | M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG, Goldbach | – |
| 3 | M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG, Goldbach | – |
| 4 | M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG, Goldbach | – |
| 5 | Kompost- und Erdenwerk Kahlgrund GmbH, Schöllkrippen | – |
| 6 | RETERRA Humuswerk Main-Spessart GmbH & Co. KG, Gemünden | – |
| 7 | RETERRA Humuswerk Main-Spessart GmbH & Co. KG, Gemünden | – |
| 8 | Zeller Recycling GmbH, Mutterstadt | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis AschaffenburgFB 54 - Abfallwirtschaft
- Anschrift
- Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
- Website
- abfallwirtschaft-ab.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 18.11.2026
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- Erfassung, Sortierung und Verwertung von Elektro- und ElektronikaltgerätenVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott aus dem Landkreis MiesbachVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung efe8f71e-41fe-49de-9547-e2cf4633c6b5.