Transport und Verwertung von Alttextilien
Landratsamt Konstanz, Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz" · Konstanz, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026_LK Konstanz_Alttextilienveröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 01.01.2027 – 30.06.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate01.01.2027 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Konstanz78467, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 38 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 23 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 30.06.2027
Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: - Transport und - Verwertung der im Landkreis Konstanz erfassten Alttextilien.
Beschreibung des Loses
Die Erfassung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Container insbesondere auf Wertstoff- und Bauhöfen sowie auf dezentralen Standplätzen im Landkreis Konstanz. Die Containergestellung einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur ist Gegenstand der Leistung, sofern keine Gestellung durch die Städte / Gemeinden und den Landkreis selbst vorgenommen wird. Die Reinigung der Standplätze obliegt dem Auftraggeber bzw. den Städten und Gemeinden des Landkreises Konstanz und ist daher nicht Gegenstand der Leistung. Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um Alttextilien in einer Zusammensetzung "wie gesammelt". Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wirtschaftlichstes Angebot (Preis und Qualität)Gewichtung (dezimal, genau) 1Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden quantitative und qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt. Der Bewertungszeitraum entspricht der in Ziffer 2.3 angegebenen Vertragsgrundlaufzeit. a) Quantitatives Zuschlagskriterium Für die quantitative Angebotswertung werden berücksichtigt: die gemäß dem Anhang 1/1 zum Angebotsformular ermittelbaren Entgelte und der Zu-/Abschlag (netto) auf der Grundlage - der angebotenen Entgelte / Zu- und Abschläge pro Mengeneinheit (Spalte 3), - der dargestellten (Auswertungs-) mengen (Spalte 4). b) Qualitatives Zuschlagskriterium Als qualitatives Zuschlagskriterium wird die Umweltverträglichkeit der Transporte anhand der einfachen Entfernung (für LKW geeignete kürzeste Straßenverbindung) zwischen dem Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes und der/den vom Bieter angebotenen Sortieranlage(n) bewertet. Für die qualitative Angebotswertung wird berücksichtigt: der gemäß dem Anhang 1/4 zum Angebotsformular ermittelbare Bonus (netto) auf der Grundlage - der angebotenen Standorte der Sortieranlagen (Spalte 2), - der angebotenen Mengenanteile an der Gesamtmenge je Sortieranlage (Spalte 3).
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlus … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über eine Referenz über Transport und Verwertung von Alttextilien mit einer Leistungsmenge von 300 Tonnen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes Der Nachweis ist im Falle einer Bieterg … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über eine Referenz über Transport und Verwertung von Alttextilien mit einer Leistungsmenge von 300 Tonnen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraumes, des Leistungsinhaltes/Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.03.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 30.06.2028.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhaltes einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters … ganz lesenkürzer
Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhaltes einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter ist dieser verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) bei Vertragsschluss dem Auftraggeber in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Die Eignung (Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJM75J#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Landratsamt Konstanz, Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz"
- Anschrift
- Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
- Kontakt
- info@
lrakn.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum FreiburgFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41715514-51a5-40a2-b6da-90b48e97ac63.