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vergebenEU-weitDienstleistungen

Transport und Entsorgung von getrocknetem Klärschlamm aus der Klärschlammtrocknungsanlage der RABA Erfurt-Ost

SWE UmweltService GmbH · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen US012-2024veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 792 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (18 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99086, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 133 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Fachgerechter und gesetzeskonformer Transport und Entsorgung von getrocknetem Klärschlamm aus der Klärschlammtrocknungsanlage der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Erfurt-Ost (Abfallschlüsselnummer nach AVV: 19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) mit einer Jahresmenge von mindestens 600 Mg bis zu 4.000 Mg (Richtwert) sowie Stellung von zwei geeigneten Eutersilos zur Aufnahme des getrockneten Klärschlammes.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung, dass: - über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, - das Unternehmen im Ve … ganz lesenEigenerklärung, dass: - über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, - das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - dass das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen vornimmt - Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Behörde in Kopie), - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behörden Kopie), - Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung, - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter legt mit dem Angebot den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag vor. Der Nachweis kann in einer Kopie des Versicherungsscheins bestehen. Der Versicherungsschutz soll für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von jeweils 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden von 300.000 EUR für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 2 000 000 EUR für alle Versicherungsfälle von Personen- und Sachschäden bzw. 600 000 EUR von Vermögensschäden in einem Jahr (also eine zweifache Maximierung pro Jahr) aufweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Kriterium
- Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Klärschlammentsorgung) mit Art und Umfang, Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes des Auftrages und der Leistungszeit. Es genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung. Die Vergabestelle behält sich jedo … ganz lesen- Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Klärschlammentsorgung) mit Art und Umfang, Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes des Auftrages und der Leistungszeit. Es genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, folgende Nachweise zu fordern: - bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber Nachweis durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung, - bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung, ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig. - Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität des Unternehmens; insbesondere sind genaue Ausführungen zu dem vorgesehenen Personal, den Transportfahrzeugen und zu der Verwertungsanlage und zum Verwertungsverfahren zu machen. Bezüglich der Verwertungsanlage ist darzulegen, dass diese in der Lage ist, den in der Leistungsbeschreibung genannten Klärschlamm ordnungsgemäß zu verwerten. Des Weiteren sind Angaben zu der Entsorgung von Reststoffen oder Rückständen aus der Klärschlammverwertung zu machen. - Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG nachweislich vor.
Kriterium
- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.09.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b5a1b63-3dfd-43da-a9b4-fb6c726b87a2.