Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
Landeshauptstadt München, Baureferat · München, Bayern
Aktenzeichen BauR I-40007-2023veröffentlicht 06.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Zwischenlagerung und Entsorgung von AushubmaterialLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 10.11.2026
- Entsorgung von teerhaltigem StraßenaufbruchLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.01.2027
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (446 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 09:10 Uhrvor 32 Monatenan Landeshauptstadt München, Baureferat
- Angebotsfrist 09:10 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:10 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau der Verlängerung der U5-West vom Laimer Platz nach Pasing - Baulos 1 und 2
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abtransport von ca. 73.000 t deklariertem Aushub- und Abbruchmaterial sowie die fachgerechte Entsorgung in hierfür zugelassene Anlagen. Für beide Baumaßnahmen (Los 1 und 2) wurde ein Massenmanagement- und -verwertungskonzept (Mavek) erstellt, das auf den Ergebnissen der Baugrundvorerkundung sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen über die geplante Baumaßnahme basiert. Auf dieser Basis erfolgte eine Abschätzung der zu entsorgenden Mengen. Sie sind erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. Die Materialien können, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein. Vor dem Hintergrund der Abfallminimierung wird eine Trennung der unterschiedlich belasteten Materialien durch die Altlastenkoordinatoren (AK) der beiden Lose anhand organoleptischer Kriterien sowie den Erkenntnissen aus den Vorerkundungen durchgeführt. Im Hinblick auf die weitere Entsorgung wird das Material mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 bis größer Z 2) gemäß Leitfaden zu den Eckpunkten - Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: 15.07.2021) - bzw. der Deponie-Verordnung (DepV, Stand: 09.07.2021) eingestuft. Ebenso ist die Entsorgung von Bauschutt gemäß ZTV-wwG StB By 05 und teilweise gemäß Ersatzbaustoffverordnung Gegenstand dieses Vertrages. Es ist zu beachten, dass das zu entsorgende kontaminierte Aushubmaterial aus verschiedenen Bauphasen stammt und daher über den Ausführungszeitraum diskontinuierlich anfällt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass je nach separiertem Aushubmaterial auch Kleinmengen (z. B. nur eine LKW-Fuhre oder Haufwerke kleiner als 25 t) anfallen können, die entsprechend zu verwerten sind. Auf dem Gelände der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der Willibaldstraße steht je Los eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche West für Los 1 und BE-Fläche A für Los 2) zur Verfügung, auf denen das Material zwischengelagert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die BE-Fläche West und die BE-Fläche A vorzugsweise über eine ausgewiesene Logistikroute angefahren werden muss. Die Gesamtzahl an LKW-An- und Abfahrten pro Tag ist je Fläche (BE-Fläche West und BE-Fläche A) auf jeweils ist auf 65 für die gesamte Baumaßnahme beschränkt. Um einen fristgerechten Abtransport gewährleisten zu können, ist daher eine Abstimmung mit dem Altlastenkoordinatoren und den Baufirmen bzw. der örtlichen Bauüberwachungen der beiden Baulose von großer Bedeutung. Der Abruf der ausgeschriebenen Leistungen kann nur erfolgen, wenn die zuständigen Behörden am Abfallentstehungsort (in München: Landesamt für Umwelt und Referat für Klima- und Umweltschutz) keine Bedenken gegen die geplante Art und Weise der Entsorgung anmelden und die jeweiligen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation und zur Klärung auftretender Fragen ist für die Vertragsabwicklung seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner inkl. Stellvertreter zu benennen. Bei Änderungen der Ansprechpartner ist der AG unverzüglich zu informieren. Nach Beauftragung und mit Aufladung des Materials geht das Material in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers über. Bei der Entsorgung des Materials und insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (LAGA - Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit vom 09.02.2021 und Bayerisches Landesamt für Umwelt - Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern) sind die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen zwingend zu beachten.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
a) Eigenerklärung, aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung, aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. cc) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c AufentHG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. dd) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. ee) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. -- b) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation aa) Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. bb) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. -- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe müssen dieses Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" verwenden, jedoch erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Unterauftragnehmer bzw. sonstige Nachunternehmer müssen das Formblatt "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer" verwenden und ebenfalls erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der o.g. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.- Kriterium
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem I … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens je 1,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. € für Vermögensschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). -- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe müssen dieses Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" verwenden, jedoch erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Unterauftragnehmer bzw. sonstige Nachunternehmer müssen das Formblatt "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer" verwenden und ebenfalls erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der o.g. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. -- Bezugnehmend auf die o.g. Berufshaftpflichtversicherung: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt. Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. -- Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung, dass der gemittelte Gesamtjahresumsatz über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2.000.000 € netto für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, beträgt. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt abgeschlossen wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens je 1,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. € für Vermögensschäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. …- Kriterium
A) Abgabe mit dem Angebot 1. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit, dass der Bieter eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit in der Ausführung von abfallwirtschaftlichen Entsorgungsmaßnahmen (Boden und Bauschutt) nachweisen kann. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Perso … ganz lesenkürzer
A) Abgabe mit dem Angebot 1. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit, dass der Bieter eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit in der Ausführung von abfallwirtschaftlichen Entsorgungsmaßnahmen (Boden und Bauschutt) nachweisen kann. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Leistungsfähigkeit des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen. 2. Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist. Bei einer Bietergemeinschaft muss für jedes Mitglied dieses Zertifikat als Nachweis vorliegen. 3. Vorlage von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen. Alle Referenzen müssen aus dem Tätigkeitsbereich "Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien" stammen. Dabei beurteilt sich die Vergleichbarkeit an den folgenden Kriterien 3.1-3.4: 3.1 Die Leistung wurde nach 2019 begonnen und bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen; wurde die Leistung noch nicht vollständig beendet, so müssen bis zum Ende der Angebotsfrist die Kriterien 3.2-3.4 bereits erfüllt worden sein. 3.2 Das transportierte und entsorgte Material ist Bodenaushub. 3.3 Die transportierte und entsorgte Menge muss mindestens 30.000 t betragen. 3.4 Es müssen mindestens Abfälle der Belastungsklassen Z 1.2 gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen und DK0 gemäß Deponieverordnung entsorgt worden sein. Mindestens 2 Referenzen müssen jeweils alle Kriterien 3.1-3.4 erfüllen, um als vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung gewertet werden zu können. 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden. 5. Erklärung des Bieters, dass er spätestens zu Ausführungsbeginn für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist und über die technische und personelle Ausstattung verfügt, um über das eANV versendete Dokumente digital zu signieren. 6. Angabe des Entsorgungsverfahrens (z. B. Verwertung als Verfüllung/Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, mechanische oder biologische Behandlung, Recycling o. ä.) B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: 1. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer 2. Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. 3. Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege inkl. Eigentümer 4. Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird. 5. Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG 6. Angaben zur Kalkulation --- Die Erklärungen sind mittels Eigenerklärung zur Eignung nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe dort die Referenzformblätter) abzugeben. Die in den Formularen verlangten Angaben zu den Referenzen sind zwingend anzugeben. Auf Anlage 1 - Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen - wird verwiesen. …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 08.03.2024, 09:10 Uhr. Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingu … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Angebotes erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. -- Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Eignung aller vom Bieter genannten Nachunternehmern nach Maßgabe der Eignungskriterien dieser Bekanntmachung vor. Es wird insbesondere auf die Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Liste aller im Vergabeverfahren vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen genannten Unterlagen) verwiesen - die dort genannten Nachweise und Erklärungen sind vollständig vorzulegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedensstraße 40, 81671 München
- Website
- stadt.muenchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e3b0e5e-0a53-4f6e-91d3-f45f7c8ce878.