Transformationsplanung f. Fernwärmenetze SW Bernburg - Erstellung v. Planungsgrundlagen
Auftraggeber nicht angegeben · Bernburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 250711/TPSWBveröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bernburg06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
3.1 LEISTUNGSUMFANG (Einschätzung der EIGNUNG
Als Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Arbeiten soll ein nach BEW förderfähiger Transformationsplan für die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete erarbeitet werden. Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung durch klimaneutrale Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen
Bei den anzubietenden Leistungsumfängen und - inhalten geht es zuerst um die BEW-konforme Erstellung eines Transformationsplans mit folgenden Zielen: (a) Grundlagenermittlung für den Transformationsprozess, (b) Qualifikation für die Folgemodule – insbes. die Investitions- und Betriebskostenförderung, (c) Erfüllung der Anforderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die üblicherweise erforderlichen Arbeitspakete bzw. deren Mindestanforderungen beziehen sich auf: - „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW“ vom 1. August 2022 (gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 18. August 2022) - BAFA-Merkblatts „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. technische Anforderungen der Module 1 bis 4“ vom 15. September 2022 und sind unter Berücksichtigung der konkreten Leistungsbeschreibung (wird – nach Abschluss des Eignungsverfahrens - den potentiellen Bietern in der 2. Stufe des VV vorgelegt) zu leisten. Wenn es aus Sicht des AG und nach Beratung durch den AN im Sinne der Transformationsplanerstellung sinnvoll und zielführend ist, hat der AN zusätzliche Betrachtungen und Analysen vorzunehmen, teils angelehnt an die AGFW-Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW mit Stand September 2022. Bei der konkreten Bearbeitung werden sich zahlreiche Schnittstellen zum AG, aber auch ggf. zu anderen Planungsbüros ergeben. Der AG beabsichtigt allerdings derzeit nicht, weitere bzw. zusätzliche Büros zu beauftragen. Vielmehr soll die Erstellung der Transformationsplanung „aus einer Hand“ erfolgen.
Die ggf. gemeinschaftlich mit dem AG zu bearbeitenden konkreten Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung in der 2. Stufe des VV zu entnehmen. Diese beinhalten entsprechende Leistungen, die vertragsgemäß durch den AG selbst bzw. Dritte und damit nicht durch den AN erbracht werden. Für eine möglichst hohe Transparenz bei der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG soll(en) vor allem auch die Bieterverhandlung(en) zum VV dienen. Im Ergebnis dessen übernimmt der AN die durch den AG bzw. durch Dritte erarbeiteten Ergebnisse, plausibilisiert und integriert diese in eine BEW-konforme Endfassung und stellt die Überführung in den Transformationsplan sicher.
3.2 VORGEHENSWEISE (auszugsweise / beispielhaft) (zur EIGNUNG)
A IST- ANALYSE Wärmeversorgung (Erzeugung, Verteilung, Absatz) B POTENTIALANALYSE erneuerbare Energien und Abwärme C SOLL-ANALYSE des Wärmenetzes – Erzeugungskonzept E KOSTENRAHMEN und ökonomische Betrachtung F MAßNAHMENBESCHREIBUNG zur Umsetzung der Transformation
weitere Angaben finden Sie in der ANLAGE 1 unter Pkt. 3 und 4.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 1. Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Anlage 5) 2. Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahren über das beigestellte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ ERSATZWEISE sind die Eignungskriterien der ANLAGE 1 zu entnehmen!
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bewerber können bereits zur 1. Stufe VV weitere Unterlagen freiwillig vorlegen, die erst zur 2. Stufe VV unabdingbar sind. Juristische Personen sind gemäß § 75 (3) VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebenen Zula … ganz lesenkürzer
Bewerber können bereits zur 1. Stufe VV weitere Unterlagen freiwillig vorlegen, die erst zur 2. Stufe VV unabdingbar sind. Juristische Personen sind gemäß § 75 (3) VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebenen Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf. 1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung der Bewerber (siehe Anlage 1) (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Art und Weise einer weitergehenden Präsentation ist dem Bewerber freigestellt. 2. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben spätestens zur 2. Stufe VV eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: a) Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. b) Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. c) Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. ERSATZWEISE sind die Eignungskriterien der ANLAGE 1 zu entnehmen!- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die technisch-berufliche Eignung wird zunächst durch die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nachgewiesen und kann durch den Bewerber / Bieter zur 2. Stufe VV aktualisiert / ergänzt werden. 1. Erklärung über geeigne … ganz lesenkürzer
Die technisch-berufliche Eignung wird zunächst durch die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nachgewiesen und kann durch den Bewerber / Bieter zur 2. Stufe VV aktualisiert / ergänzt werden. 1. Erklärung über geeignete Referenzen (siehe Anlage 7 der Eignungsbewerbung) Nachweis mind. 2 Referenzen für eine Fernwärmeplanung mit einem Gesamtvolumen von mindestens 3 Mio. € netto (KG 200 bis 700) nach dem 01.01.2020. Der Leistungsumfang des Bewerbers muss dabei mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 analog HOAI umfassen. Die Art und Weise einer weitergehenden Präsentation ist dem Bewerber freigestellt. 2. Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (inkl. persönlichen Vitas der zum Projekt und vor Ort agierenden Personen). Der Bewerber bzw. Bieter muss mindestens über 5 angestellte Mitarbeiter bzw. feste freie Mitarbeiter (Nachweise) verfügen, die als Fachkräfte für dieses Projekt eingesetzt werden. a) Erklärung gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (siehe Anlage 6 der Eignungsbewerbung) b) Angabe gem. § 46 (3) Nr. 10, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt wird einschl. Begründung (siehe FORMBLATT 235 „Eigenerklärung zu geplanten Nachunternehmern“ 4. Weitere Mindeststandards: Die von dem AG an die EIGNUNG der Bewerber gestellten Anforderungen ergeben sich ggf. aus der EU-Bekanntmachung. 5. Bewerber / Bieter haben folgende konkreten Mindestanforderungen zu erfüllen: a) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2 Mio € für Personenschäden sowie 10 Mio € für sonstige Schäden und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Dreifache dieser pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für die Bewerbergemeinschaft spätestens zur 2. Stufe VV vorzulegen. b) Nachweis über mind. einen durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Jahre im Bereich Fernwärme- bzw. Netzplanungen oder ähnliches von mind. 1 Mio. € netto. (siehe Anlage 5 der Eignungsbewerbung) ERSATZWEISE sind die Eignungskriterien der ANLAGE 1 zu entnehmen!- Anteil der Unterauftragsvergabe
1. Eigenerklärung (siehe Anlage 2) zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 (1) bis (3) GWB 2. Erklärungen zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sind zur 2. … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung (siehe Anlage 2) zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 (1) bis (3) GWB 2. Erklärungen zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sind zur 2. Stufe VV einzureichen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft c) Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse d) beigestelltes Formblatt: Zahlung von Mindestlohn e) beigestelltes Formblatt: Eigenerklärung Ausschlussgründe nach STGB (§§ 89c, 129, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334, 335a, 232, 233) 3. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB gemäß beigefügtem Formblatt „Eigenerklärung fakultative Ausschlussgründe“ (erst 2. Stufe VV) 4. Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist eine Verpflichtungserklärung gem. § 47 VgV (1) des anderen Unternehmens dem Teilnahmeantrag beizufügen. Auch bereits zur 1. Stufe VV ist zwingend vorzulegen: Formblatt 235 „Eigenerklärung zu geplanten Nachunternehmern“ Spätestens zur 2. Stufe VV hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen bestätigt einzureichen. Das gilt auch für Nachunternehmer, auf deren Fähigkeiten der Bewerber sich berufen will, und für Bewerbergemeinschaften. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen also alle vorgenannten Erklärungen abgeben. 5. Bei einer Bietergemeinschaft sind die zur 2. Stufe VV beigestellten Formblätter 234, 236 zwingend einzureichen. Unbenommen kann dies auch bereits zur 1. Stufe VV erfolgen. Der AG stellt für einige Erklärungen Muster als ANLAGE zur Ausschreibung zur Verfügung. Sofern diese nicht „beigestellt“ werden, genügen formlose Erklärungen des Bewerbers / Bieters. ERSATZWEISE sind die Eignungskriterien der ANLAGE 1 zu entnehmen!- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe ANLAGE 1
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe ANLAGE 1
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Stadtwerke Bernburg GmbH, Mühlstraße 14, 06406 Bernburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- siehe ANLAGE 1
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadtwerke Bernburg GmbH
- Anschrift
- Mühlstraße 14, 06406 Bernburg
- Kontakt
- vergabe@
sv-greinermai.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iproplan Planungsgesellschaft mbH6 Zuschläge
- A.R.T. GmbH5 Zuschläge
- IPROconsult GmbH4 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH3 Zuschläge
- Eßmann I Gärtner I Nieper Architekten GbR3 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0197e4af-46ad-4b93-8a76-8c3e914b24bc.