Tragbare Schutzausrüstung
BAAINBw · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/U2CB/QA079/PA404Averöffentlicht 18.05.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate24.04.2026 – 30.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Abwehr von unbemannten Flugsystemen12,2 %
- Verfügbarkeit Scanmode8,1 %
- Bedrohung Sender mit 20 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 6000 MHz7,3 %
- Bedrohung Sender mit 33 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 500 MHz9,7 %
- Zelluare Bedrohung, wenn die vom Handy empfangene Down Link (DL) Leistung -75 dBm beträgt14,6 %
- Gleichzeitige Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen bei der Mindestreichweite.1,6 %
- Wirksamkeitsreichweite bei der Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen6,1 %
- Möglichkeit, IQ Signale zu laden und abzustrahlen8,1 %
- Möglichkeit der Parametrierung unterschiedlicher Stör- und Scanzeiten8,1 %
- Möglichkeit der Bekämpfung der vier stärksten Signale bei der Detektion von mehr als 4 Signalen8,1 %
- Laden von mindestens vier Missionfiles8,1 %
- Beschaffenheit der Antenne8,1 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 30.11.2027
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von tragbarer Schutzausrüstung (TSA). Bei der TSA handelt es sich um einen C-IED Störsender, welcher gegen funkausgelöste Sprengfallen wirkt und als Rucksacklösung angeboten werden soll. Die TSA besteht aus dem Grundgerät, Antennen, Bediengerät, Rucksack, Parametriersoftware und Akkus. Darüber hinaus ist eine Erstellung von Schulungsunterlagen und eine Erstschulung des Nutzerpersonals sicherzustellen.
Bedingungen
Zuschlag13 von 13 angegeben
- Qualität
- Abwehr von unbemannten Flugsystemen
- Qualität
- Verfügbarkeit Scanmode
- Qualität
- Bedrohung Sender mit 20 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 6000 MHz
- Qualität
- Bedrohung Sender mit 33 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 500 MHz
- Qualität
- Zelluare Bedrohung, wenn die vom Handy empfangene Down Link (DL) Leistung -75 dBm beträgt
- Qualität
- Gleichzeitige Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen bei der Mindestreichweite.
- Qualität
- Wirksamkeitsreichweite bei der Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen
- Qualität
- Möglichkeit, IQ Signale zu laden und abzustrahlen
- Qualität
- Möglichkeit der Parametrierung unterschiedlicher Stör- und Scanzeiten
- Qualität
- Möglichkeit der Bekämpfung der vier stärksten Signale bei der Detektion von mehr als 4 Signalen
- Qualität
- Laden von mindestens vier Missionfiles
- Qualität
- Beschaffenheit der Antenne
- Preis
- Ergänzendes Kriterium war der Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.04.2026
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kirintec, ROSS-ON-WYE | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- BAAINBw
- Art
- Bundeskanzleramt und Bundesministerien, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Verteidigung
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Nachbeschaffung von bis zu 2500 SE Schwarzzeug Feldjäger30.10.2026 · 2 Angebote
- Beschaffung von bis zu 50 SE Ausstattungen, zur Absicherung von Ereignis-, Unfall- und Absturzorten im Rahmen des ersten Eintreffens durch Feldjägerkräfte (FJgKr).30.10.2026 · 1 Angebot
- Ausbildungs-Lfz für Pegasus26.08.2026 · 1 Angebot
- Integration ED-7 PEGASUS20.08.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8198a2cf-33c8-4af4-9cbc-34c6c0feebf9.