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vergebenEU-weitDienstleistungen

Trägerschaft für den Naturkindergarten der Stadt Singen

Stadt Singen FB 1 Zentrale Verwaltung · Singen (Hohentwiel), Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/1Z/002-Everöffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 915 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Konstanz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 106 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
128 Monate01.01.2025 – 31.08.2035
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Pädagogisches Konzept Teil 210 %
  • Pädagogisches Konzept Teil 120 %
  • Personalkonzept Teil 210 %
  • Personalkonzept Teil 130 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2035
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Singen beabsichtigt die Errichtung eines Naturkindergartens einer 2-gruppigen Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück am Standort Fichtestraße/ Bruderhofstraße in Singen (Hohentwiel). Der Betrieb soll an einen freien Träger vergeben werden.

Beschreibung des Loses

Die Fertigstellung der beiden Bauwägen und der Außenanlage ist für Januar 2025 geplant. Die Betreuung der Kinder soll zum Februar/März 2025 erfolgen. Für den Betrieb dieses Naturkindergartens sucht die Stadt Singen einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Stadt entsprechenden freien Träger der Jugendhilfe oder freien kirchlichen Träger als Betreiber bzw. als Träger. Der Betriebsführungsvertrag tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Pädagogisches Konzept Teil 210 %
Pädagogisches Konzept Teil 120 %
Personalkonzept Teil 210 %
Personalkonzept Teil 130 %
Preis30 %
Qualität
Pädagogisches Konzept Teil 2Bewertung von: - Orientierungsplan BW - Partizipation - Bild vom Kind - Eingewöhnung
Qualität
Pädagogisches Konzept Teil 1Bewertung von: - Natur-/Waldkidnergarten - Schutzkonzept - Elternarbeit
Qualität
Personalkonzept Teil 2Bewertung von: - Ausbildung von Fachkräften - Qualifizierung des Personals für die pädagogische Arbeit
Qualität
Personalkonzept Teil 1Berwertung von: - Personalkonzept und -bindung - Personaleinsatzplanung mit Vertretungsplänen und Umgang bei Personalengpässen (kurz- und langfristig)
Kosten
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.08.2035
Verlängerung
Forlaufende Verlängerungerungen um jeweils zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.08.).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Fr … ganz lesenEin Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHY6DY1GXU4XY9 Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 29.04.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Diese Ausschreibung erfolgt elektr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHY6DY1GXU4XY9 Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 29.04.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei. Auskunft aus Wettbewerbsregister: Die Vergabestelle wird Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Die elektronische Angebotabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert. Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe imService & Support-Center des Softwareherstellers. https://support.cosinex.de/ Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormtenelektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und der Stadt Singen mitgeteilt. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erhalten vertrauliche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen findet die VOL/B in der Regel Anwendung. Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich. Er wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V., Singen1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Singen FB 1 Zentrale Verwaltung
Anschrift
Hohgarten 2, 78224 Singen (Hohentwiel)
Kontakt
zentralevergabestelle@singen.de
Auskünfte
Stadt Singen FB 1 Zentrale Verwaltungzentralevergabestelle@singen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 07.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 07.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21d1f95a-3345-46ee-a132-a086b2394c4a.