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Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule und Mittagsbetreuung an den Grundschulen der Stadt Bornheim in den Stadtteilen Hersel und Rösberg in zwei Losen

Stadt Bornheim · Bornheim, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 016-2025-O-GWBveröffentlicht 11.03.2025erstmals 11.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 570 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2025 – 31.07.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs50 %
  • Bietergespräch50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bornheim
    vor 19 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Rathaus Bornheim Zimmer 357 53332 Bornheim
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 15 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bornheim vergibt die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule und Mittagsbetreuung an den Grundschulen in Hersel und Rösberg.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Herseler-Werth-Grundschule

Beschreibung Hersel: Die Herseler-Werth-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Hersel. Derzeit besuchen 280 Schüler*innen die Schule, die in 12 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 170 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 50 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 78 % der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer*innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden. Beschreibung Rösberg: Die Markus-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Rösberg. Derzeit besuchen 180 Schüler*innen die Schule, die in 8 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 120 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 32 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 67% der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer *innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.

3 Jahre–
2
Markus-Schule Rösberg

Beschreibung Hersel: Die Herseler-Werth-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Hersel. Derzeit besuchen 280 Schüler*innen die Schule, die in 12 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 170 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 50 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 78 % der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer*innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden. Beschreibung Rösberg: Die Markus-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Rösberg. Derzeit besuchen 180 Schüler*innen die Schule, die in 8 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 120 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 32 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 67% der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer *innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
schriftliche Beantwortung des FragenkatalogsGewichtung (Punkte, genau) 50Schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs zu den Themen: - Konzept - Personal Die Ausführung der Antworten sollte insgesamt nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Für die schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs ist eine Maximalpunktzahl von 74 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
BietergesprächGewichtung (Punkte, genau) 50Beantwortung der den Vergabeunterlagen beigefügten Fragen in einem Bietergespräch von ca. 1 Stunde. Im Bietergespräch ist eine Maximalpunktzahl von 104 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag über die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule beginnt zum 01.08.2025 und ist befristet bis zum 31.07.2028. Die Stadt Bornheim hat anschließend dreimal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Will sie diese in Anspruch nehmen, teilt sie das dem Träger jeweils sp … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag über die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule beginnt zum 01.08.2025 und ist befristet bis zum 31.07.2028. Die Stadt Bornheim hat anschließend dreimal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Will sie diese in Anspruch nehmen, teilt sie das dem Träger jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich mit. Der Träger hat die Möglichkeit zum Ablauf des dritten Vertragsjahres mit einer Frist von 9 Monaten zum Schuljahresende den Vertrag zu kündigen. Danach hat der Träger die Möglichkeit den Vertrag jeweils zum Ende des folgenden Schuljahres mit einer Frist von 9 Monaten den Vertrag zu kündigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.
Optionen
Der Stadt Bornheim steht ein 3-maliges Optionsrecht zu, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.04.2025, 10:01 Uhr. Rathaus Bornheim Zimmer 357 53332 Bornheim. Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDSA0 Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kom … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYDYDSA0 Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 14.04.2025 auf 17.04.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.04.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcfe1ee3-a0ee-4485-9173-b09fd70fe226.