Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna

Stadtverwaltung Borna · Borna, Sachsen

Aktenzeichen 529/2025veröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 500 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 130 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Borna04552, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept30 %
  • Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten20 %
  • Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern20 %
  • Kriterium 4 – Gesundheitsförderung15 %
  • Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze). Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 bezogen werden kann, stehen zunächst im Rahmen einer Zwischenlösung lediglich 54 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze in einer Interims-Einrichtung am Standort Schulstr. 14, 04552 Borna beginnend ab dem 01.01.2026 zu Verfügung. Für den Betrieb dieser KITA (inkl. Interim-Standort) sucht die Stadt einen geeigneten Träger, der den Anforderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (= SächsKitaG), gerecht wird. Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte wird für die Erbringung dieser besonderen sozialen Dienstleistung keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sein, da ihm dieses nach den einschlägigen Vorschriften des sächsischen Landesrechts abgenommen wird. Die Trägerschaft kann nur an einen Betreiber vergeben werden, der den Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG führt. Der Beginn der Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kindertagesstätte durch den zukünftigen Träger, ist demnach für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit soll zunächst 12 Jahre betragen. Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Die Räumlichkeiten der zweigeschossigen KITA verfügen über eine Gesamtfläche von ca. 1.400 qm. Vorgesehen sind drei Gruppenbereiche Kinderkrippe und vier Gruppenbereiche Kindergarten. Für jeden Gruppenbereich werden Garderoben vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Schlafräume, einen Mehrzweckraum, eine Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräume sowie eine Ausgabeküche für 110 Kinder. Die Ausgabeküche wird seitens der Stadt dem Träger der KITA genauso wie das weitere Mobiliar zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich der KITA sind zahlreiche Spielanlagen, z.B. ein Sandspiel mit Matschanlage, vorgesehen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna. Für die Anmeldung in der Kindertageseinrichtung steht das digitale Anmeldeportal LITTLE BIRD zur Verfügung. Die Antragsteller erhalten über ihre Registrierung und die Verfügbarkeit des Platzes über das Portal die entsprechende Information. Die Elternbeiträge vereinnahmt der Träger der KITA. Der Träger der Einrichtung zahlt die Nebenkosten selbstständig. Er stellt diese für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Kosten - anteilig - der Großen Kreisstadt Borna im Rahmen der jeweiligen Betriebskostenabrechnung in Höhe der nicht gedeckten Aufwendungen in Rechnung. Indessen sind etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen für den Betrieb der KITA, wie Schließdienst, Hausmeister und Objektreinigung, selbstständig zu beauftragen. Auch die Verpflegung der Kinder bzw. das Essenscatering liegt im Verantwortungsbereich des zukünftigen Trägers der Einrichtung. Die Öffnungszeiten der KITA sind entsprechend des § 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna an die Öffnungszeiten der Stadt angelehnt. In der Regel wochentags von 06:00 bis 17:00 Uhr, während der Schulzeit und während der Ferien. Schließzeiten und pädagogische Tage legt der Träger selbstständig fest. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept30 %
Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten20 %
Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern20 %
Kriterium 4 – Gesundheitsförderung15 %
Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG15 %
Qualität
Kriterium 1 – Pädagogisches KonzeptKriterium 1 – Pädagogisches Konzept (30,00 %): Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum pädagogischen Konzept der KITA gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal 16 Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu den folgenden Fragen bzw. Themen enthalten: - Welches Leitbild verfolgt der Bieter mit seinem pädagogischen Konzept?; - Was ist der pädagogische Ansatz?; - Profil der KITA (z.B. in Bezug auf Sprachförderung); - Gestaltung der Integration (in Bezug auf die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit); - Qualitätsentwicklung; - Beschreibung der Ernährung, Essenscatering für die Kinder; - Eingewöhnungskonzept; - Raumkonzept; - Angaben zur Kinderschutzkonzeption. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach den Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes ArbeitenKriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten (20,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Sozialraumorientiertes Arbeiten. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich des sozialraumorientierten Arbeitens verschaffen. Die Bieter möchten erläutern, wie sie Netzwerkarbeit vor Ort mit anderen Institutionen gestalten wollen. - Mit wem möchten die Bieter zusammenarbeiten? Warum?; - Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?; - Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den ElternKriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern (20,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, was der Bieter unter Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern versteht. Der Bieter soll konkret erläutern, wie die Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind, der Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen den Eltern und der Einrichtung und der Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Kriterium 4 – GesundheitsförderungKriterium 4 – Gesundheitsförderung (15,00 %): Der Auftraggeber möchte dargelegt bekommen, wie die Gesundheitsförderung beim Bieter als Träger des Betriebskindergartens gestaltet ist. Dabei möchte der Bieter sein Konzept erläutern und insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen:  Wie wird die Gesundheitsförderung für die Kinder der KITA gewährleistet?  Wie wird die „Gesundheit am Arbeitsplatz“ für die Fachkräfte der KITA umgesetzt? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 18,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung von 15,00 %) ein. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kosten
Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaGKriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG (15,00 %): Gemäß § 16 SächsKitaG ist ein Träger einer Kindeseinrichtung, der Träger der freien Jugendhilfe ist, verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG der Einrichtung aufzubringen. Der Bieter wird aufgefordert, verbindlich zu erklären, in welcher Höhe er, einen Eigenanteil pro Jahr und pro Platz aufbringt. Hierfür wird bei Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens den Bietern das Formblatt 3 – Erklärung Höhe Eigenanteil gemäß § 16 SächsKitaG zur Verfügung gestellt. Das Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG geht mit maximal 18 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung 15 %) in die Gesamtwertung ein. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten erhält das Angebot mit dem höchsten Eigenanteil. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Eigenanteils. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf das Vertragsmuster in der Anlage B verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegen von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenEinlegen von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon +49 341 977 3800 E-Mail post@lds.sachsen.de Internet http://www.lds.sachsen.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Ziel ist die Zuschlagserteilung der Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VOLKSSOLIDARITÄT KV Borna e. V., Borna3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
An der Wyhra 1, 04552 Borna
Kontakt
vergabe.steg@steg.de

Bei uns erfasst

46Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0199513a-f2a3-4a8c-a774-528cdbb9fe78.