Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof
Studentenwerk Oberfranken · Bayreuth, Bayern
Aktenzeichen SWO-Bau 2023-01veröffentlicht 03.04.2024erstmals 03.04.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 28 Monate
- 01.05.2024 – 31.08.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 28 Monate01.05.2024 – 31.08.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bayreuth95447, Landkreis Hof, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Persönliche Erfahrung des Projektteams20 %
- Ausführungskonzept30 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 31 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 31.08.2026
- Heute
Beschreibung
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim muss mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments für Studierende aufweisen und Außenstellplätze in ausreichender Zahl (Stellplatz-Schlüssel: genau 1/5, mathematisch gerundet auf keine Nachkommastelle). Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studierendenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof. Der Baupreis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit"). Der Baupreis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz"). Achtung: Es handelt sich um einen steuerfreien Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude. Der anzuwendende Umsatzsteuerparagraph ist § 4 Nr. 9a UStG. Dieser besagt: Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studierendenwohnheims mit mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments mit einer Größe von 20 m² bis maximal 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Hof auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeit-punkt der Abnahme. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien - Wirtschaftlichkeit; - Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen; - Attraktivität der Gestaltung der Zimmer; bei gleicher Gewichtung. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem 31.08.2026 erfolgen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen Projektleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter insbesondere zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)). b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem stellvertretenden Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen stellvertretenden Projektleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)). c) Der Bauleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI als Bauleiter geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem Bauleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI für die Erbringung von Totalunternehmerleistungen ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen Bauleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des Bauleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit hat der Bieter zu den nachfolgenden Kriterien Angaben zu machen: - Angabe zur Projektgröße (Anzahl in Wohnplätzen); - Angabe zum Projektvolumen (Gesamtprojektkosten (KG 100 bis 700) in EUR (netto)).
- Qualität
- AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen (Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wird.
- Preis
- PreiskriteriumDer wertungsrelevante Preis (P) in dem Vergabeverfahren setzt sich zusammen aus dem fünffach "angebotenen Preis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten" in EUR (brutto) gemäß Ziffer 2.1 der Anlage 803 addiert mit dem einfach "angebotenen Preis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten" in EUR (brutto).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absen …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHF6N
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Riedel Bau AG, Schweinfurt | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Studentenwerk Oberfranken
- Anschrift
- Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Probat Bau AG9 Zuschläge
- Fliesen Röhlich GmbH7 Zuschläge
- Schuller Holzbau GmbH7 Zuschläge
- BG: L.WEISS GmbH&Co.KG +BergerBauSE5 Zuschläge
- Haustechnik Meyer GmbH5 Zuschläge
- IBOTECH GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
- BekanntmachungFrist 10.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 322 Metallbau - IckingGemeinde IckingFrist 09.12.2026
- VE 1320 Schreinerarbeiten InnentuerenZV KD Oberland Zentrale BeschaffungsstelleFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a706af2-8bd0-45ea-8c55-2a0b91a4825b.