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vergebenEU-weitBaumögliche Doppelmeldung

Totalunternehmerleistung Markt 8 in Bocholt

Stadt Bocholt · Bocholt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 08/25veröffentlicht 21.08.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
12 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung über den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit u.a. kulturellen, öffentlichen Nutzungen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Bocholt möchte ihr museales Angebot erweitern und zu diesem Zwecke ein neues Stadtmuseum und ein neues Stadtarchiv errichten. Aus städtebaulichen Erwägungen kann dies nur im absoluten Stadtzentrum erfolgen, damit dort verschiedene kulturelle Einrichtungen miteinander vereint und ein zentraler, lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs geschaffen werden können. In dieser zentralen Lage verfügt die Stadt Bocholt über eigene Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes. Diese Grundstücksflächen reichen für die bauliche Realisierung von Stadtmuseum und Stadtarchiv jedoch nicht aus. An den Manes-Schlatt Platz angrenzende Grundstücksflächen stehen im Eigentum der Stadtsparkasse Bocholt. Ihre Grundstücksflächen möchte die Stadtsparkasse Bocholt zu einem Nutzungsmix aus Wohnen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie entwickeln. Aufgrund des städtischen Bedarfs sind die Stadt Bocholt und die Stadtsparkasse Bocholt übereingekommen, dass die Stadtsparkasse Bocholt - nach Ankauf von Grundstücksflächen von der Stadt Bocholt - die Flächen für die städtischerseits vorgesehenen musealen Angebote (öffentliches Raumprogramm, ca. 2.000 qm) in das geplante Gebäudeensemble integriert und der Stadt Bocholt die entsprechenden Flächen als Teileigentum in Form von Sondereigentum sowie Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum verschafft. Durch die am 01.08.2025 geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag verpflichtet sich die Stadtsparkasse Bocholt zum Bau der in Anlagen zur Entwicklungsvereinbarung dargestellten Gebäude inkl. des öffentlichen Raumprogramms unter Umsetzung nutzerspezifischer Vorgaben der Stadt Bocholt. Zugleich beauftragt die Stadt Bocholt die Stadtsparkasse Bocholt mit der Planung und dem Bau des öffentlichen Raumprogramms bzw. dessen planerischer und baulicher Integration in das neue Gebäudeensemble, wobei sich Einzelheiten zum öffentlichen Raumprogramm wie Räume, Größe, Besonderheiten und Lage der Räume, Funktionszusammenhänge aus Anlagen der Entwicklungsvereinbarung ergeben. Die geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit Bauauftrag ist als öffentlicher Bauauftrag zu klassifizieren. Nach Ansicht der Stadt Bocholt durfte die Auftragsvergabe an die Stadtsparkasse Bocholt nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A erfolgen, da die Leistungen aufgrund von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können. Auch das Eigentum an einem Grundstück kann ein solches ausschließliches Recht sein. Angrenzend an die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücksflächen im Bereich des Manes-Schlatt Platzes verfügt nur die Stadtsparkasse Bocholt über Grundstücksflächen, welche eine Realisierung des öffentlichen Raumprogramms - im Rahmen eines die auf die Stadt Bocholt entfallenden Kosten reduzierenden Gesamtprojektes - ermöglichen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Ausschließlichkeitsrecht100 %
Qualität
AusschließlichkeitsrechtDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des B … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSL9T2

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Stadtsparkasse Bocholt, Bocholt1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Website
bocholt.de
Kontakt
rechtsreferat@bocholt.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08d8d29a-8b1f-4279-acb1-cb99c32dae40.