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TNW_FA_Schulstiftung der Diözese Regensburg_Generalsanierung und Weiterentwicklung Mittel- und Realschule Oberroning

Schulstiftung der Diözese Regensburg · Regensburg, Bayern

Aktenzeichen 120/25veröffentlicht 13.09.2026erstmals 02.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 36 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Regensburg93049, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 55 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 36 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, realisiert die umfassende bauliche Neuordnung der Real- und Mittelschule Oberroning. Das Schulgelände besteht aus einem historischen Klostergebäude sowie Erweiterungsbauten des 19. und 20. Jahrhunderts. Das ehemalige Kloster und die Erweiterungsbauten des 19. Jahrhunderts stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der Schulanbau aus den 1970er-Jahren zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Parallel dazu erfolgt die Teilgeneralsanierung und der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsgebäude zur zukünftigen schulischen Nutzung. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Leistungsphasen 5 bis 9 sowie ergänzende Besondere Leistungen. Dies sind: - Übernahme, fachliche Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Kosten u. U mit angepasster Kostenberechnung. - Gegebenenfalls Überarbeitung der Genehmigungsplanung einschließlich Erstellung und Einreichung einer Tekturplanung. - Kostenberechnungen nach DIN 276, gegliedert nach Bauabschnitten und Vergabeeinheiten. - Ermittlung und Dokumentation des denkmalbedingten Mehraufwands entsprechend den behördlichen Vorgaben und Förderabschnitten. - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (Leistungsphase 9). - Erstellung einer vollständigen Bestandsdokumentation einschließlich Revisionsunterlagen sowie Ausarbeitung von Wartungs- und Pflegeanweisungen für die Freianlagen.

Beschreibung des Loses

1. Projektbeschreibung und Besonderheiten Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, realisiert die umfassende bauliche Neuordnung der Real- und Mittelschule Oberroning. Das Schulgelände besteht aus einem historischen Klostergebäude sowie Erweiterungsbauten des 19. und 20. Jahrhunderts. Das ehemalige Kloster und die Erweiterungsbauten des 19. Jahrhunderts stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der Schulanbau aus den 1970er-Jahren zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Parallel dazu erfolgt die Teilgeneralsanierung und der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsgebäude zur zukünftigen schulischen Nutzung. Die Gesamtinvestition beträgt gemäß Kostenberechnung rund 57 Mio. Euro. Zur Einhaltung der wirtschaftlichen Projektziele wurde die ursprüngliche Entwurfsplanung grundlegend überarbeitet. Die Optimierung umfasste insbesondere die Reduzierung der Gebäudekubatur und der Bearbeitungsfläche um rund 3.320 m², die Anpassung der Höhen- und Freianlagenplanung, die Reduzierung befestigter Pausenhofflächen, die Neuordnung der äußeren Erschließung einschließlich Feuerwehrzufahrten sowie den Entfall einzelner Freizeiteinrichtungen. Grundlage der Planung bildet das genehmigte Raumprogramm der Regierung von Niederbayern vom 25.01.2024. Die Freianlagen umfassen sämtliche Pausen-, Erschließungs-, Sport- und Grünflächen des Schulgeländes mit einer Gesamtfläche von rund 20.960 m². Nicht Bestandteil der Planung sind die bestehende Streuobstwiese sowie der Schwesternfriedhof. Die östliche Zufahrt einschließlich Wendemöglichkeit wird im Rahmen einer eigenständigen Verkehrsplanung bearbeitet, wobei die Schnittstellen zur Freianlagenplanung sicherzustellen sind. Im Zuge der Neuordnung entstehen funktional gegliederte Außenanlagen mit Pausenhöfen, Sport- und Aufenthaltsbereichen sowie 28 erforderlichen Pkw-Stellplätzen entsprechend der kommunalen Stellplatzsatzung. Die Freianlagen sind auf die Bedürfnisse von rund 720 Schülerinnen und Schülern auszurichten und in den Gesamtcampus aus denkmalgeschütztem Kloster, sanierten Schulgebäuden, Neubau, Turnhalle und Außensportanlagen zu integrieren. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in folgende Bauteile: - BT A: Ehemaliges Kloster - BT B: Ehemalige Schulriegel - BT C: Neubau - BT D: Abbruch des Schulanbaus aus den 1970er-Jahren - BT E: Energiezentrale - BT F: Neubau der Turnhalle Die Bauausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt umfasst den östlichen Bereich mit Umfeld der neuen Sporthalle, Buswendeanlage, Parkplatz sowie dem Umfeld der Energiezentrale. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die westlichen Freianlagen mit Pausenhof, Umfeld der Bestandsgebäude sowie die nach dem Abbruch freiwerdenden Flächen. Der Baubeginn der Gesamtmaßnahme war im Oktober 2025. Die Gesamtbauzeit beträgt mehr als fünf Jahre. Für die Freianlagen und Verkehrsflächen ist eine Kostenobergrenze von insgesamt 3,2 Mio. Euro brutto einzuhalten. Grundlage für Planung und Ausführung bilden die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die definierte Schnittstellenliste sowie die Bestimmungen der Förderbehörden. 2. Aufgaben des Architekturbüros Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Leistungsphasen 5 bis 9 sowie ergänzende Besondere Leistungen. Dies sind: - Übernahme, fachliche Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Kosten u. U mit angepasster Kostenberechnung. - Gegebenenfalls Überarbeitung der Genehmigungsplanung einschließlich Erstellung und Einreichung einer Tekturplanung. - Kostenberechnungen nach DIN 276, gegliedert nach Bauabschnitten und Vergabeeinheiten. - Ermittlung und Dokumentation des denkmalbedingten Mehraufwands entsprechend den behördlichen Vorgaben und Förderabschnitten. - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (Leistungsphase 9). - Erstellung einer vollständigen Bestandsdokumentation einschließlich Revisionsunterlagen sowie Ausarbeitung von Wartungs- und Pflegeanweisungen für die Freianlagen. Die Beauftragung erfolgt bauabschnitts- und stufenweise: Stufe 1 - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) - Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) - Besondere Leistungen gemäß Leistungsbild Stufe 2 - Leistungsphasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Objektbetreuung) - Besondere Leistungen gemäß Leistungsbild

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit … ganz lesenBeabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen. Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten. Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig. Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV. Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben. Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen. Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Mast … ganz lesen- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) mit dem Teilnahmeantrag zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. … ganz lesenBerufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle dur … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Nachweis der Personalstärke auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mitt … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Nachweis der Personalstärke auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 20 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen 10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, al … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen - Erfahrung bei Freianlagenplanung im Bereich des Denkmalschutzes/Denkmalpflege und Sanierung/Erneuerung bestehender Außenanlagen - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 500 netto) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte im laufenden erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Freianlagen aus dem Bereich Schul- und Pausenhöfe / Kinderbetreuungseinrichtungen mit Spiel- und Bewegungsangeboten - 10 Punkte: andere Freianlagen mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Sanierung / Erweiterung / Erneuerung im laufenden Betrieb - 10 Punkte: Sanierung / Erweiterung / Erneuerung - 5 Punkte: Neuerrichtungen Kriterium 3: Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Erfahrung bei Freianlagenplanung im Bereich des Denkmalschutzes/Denkmalpflege und Sanierung/Erneuerung bestehender Außenanlagen - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 5: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Freianlagen erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Freianlagen erbracht Kriterium 6: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) ab 2,0 Mio. EUR und mehr - 15 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) zwischen 1,5 Mio. EUR und unter 2,0 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) ab 1,0 Mio. EUR und unter 1,5 Mio. EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 inkl. Besondere Leistungen - Übernahme/Überprüfung/Optimierung der Leistungsphasen 3 und 4 im Hinblick auf Funktion und Kosten und gegebenenfalls (optional) Bearbeitung und Einreichung einer T … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 inkl. Besondere Leistungen - Übernahme/Überprüfung/Optimierung der Leistungsphasen 3 und 4 im Hinblick auf Funktion und Kosten und gegebenenfalls (optional) Bearbeitung und Einreichung einer Tektur Planung - Kostenberechnung nach DIN 276 bauabschnitts- und gewerkeweise nach Vergabeeinheiten - Ermittlung des denkmalpflegerischen Mehraufwands nach den Vorgaben der Behörden und nach Förderabschnitten sowie die Leistungsphasen 6 und 7 Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9 mit den Besonderen Leistungen - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Erstellen von Wartung - im Pflegeanweisungen - Erstellung einer Bestandsdokumentation Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Das Honorar ist für alle Stufen anzubieten, auch bezüglich der Wertung der Zuschlagskriterien werden alle Stufen berücksichtigt
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs … ganz lesenLeistung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit den Vergabeunterlagen werden inbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Lageplan - Erläuterungsbericht - Kostenberechnung In der zweiten Stufe des Vergabe … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit den Vergabeunterlagen werden inbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Lageplan - Erläuterungsbericht - Kostenberechnung In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden nochmals ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Baubeginn der Gesamtmaßnahme war im Oktober 2025. Die Gesamtbauzeit beträgt mehr als fünf Jahre.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM8CB# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig u … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM8CB# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen. Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool oder die webbasierte Anwendung unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schulstiftung der Diözese Regensburg
Anschrift
Weinweg 31, 93049 Regensburg
Kontakt
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@prof-rauch-baurecht.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.10.2026
  2. BekanntmachungFrist 02.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04fafdd8-cf53-4cdb-a6bf-09fb49cd58f5.