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Frist unbekanntEU-weitPlanung

Thermografische Erfassung des Gebäudeareals im Stadtgebiet mit Datenauswertung, Erstellung einer Wärmelandkarte, Erstellung und Bereitstellung von Energieberichten sowie Kommunikationsberatung

Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister · Bad Honnef, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24-042veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr16.09.2024 – 15.09.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.09.2025
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Honnef beabsichtigt die Beauftragung einer thermografischen Untersuchung des Gebäudeareals im Stadtgebiet mit einer anschließenden kartenbasierten Darstellung der Ergebnisse und der Möglichkeit für Interessierte, die Ergebnisse gebäudescharf abzurufen. Das Leistungsspektrum umfasst die folgenden Punkte: 1. Thermografische Erfassung des Gebäudeareals 2. Einpflege der erfassten Daten in eine vorhandene Datenbank mit Webplattform (darf nicht erst zeit- und kostenaufwendig entwickelt werden müssen) 3. Datenauswertung mit Erstellung einer Wärmelandkarte 4. Erstellung und Bereitstellung von Energieberichten 5. Kommunikationsberatung im Rahmen der Bekanntmachung des Angebots. Der gesuchte Anbieter muss sämtliche technischen Anforderungen des Auftrages erfüllen können. Dies umfasst die spezielle Ausrüstung für die Thermografische Erfassung, eine bereits vorhandene Softwarelösung für die Datenbank, die Erstellung einer Wärmelandkarte und Energieberichten sowie die besondere Expertise in der Kommunikationsberatung. Aus technischer Sicht ist es erforderlich, dass die Leistungen als Paket vergeben werden. Zum einen müssen die erfassten Daten mit der webbasierten Kartenlösung kompatibel sein, problemfrei und zügig übertragen und eingearbeitet werden. Des Weiteren müssen die erfassten Daten von den privaten Immobilienbesitzern auch nach mehreren Jahren noch über die Webplattform abrufbar sein. Die erfassten Daten müssen daher bei dem Anbieter vorliegen, welcher auch den Energiebericht erstellt. Für die privaten Immobilieneigentümer, die über die Webplattform Energieberichte anfordern, ist es zudem wichtig, direkte technische Ansprechpartner zu haben, falls Rückfragen bestehen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Stadt Bad Honnef dazu entschieden, von einer losweisen Vergabe abzusehen. Ziel der thermografischen Erfassung ist es, den Gebäudebestand in Bad Honnef zu analysieren und die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Dadurch erhofft sich die Stadt Bad Honnef eine erhöhte Intensität bei Sanierungsvorhaben im privaten Bestand. Eine nutzerfreundliche und intuitive Webplattform soll dazu beitragen, die Hemmschwelle bei Gebäudeeigentümern zu senken, sich mit ihrem Gebäude energetisch auseinanderzusetzen. Durch den schnellen und einfachen Zugang zu Informationen über ihre Gebäude können Eigentümer Einsparpotenziale im Energieverbrauch erkennen und mögliche Quellen für Wärmeverluste identifizieren. Dadurch werden die Eigentümer angereizt, ihre Gebäude energetisch aufzuwerten und damit Energie zu sparen. Die thermografische Erfassung des Gebäudeareals ist Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie der Stadt Bad Honnef. Sie unterstützt die Wärmewende vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen im privaten Bestand und zahlt somit auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bad Honnef ein.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2024
Vertragsende
15.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5c0736f-07fe-4f39-a750-d02a5633a382.