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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm

Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf · Schwandorf, Bayern

Aktenzeichen VI / 5veröffentlicht 08.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 821 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
1 Jahr01.10.2024 – 30.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Schwandorf92421, Landkreis Schwandorf, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Entfernung Verwertungsanlage40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung über die thermische Verwertung von 12.000 t (Mindestmenge: 9.600 t; Höchstmenge 14.400 t) an entwässertem Klärschlamm aus verschiedenen Kläranlagen des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Entfernung VerwertungsanlageGewichtung (Punkte, genau) 40
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind einzureichen: - ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultativ … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: - ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG); - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Eigenerklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Personalkapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird; - Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; - Eigenerklärung des Bieters, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen: - Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse; bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate), - Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft; - Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, für die unter Ziffer 13.2 geforderten Eignungsnachweise zum Nachweis die Vorlage von Nachweisen, Zertifikaten, Urkunden und Bescheinigungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu fordern. Sollte die Gründung einer Bietergemeinschaft vorgesehen sein, ist mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formular L 234 mit einzureichen. Sollte der Einsatz von Nachunternehmern geplant sein, ist mit dem Angebot das Formular L 235 sowie die Verpflichtungserklärung Formular L 236 vollständig ausgefüllt mit einzureichen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind einzureichen: - Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: - Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssummen aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt; - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Geforderte Mindeststandards: - Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio.; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssummen aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt.
Kriterium
Mit dem Angebot sind einzureichen: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen über die thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, der Durchführungsz … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen über die thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum, das Auftragsvolumen und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer); - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Firmenleitung, Kaufmännische- und Technische Angestellte); - ggf. soweit bereits bekannt, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des Formblattes); Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; - ggf. bei Eignungsleihe Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (unter Verwendung des Formblatts) und Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (unter Verwendung des Formblatts), (bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit inkl. Haftungsübernahme); - ggf. bei Bietergemeinschaften Vorlage einer Erklärung der Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts; - Darstellung und Angaben zur thermischen Verwertungsanlage hinsichtlich Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, freie Restkapazitäten usw.; - Nachweis der aktuellen Genehmigung der vorgesehenen thermischen Verwertungsanlage(n) für den geplanten Abfall (Vorlage Genehmigungsbescheid); - Vorlage von geeigneten Unterlagen (Vorverträge, Absichtserklärungen, Verpflichtungserklärungen) zum Nachweis der Entsorgungssicherheit im Auftragsfall; - Benennung mindestens einer Redundanzanlage; - oben genannte Nachweise für Redundanzanlage. Geforderte Mindeststandards: - Nachweis von mindestens drei Referenzen über die thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (30.09. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 DAYS
Angebotsöffnung
08.08.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB), Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüf … ganz lesenDie Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bieterfragen notwendig werden, müssen diese digital über "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) eingereicht werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein müssen. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc9fdb87-1106-428c-96a1-c7b68297ca88.