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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm

Stadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg · Nürnberg, Bayern

Aktenzeichen 2026000752veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 170 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Nürnberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.10.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Nürnberg90429, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Abteilung 3-VMN
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 37 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.10.2026-31.12.2028. Gesamtmenge beträgt ca. 81.000 Tonnen (36.000 Tonnen pro Jahr).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/376463bf-0b29-4701-8fe0-60cabb4d5b2 … ganz lesenDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/376463bf-0b29-4701-8fe0-60cabb4d5b29/suitabilitycriteria Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (nachfolgend SUN) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags für die thermische Klärschlammentsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 19 08 05) inkl. Abholung, Transport und Verwiegung für den Zeitraum 01.10.2026 – 31.12.2028. Die Jahresmenge an Originalsubstanz beträgt ca. 36.000 t. Der Zuschlag wird auf den wirtschaftlichsten Bieter (siehe Punkt 1.12) erteilt. Vertragslaufzeit: 01.10.2026 - 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. 1. Allgemeines SUN schließt die landwirtschaftliche, gärtnerische und landbauliche Klärschlammverwertung/-entsorgung ausdrücklich aus. Es ist ausschließlich die thermische Verwertung/Entsorgung des entwässerten Klärschlammes zulässig. Als thermische Verwertung/Entsorgung ist die Klärschlammmonoverbrennung, die Mitverbrennung in Kraftwerken/Müllverbrennungsanlagen oder der Einsatz als Ersatzbrennstoff, z.B. in Zementwerken, denkbar. Es sind vom Auftragnehmer sämtliche abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Verwertung/Entsorgung darf nur in Deutschland stattfinden. Ein grenzübergreifender Transport ist nicht zulässig.   2. Eignungskriterien Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizulegen: • Referenzen für mind. zwei vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. • Eine Liste der aktuell in Frage kommenden Verwertungsanlagen mit Kopien der behördlichen Genehmigungen (oder andere geeignete Nachweisdokumente) für die thermische Verwertung von Klärschlamm (AVV 19 08 05). Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Entsorgungsanlagen den rechtlichen Vorschriften entsprechen. • Die Summe der dem Auftragnehmer insgesamt zur Verfügung stehenden Entsorgungs-kapazitäten muss mindestens 100.000 Jahrestonnen betragen. Dies ist auf geeignete Weise, z.B. durch Annahmeerklärungen der Entsorgungsanlagen, darzulegen. Hinweise: Bei nach Abschluss des Vertrages neu hinzukommenden Entsorgungsanlagen sind vor Beginn der dortigen Entsorgung Kopien der behördlichen Genehmigungen (oder andere geeignete Nachweisdokumente) dieser Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm (AVV 190805), Annahmeerklärungen und Informationen über die Verfügbarkeit, Entsorgungssicherheit und ausreichender Kapazität der Verwertungsanlagen vorzulegen und von SUN zu genehmigen. Eine Zwischenlagerung des Klärschlamms ist vorab SUN zur Genehmigung mit Kopien der behördlichen Genehmigung zur Lagerung von Klärschlamm vorzulegen. Eine Verbringung in Zwischenlager gilt nicht als Entsorgung. Bei der Anmeldung eines Zwischenlagers bei SUN ist bereits der endgültige Entsorgungsweg und die geplante Lagerdauer schriftlich anzugeben. Die endgültige Entsorgung des zwischengelagerten Klärschlamms ist nach Abschluss der Entsorgung mit Nennung der Entsorgungsanlage schriftlich bei SUN anzuzeigen. Der Auftragnehmer erklärt mit Abgabe des Angebots, dass er mit den spezifischen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) inklusive des untergesetzlichen Regelwerks vertraut ist und die sich daraus ergebenden Anforderungen einhält. 3. Örtlichkeiten Es ist obligatorisch, dass sich der Auftragnehmer vor der Bewerbung mit den Örtlichkeiten, ins-besondere mit den Verlade- und Verwiegemodalitäten im Klärwerk 1 vertraut macht. Termine hierzu sind rechtzeitig über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform oder E-Mail sun@stadt.nuernberg.de abzustimmen. Forderungen, die sich aus einer unterlassenen Ortseinsicht ergeben, können nicht berücksichtigt werden. 4. Angebotswertung Die Wertung der Angebote erfolgt anhand des Entsorgungspreises in Euro je Tonne zu entsorgender Originalsubstanz …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Abteilung 3-VMN

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d63fa451-0488-499c-aede-e0f4bacfe982.