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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Thermische Behandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm

Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf · Schwandorf, Bayern

Aktenzeichen VI/5veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 458 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr15.09.2025 – 14.09.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Schwandorf92421, Landkreis Schwandorf, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.09.2026
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die thermische Behandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung über thermische Behandlung/Verwertung von 11.000 t (Mindestmenge 8.800 t; Höchstmenge 13.200 t) an entwässertem Klärschlamm aus verschiedenen Kläranlagen des Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Entfernung Behandlungs-/Verwertungsanlage
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, s … ganz lesen- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG); - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichende Personalkapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird; - Eigenerklärung des Bewerbers zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; - Eigenerklärung des Bieters, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; - Ggf. bei Bietergemeinschaften Vorlage einer Erklärung der Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts; - Darstellung und Angaben zur thermischen Verwertungsanlage (und ggf. zur thermischen Behandlungsanlage) hinsichtlich Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, freie Restkapazitäten usw.; - Vorlage von geeigneten Unterlagen (Vorverträge, Absichtserklärungen, Verpflichtungserklärungen) zum Nachweis der Entsorgungssicherheit im Auftragsfall; - Benennung mindestens einer Redundanzanlage (bei thermischer Behandlung ist sowohl eine Redundanzanlage für die thermische Behandlung als auch die thermische Verwertung anzugeben); - Oben genannte Nachweise für Redundanzanlage(n). Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind- nicht älter als 6 Monate), - Weitere Unterlagen auf besondere Anforderung der Vergabestelle.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungs-summe von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer U … ganz lesen- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungs-summe von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssummen aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt; Mindestanforderung: - Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungs-summe von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssummen aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt;
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen über die thermische Behandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum, das Auftragsvol … ganz lesen- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen über die thermische Behandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum, das Auftragsvolumen und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer); Mindestanforderung: - Nachweis von mindestens drei Referenzen über die thermische Behandlung mit anschließender thermischer Verwertung oder die direkte thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Firmenleitung, Kaufmännische- und Technische Angestellte);
Anteil der Unterauftragsvergabe
- Ggf. soweit bereits bekannt, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des Formblattes); Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; - Ggf. bei Eignungsleihe Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der … ganz lesen- Ggf. soweit bereits bekannt, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des Formblattes); Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; - Ggf. bei Eignungsleihe Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (unter Verwendung des Formblatts) und Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (unter Verwendung des Formblatts), (bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit inkl. Haftungsübernahme);
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Eintragung in das Handelsregister
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Nachweis der aktuellen Genehmigung der vorgesehenen thermischen Verwertungsanlage (und ggf. der thermischen Behandlungsanlage) für den geplanten Abfall (Vorlage Genehmigungsbescheid);
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
14.09.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (14.09. des jeweiligen Jahres) gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 14.09.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
06.08.2025, 12:00 Uhr. Es sind keine Personen zur Angebotsöffnung zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB), Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften v … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüf … ganz lesenDie Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bieterfragen notwendig werden, müssen diese digital über "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) eingereicht werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein müssen. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be7f674e-35b1-4146-818b-4b81ce21741d.