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Frist unbekanntEU-weitIngenieurleistungenPlanung

TGA-Planungsleistungen Stationssanierung B6 der Knappschaft Kliniken Vest GmbH, Standort Recklinghausen

Knappschaft Kliniken Vest GmbH · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-KKV-ÄndB-TGA-01veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges einstufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die anstehende Stationssanierung B6 am Standort Recklinghausen soll entsprechend den Planungsanforderungen der abgeschlossenen Stationssanierung B 7 erfolgen. Die Klinikum Vest GmbH, Dorstener Str. 151, 45657 Recklinghausen, öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB, hat zur Sanierung der Stationen A6, A2, B7 am Standort Recklinghausen, Leistungen der TGA-Fachplanung LPH 1-8, § 55 HOAI vergeben.

Beschreibung des Loses

Dem durchgeführten Vergabeverfahren lagen die folgenden Annahmen zugrunde (Auszug aus den Vergabeunterlagen/Teilnahmebedingungen): "A1. Planungsvorhaben Stationssanierung A6 Die Klinikum Vest GmbH, Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen, Dorstener Straße 151, 45657 Recklinghausen, beabsichtigt an ihrem Standort Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen folgen-de Baumaßnahme durchzuführen: Stationssanierung (Station A6): Sanierung der bettenführenden Stationsseite A auf der Ebene 6. Die Sanierung beinhaltet den Umbau von 18 Patientenzimmern. Diese teilen sich wie folgt auf 1x 3 Bett-Patientenzimmer, 15x 2 Bett-Patientenzimmer, 2x 1 Bett-Patientenzimmer. ................. ................. A2: Weiteres Planungsvorhaben Stationssanierung A2 (unter ausdrücklichem Realisierungs-vorbehalt: Ein Zuschlag erfolgt hier nur unter ausdrücklichem Vorbehalt einer positiven Be-schlussfassung des zuständigen Aufsichtsrates des Auftraggebers zur Realisierung des Projek-tes) Stationssanierung (Station A2): Sanierung der bettenführenden Stationsseite A auf der Ebene 2. Die Sanierung beinhaltet den Umbau von 18 Patientenzimmern. Diese teilen sich wie folgt auf 1x 3 Bett-Patientenzimmer, 15x 2 Bett-Patientenzimmer, 2x 1 Bett-Patientenzimmer. Es ist geplant, die derzeit separat vor den Zimmern befindlichen Duschen, Nasszellen und WC-Einheiten direkt in die Patientenzimmer zu integrieren. Die dadurch verringerten Grundflächen der Zimmer, sollen mit Hilfe von Verschiebungen der vorhandenen Flurstücke und des Mitteltraktes der Station ausgeglichen werden. Des Weiteren sollen sämtliche Funktions- und Nebenräume der Station modernisiert und in Teilen, zur Verbesserung von Ablaufprozessen, neu geplant werden. Der Umbau des zentralen Stationsstützpunktes inklusive der angrenzenden Arbeitsräume, soll ent-sprechend und nach Maßgabe des bereits sanierten Stationsstützpunktes auf der A-Seite der Ebe-ne 4 des Knappschaftskrankenhauses erfolgen. Zusätzlich soll die Maßnahme den Austausch sämtlicher Innenwände in Trockenbauweise, die Oberböden, die Decken und Fensterelemente, den Anstrich aller Räumlichkeiten, die Neuinstallation aller technischen Einbauten enthalten. Dabei sind weitere notwendige Ingenieurleistungen, wie z.B. das Brandschutzkonzept, der SIGEKO und ein Schadstoffgutachten, etc., einzuholen, mit abzustimmen und als Grundlage für die Planung und Ausführung mit einzuarbeiten. Folgende Gewerke sind für die Planung der Sanierungsarbeiten zu berücksichtigen: Rohbau, Tro-ckenbau, Metallbau, Innenputzarbeiten, Malerarbeiten, Estrich- und Oberbodenarbeiten, Innentü-ren- und Zargenarbeiten, Wandschutz- und Handlaufmontage, Elektroinstallationen mit Neuverka-belung für Schwach- und Starkstrom einschl. Schwesternrufsystem, flächendeckender Brandmel-deanlage, Montage von Bettenschienen, Heizungsinstallationen, Sanitärinstallationen und im Ge-werk Lüftungstechnik der Austausch der Brandschutzklappen im Bestand. Die zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Fachplanungsleistungen TGA, Leistungspha-sen 1-8 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausfüh-rungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bau-überwachung und Dokumentation) sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Vergabe dieser Leistungen steht unter dem Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in 2019. Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 300 + 400): 2.000.000,00 EUR (brutto) Im Falle einer Beauftragung findet zur Ermittlung/Berechnung der Planungshonorare § 11 Ab-satz 3 HOAI 2013 Anwendung. Geplanter Baubeginn der Stationssanierung: Oktober 2020 Geplante Fertigstellung der Stationssanierung: Juni 2021 A3. Weiteres Planungsvorhaben Stationssanierung B7 (unter ausdrücklichem Realisierungsvor-behalt: Ein Zuschlag auf erfolgt hier nur unter ausdrücklichem Vorbehalt einer positiven Be-schlussfassung des zuständigen Aufsichtsrates des Auftraggebers zur Realisierung des Projek-tes) Stationssanierung (Station B7): Sanierung der bettenführenden Stationsseite B auf der Ebene 7. ......................" Das Vergabeverfahren wurde mit dem Zuschlag für das Leistungsbild der TGA-Fachplanung an das o.g. Planungsbüros abgeschlossen. Im Zuge der vergangenen Corona-Pandemie mit den entsprechenden, auch wirtschaftlichen Aus-wirkungen auf die Kliniken, hat sich die Auftraggeberin veranlasst gesehen, die am Standort Reck-linghausen geplanten Maßnahmen unter finanziellen und strukturellen Gesichtspunkten neu zu bewerten. Dahingehend wurde auch eine neue Nutzung Station A2 notwendig, da aufgrund räumli-cher Veränderungen im Klinikum und auf dem Klinikgelände, der Bedarf nach Ansiedelung einer zentralen Verwaltungseinheit an einem Standort/in einem Gebäude/auf einer Ebene erforderlich wurde. Hierfür werden bestehende Funktionen verlegt, um dann im Bettenhaus den bis dato beste-henden Funktionsbereich für die Anordnung der zentralen Verwaltung entsprechend zu beplanen. Die Entscheidung der Auftraggeberin, die Planung der Sanierung der bettenführenden Stationen um die Planung der bettenführenden zur ergänzen, stellte eine wesentliche Vertragsänderung des ur-sprünglichen Planungsauftrages der TGA-Planung dar. Eine Neuausschreibung dieser Planungsleistungen war nach insoweit greifenden Ausnahmetatbe-ständen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vergaberechtlich nicht geboten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
PreisAuftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GW

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (§ 135 Abs. 3 GWB) Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine freiwillige Bekanntmachung zur Ex-ante-Transparenz gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe bzw. Vertragsänderung aus den in … ganz lesen1. Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (§ 135 Abs. 3 GWB) Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine freiwillige Bekanntmachung zur Ex-ante-Transparenz gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe bzw. Vertragsänderung aus den in dieser Bekanntmachung dargestellten Gründen ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb zulässig ist. Der Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, mit dem vorgesehenen Auftragnehmer erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden; eine spätere Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach § 135 Abs. 3 GWB ausgeschlossen. 2. Rüge- und Antragsfristen (§ 160 Abs. 3 GWB) Ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der unter Ziffer 1 genannten 10-Kalendertage-Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wichtiger Hinweis: Um den wirksamen Vertragsschluss und den damit einhergehenden Ausschluss des primären Rechtsschutzes zu verhindern, muss ein Nachprüfungsantrag zwingend vor Ablauf der 10-Kalendertage-Frist bei der zuständigen Vergabekammer eingegangen sein und dem Auftraggeber zugestellt werden. 3. Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 2 GWB Sollte die Frist nach § 135 Abs. 3 GWB nicht wirksam in Gang gesetzt worden sein, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YCMM2FE#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dorstener Str. 151, 45657 Recklinghausen
Kontakt
vergabe@aurantia.de
Auskünfte
aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbHvergabe@aurantia.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e313da31-96ad-4e11-823e-2d9e5c6060c4.