Textile Vollversorgung am Klinikum Nürnberg
Klinikum Nürnberg · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 000219-01veröffentlicht 20.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Nürnberg.
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
- Empfang, Aufbereitung und Bereitstellung von Eingangsrechnungen der Stadt Nürnberg ab 2027 (E-Rechnung 2027)Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste · NürnbergFrist 08.12.2026
- REZ Bayern_45ind_JC ZwickauBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 02.12.2026
- REZ Bayern_45Unt2_JC Stadt RegensburgBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (98 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (153 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium15 %
- Qualitätskriterium35 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Klinikum Nürnberg ist eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Deutschland und bietet das gesamte Leistungsspektrum der Maximalversorgung an. Mit 2.233 Betten an zwei Standorten (Campus Nord und Campus Süd) und 8.400 Beschäftigten versorgt es knapp 335.000 stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Zum Klinikverbund gehören zwei weitere Krankenhäuser im Landkreis Nürnberger Land sowie die Cnopfsche Kinderklinik-Klinik Hallerwiese in Nürnberg. Im Folgenden wird das Klinikum Nürnberg auch Auftraggeber oder Klini-kum genannt. Das Klinikum Nürnberg hat festgelegt, künftig den gesamten Prozess der textilen Vollversorgung fremd zu vergeben. Der mit der vorliegenden Ausschreibung beginnende Prozess der Umstellung von Auftragswäsche auf die textile Vollversorgung soll über einen Zeitraum ca. zwei bis drei Jahren erfolgen, um der Größe und Komplexität der Einrichtung der Auftraggeber Rechnung zu tragen. Das Stationswäschekonzept des Klinikums Nürnberg beinhaltet ein schlankes Sortiment an Bett-wäsche (Laken und Bezüge), Bettwaren (Einziehdecken und Kopfkissen-Inlets), Patientenhemden und Schutzkittel, Baby- und Kinderwäsche sowie Frottierwaren (Handtücher, Duschtücher, etc.). Die Bereichskleidung für die Funktions- und OP-Bereiche entspricht dem Stand der Technik. Das Personalwäschekonzept des Klinikums Nürnberg berücksichtigt die wesentlichen Faktoren einer nachhaltig funktionierenden Berufskleidungsversorgung und schafft damit die Vorausset-zung für eine wirtschaftliche Integration von Kleiderausgabe- und Rücknahmesysteme. Diese ma-chen wirtschaftlich und organisatorisch nur Sinn, wenn eine größenbezogene Poolversorgung etabliert wird. Die Einhaltung der Kleiderordnung (Kontingent) soll durch diese Systeme automa-tisch überwacht werden, ein Horten von Kleidung soll verhindert bzw. stark reduziert werden und so letztlich eine hohe Verfügbarkeit bei minimalem Aufwand für das textile Management (Vertei-lung, Einrichtung und Steuerung) möglich machen. Mit der Inbetriebnahme des Eltern-Kind-Zentrums (EKiZ) mit Geburtshilfe am Campus Süd soll zu Beginn des Jahres 2027 die erste Umstellung der Textilversorgung auf eine Leasing-/Mietwäsche-Versorgung erfolgen, die es ermöglicht, die textilen Warenströme mittels stückweiser Erfassung und Verrechnung sowie zusätzlich in der Bereichs- und Berufskleidungsversorgung Ausgabe- und Rücknahmesysteme kontinuierlich zu steuern. Sukzessive sollen in einer daran anschließenden Transformationsphase sämtliche Betriebsteile auf diese Versorgungsart umgestellt werden, wobei die klinikeigenen Textilien mit immer kleiner wer-dendem Anteil bis zur Erreichung der externen textilen Vollversorgung aller Leistungsstellen im Klinikum Nürnberg aufgebraucht werden. Nähere Ausführungen sind unter dem Punkt 2. Umset-zungsphasen zu den einzelnen, geplanten Phasen zu entnehmen. Mit der Umstellung auf die textile Vollversorgung ist verbunden, dass die Ver- und Entsorgung vorkommissioniert für Leistungsbereiche (Campus, Stationen, Bereiche, Ausgabesystem) und zentral je Campus bzw. Krankenhausstandort erfolgt. Die interne Verteilung und Sammlung der Textilien des jeweiligen Standorts erfolgt mittels AWT-Anlagen und durch die Mitarbeitenden der Kliniklogistik bzw. Serviceabteilung
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Bemusterung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Projektkonzepte
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Numm … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzt, gemäß §21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder §19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (3) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (5) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und dass das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. (6) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (7) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (8) Eigenerklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. (9) Eigenerklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. (10) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (11) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. (12) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (13) Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen zu können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft werden aufgefordert, eine entsprechende Kopie des Berufs-/Handelsregisterauszugs oder Kopien über anderweitige Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Befähigung der Berufsausübung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro, Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro und Vermögensschä … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro, Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 je Schadensereignis versichert, jährlich jedoch höchstens bis zum jeweils zweifachen Betrag pro Schadensart. Weiterhin erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass im Falle einer Zuschlagserteilung der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger für die oben erklärte Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 14 Tagen vorlegen wird. Eine Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (16) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zum Bezug Russland. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (17) Gefordert wird eine Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, dass die Herstellung bzw. die Bearbeitung der eingesetzten bzw. zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (18) Eigenerklärung zum Masernschutzgesetz: Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter/der Bietergemeinschaft vorliegen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- MINDESTANFORDERUNG: (19) Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Jahre unter 10.000.000 Euro liegen, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- MINDESTANFORDERUNG: (20) Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass der Bieter gemäß: • DIN EN ISO 9001 ff • DIN EN 14065:2016 (RABC) (Für die Aufbereitung von Krankenhauswäsche) • RAL-GZ 992/2 (Hygienezeugnis für Krankenhauswäsche) zertifiziert ist. Ein Nachweis ist erforderlich durch jeweils ein angehängtes Zertifikat. Sollte keine Zertifizierung vorhanden sein erfolgt der Ausschluss.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
MINDESTANFORDERUNG: (21) Gefordert werden mindestens 3 Referenzen (Projekte) aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Da-tum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung erbracht worden sind. Vergleichbar sind … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (21) Gefordert werden mindestens 3 Referenzen (Projekte) aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Da-tum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung erbracht worden sind. Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen. Der Leistungsumfang muss mindestens folgende Leistungen beinhaltet haben: Referenz 1: • Mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 800 Betten und 1.300 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird • Versorgung der Einrichtung mit Mietwäsche • Ausgabe der Berufswäsche über Wäscheausgabeautomaten Referenz 2 und 3: • Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik oder Pflegeheim mit mindestens 300 Betten, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird. Bitte fügen Sie je Referenz eine formlose Referenzbeschreibung (max. 1 DIN A4 Seite als .PDF-Dokument) bei, in der Sie kurz den Leistungsumfang der jeweiligen Referenz beschreiben. Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers im Ver-gleich zur Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsumfanges ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind Die Ausgestaltung der Referenzbeschreibung obliegt dem Bewerber/Bieter. Hier gibt es keine Form Vorschrift. Der Bewerber/Bieter muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien zu den Referenzen vollumfänglich in der Referenzbeschreibung enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind. Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss.- Informationssicherheit
- MINDESTANFORDERUNG: (22) Nachweis der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, Anlage 2 aus den Vergabeunterlagen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Im Falle von Bietergemeinschaften sind sämtliche in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Eigenerklärungen von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf Unterauftragnehmer sowie Unternehmen, deren Kapazitäten … ganz lesenkürzer
Im Falle von Bietergemeinschaften sind sämtliche in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Eigenerklärungen von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf Unterauftragnehmer sowie Unternehmen, deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Bieter, Mitglieder von Bietergemeinschaften oder ggf. Unterauftragnehmer sowie eignungsverleihende Unternehmen können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder mit einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise und Referenzen mit dem Auftragsgegenstand und den Anforderungen in dieser Ausschreibung vergleichbar und aktuell sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
- Website
- klinikum-nuernberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
klinikum-nuernberg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Jonas Better Place GmbH6 Zuschläge
- Wäscherei Abel KG6 Zuschläge
- Apleona Südost GmbH5 Zuschläge
- PulsM GmbH5 Zuschläge
- Hansetrans Möbel-Transport GmbH4 Zuschläge
- TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Westendstr. 199, 80686 München4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22eff59d-6e91-40b3-b7d3-78617503f9e3.