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Terrestrische Gewässervermessung Nuthe und ihrer Nebengewässer

Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam OT Groß Glienicke, Brandenburg

Aktenzeichen VB-26-001veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 241 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Aktualisierung der Risikogebiete Nuthe/Nieplitz: Teilprojekt 1: Terrestrische Vermessung des Flussschlauchs der Nuthe (km 66,7 bis km 0, Mündung in die Havel), der Nieplitz (km 44,0 bis km 0), des Hammerfließes (km 18,1 bis km 0,1) und des Großbeerener Grabens (km 20,8 bis km 0) und ihrer Nebengewässer Für die Ermittlung des Hochwasserrisikos der Nuthe ist im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Aufbau eines hydronumerischen Modells vorgesehen, um so durch Überschwemmungen gefährdete Bereiche zu ermitteln. Für die Modellerstellung werden aktuelle, normierte Vermessungsdaten der unten genannten Gewässer und ihrer Vorländer benötigt, deren Einmessung mit Hilfe dieser Vergabe beauftragt werden soll. Aufgrund des großen Umfanges der Vermessungsleistungen soll die Vergabe losweise erfolgen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nuthe / Stöcker

Das Querprofil folgender Einmündungen ist zu vermessen: Los 1 o Illichengraben (km 30,96) o Polenzgraben (km 29,03) o Märtensmühler Graben (km 26,39) o Rechter Seitengrabe (km 25,25) o Mühlengraben (km 23,98) o Linker Seitengraben (km 23,86) o Mühlengraben (km 21,63) o Großbeerener Graben (km 21,16) o Großbeuthener Graben (km 18,42) o Nieplitz (km 15,65) o Gröbener Fließ (km 12,99) o Königsgraben Tremsdorf (km 12,91) o Elsenhorstgraben (km 12,89) o Stöcker (km 12,32) o Berliner Graben (km 11,69) Seite 8/13 o Torfgraben Saarmund (km 9,77) o Stöcker (km 6,98) o Rehgraben (km 5,95) o Hirtengraben (km 5,16) o Bahndammgraben (km 4,20) Los 2 o Rohrbecker Grabe (km 63,55) o Feldgraben Rohrbeck (km 62,1) o Rohrbecker Ostgraben (km 61,66) o Bochower Graben (km 59,52) o Eichgraben (km 56,62) o Wasche (km 56,27) o Bürgerwiesener Graben (km 54,82) o Markendorfer Graben (km 53,44) o Zinnaer Ostgraben (km 50,55) o Zinnaer Klostergraben (km 49,23) o Neuheimer Graben (km 47,02) o Königsgraben Luckenwalde (km 42,89) o Königsgraben Luckenwalde (km 37,06) o Steinerfließ (km 36,78) o Kreuzfeldgraben (km 36,22) o Hammerfließ (km 34,46) Los 3 o Rietzer Mühlbach (km 42,5+3) o (km 42,3+77) o (km 41,1+23) o Sernowfliess (km 36,1+57) o Friedrichgraben (km 32,2+95) o (km 25,5+40) o Brück-Neuendorfer Kanal (km 22,9+72) Seite 9/13 o Salzgraben (km 19,0+28) o Kuhwischgraben (km 11,8) o Pfefferfliess (km 8,7+66) Los 4 Hammerfließ o (km 13,3+25) o (km 6,9+50) o (km 0,8+96) o Flotter Graben (km 6,3+2) o Flotter Graben (km 4,4+85) o Flotter Graben (km 3,5+30) Großbeerener Graben o (km 13,9+8) o (km 13,8+24) o (km 13,0+45) o (km 11,0+50) o (km 10,9+25) o (km 7,5+30) o (km 5,6+29) o (km 4,4+78) o (km 1,8+28) o (km 1,3+6)

15 Monate–
2
Nuthe / Königsgraben / Röthegraben

Das Querprofil folgender Einmündungen ist zu vermessen: Los 1 o Illichengraben (km 30,96) o Polenzgraben (km 29,03) o Märtensmühler Graben (km 26,39) o Rechter Seitengrabe (km 25,25) o Mühlengraben (km 23,98) o Linker Seitengraben (km 23,86) o Mühlengraben (km 21,63) o Großbeerener Graben (km 21,16) o Großbeuthener Graben (km 18,42) o Nieplitz (km 15,65) o Gröbener Fließ (km 12,99) o Königsgraben Tremsdorf (km 12,91) o Elsenhorstgraben (km 12,89) o Stöcker (km 12,32) o Berliner Graben (km 11,69) Seite 8/13 o Torfgraben Saarmund (km 9,77) o Stöcker (km 6,98) o Rehgraben (km 5,95) o Hirtengraben (km 5,16) o Bahndammgraben (km 4,20) Los 2 o Rohrbecker Grabe (km 63,55) o Feldgraben Rohrbeck (km 62,1) o Rohrbecker Ostgraben (km 61,66) o Bochower Graben (km 59,52) o Eichgraben (km 56,62) o Wasche (km 56,27) o Bürgerwiesener Graben (km 54,82) o Markendorfer Graben (km 53,44) o Zinnaer Ostgraben (km 50,55) o Zinnaer Klostergraben (km 49,23) o Neuheimer Graben (km 47,02) o Königsgraben Luckenwalde (km 42,89) o Königsgraben Luckenwalde (km 37,06) o Steinerfließ (km 36,78) o Kreuzfeldgraben (km 36,22) o Hammerfließ (km 34,46) Los 3 o Rietzer Mühlbach (km 42,5+3) o (km 42,3+77) o (km 41,1+23) o Sernowfliess (km 36,1+57) o Friedrichgraben (km 32,2+95) o (km 25,5+40) o Brück-Neuendorfer Kanal (km 22,9+72) Seite 9/13 o Salzgraben (km 19,0+28) o Kuhwischgraben (km 11,8) o Pfefferfliess (km 8,7+66) Los 4 Hammerfließ o (km 13,3+25) o (km 6,9+50) o (km 0,8+96) o Flotter Graben (km 6,3+2) o Flotter Graben (km 4,4+85) o Flotter Graben (km 3,5+30) Großbeerener Graben o (km 13,9+8) o (km 13,8+24) o (km 13,0+45) o (km 11,0+50) o (km 10,9+25) o (km 7,5+30) o (km 5,6+29) o (km 4,4+78) o (km 1,8+28) o (km 1,3+6)

15 Monate–
3
Nieplitz / Stadtgraben Treuenbrietzen

Das Querprofil folgender Einmündungen ist zu vermessen: Los 1 o Illichengraben (km 30,96) o Polenzgraben (km 29,03) o Märtensmühler Graben (km 26,39) o Rechter Seitengrabe (km 25,25) o Mühlengraben (km 23,98) o Linker Seitengraben (km 23,86) o Mühlengraben (km 21,63) o Großbeerener Graben (km 21,16) o Großbeuthener Graben (km 18,42) o Nieplitz (km 15,65) o Gröbener Fließ (km 12,99) o Königsgraben Tremsdorf (km 12,91) o Elsenhorstgraben (km 12,89) o Stöcker (km 12,32) o Berliner Graben (km 11,69) Seite 8/13 o Torfgraben Saarmund (km 9,77) o Stöcker (km 6,98) o Rehgraben (km 5,95) o Hirtengraben (km 5,16) o Bahndammgraben (km 4,20) Los 2 o Rohrbecker Grabe (km 63,55) o Feldgraben Rohrbeck (km 62,1) o Rohrbecker Ostgraben (km 61,66) o Bochower Graben (km 59,52) o Eichgraben (km 56,62) o Wasche (km 56,27) o Bürgerwiesener Graben (km 54,82) o Markendorfer Graben (km 53,44) o Zinnaer Ostgraben (km 50,55) o Zinnaer Klostergraben (km 49,23) o Neuheimer Graben (km 47,02) o Königsgraben Luckenwalde (km 42,89) o Königsgraben Luckenwalde (km 37,06) o Steinerfließ (km 36,78) o Kreuzfeldgraben (km 36,22) o Hammerfließ (km 34,46) Los 3 o Rietzer Mühlbach (km 42,5+3) o (km 42,3+77) o (km 41,1+23) o Sernowfliess (km 36,1+57) o Friedrichgraben (km 32,2+95) o (km 25,5+40) o Brück-Neuendorfer Kanal (km 22,9+72) Seite 9/13 o Salzgraben (km 19,0+28) o Kuhwischgraben (km 11,8) o Pfefferfliess (km 8,7+66) Los 4 Hammerfließ o (km 13,3+25) o (km 6,9+50) o (km 0,8+96) o Flotter Graben (km 6,3+2) o Flotter Graben (km 4,4+85) o Flotter Graben (km 3,5+30) Großbeerener Graben o (km 13,9+8) o (km 13,8+24) o (km 13,0+45) o (km 11,0+50) o (km 10,9+25) o (km 7,5+30) o (km 5,6+29) o (km 4,4+78) o (km 1,8+28) o (km 1,3+6)

15 Monate–
4
Großbeerener Graben / Hammerfließ, Flotter Graben

Das Querprofil folgender Einmündungen ist zu vermessen: Los 1 o Illichengraben (km 30,96) o Polenzgraben (km 29,03) o Märtensmühler Graben (km 26,39) o Rechter Seitengrabe (km 25,25) o Mühlengraben (km 23,98) o Linker Seitengraben (km 23,86) o Mühlengraben (km 21,63) o Großbeerener Graben (km 21,16) o Großbeuthener Graben (km 18,42) o Nieplitz (km 15,65) o Gröbener Fließ (km 12,99) o Königsgraben Tremsdorf (km 12,91) o Elsenhorstgraben (km 12,89) o Stöcker (km 12,32) o Berliner Graben (km 11,69) Seite 8/13 o Torfgraben Saarmund (km 9,77) o Stöcker (km 6,98) o Rehgraben (km 5,95) o Hirtengraben (km 5,16) o Bahndammgraben (km 4,20) Los 2 o Rohrbecker Grabe (km 63,55) o Feldgraben Rohrbeck (km 62,1) o Rohrbecker Ostgraben (km 61,66) o Bochower Graben (km 59,52) o Eichgraben (km 56,62) o Wasche (km 56,27) o Bürgerwiesener Graben (km 54,82) o Markendorfer Graben (km 53,44) o Zinnaer Ostgraben (km 50,55) o Zinnaer Klostergraben (km 49,23) o Neuheimer Graben (km 47,02) o Königsgraben Luckenwalde (km 42,89) o Königsgraben Luckenwalde (km 37,06) o Steinerfließ (km 36,78) o Kreuzfeldgraben (km 36,22) o Hammerfließ (km 34,46) Los 3 o Rietzer Mühlbach (km 42,5+3) o (km 42,3+77) o (km 41,1+23) o Sernowfliess (km 36,1+57) o Friedrichgraben (km 32,2+95) o (km 25,5+40) o Brück-Neuendorfer Kanal (km 22,9+72) Seite 9/13 o Salzgraben (km 19,0+28) o Kuhwischgraben (km 11,8) o Pfefferfliess (km 8,7+66) Los 4 Hammerfließ o (km 13,3+25) o (km 6,9+50) o (km 0,8+96) o Flotter Graben (km 6,3+2) o Flotter Graben (km 4,4+85) o Flotter Graben (km 3,5+30) Großbeerener Graben o (km 13,9+8) o (km 13,8+24) o (km 13,0+45) o (km 11,0+50) o (km 10,9+25) o (km 7,5+30) o (km 5,6+29) o (km 4,4+78) o (km 1,8+28) o (km 1,3+6)

15 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisDer Angebotspreis ist alleiniges Zuschlagskriterium. Die Angebotssumme ist Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer anzugeben. Die Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.

Eignung5 von 5 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindestanforderung: I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 100.000,00 EUR (netto) für terrestrische Vermessungsaufträge von Gewässern betragen. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: I. Abgabe von mindestens 3 Referenzen des Unternehmens in Bezug auf terrestrische Gewässervermessungen von mind.10km Strecke, die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] oder in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022, 2021] fertiggestellt wurden. Noch laufen … ganz lesenMindestanforderung: I. Abgabe von mindestens 3 Referenzen des Unternehmens in Bezug auf terrestrische Gewässervermessungen von mind.10km Strecke, die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] oder in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022, 2021] fertiggestellt wurden. Noch laufende Projekte werden nicht berücksichtigt. - Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Auftragswert, Angabe des Erbringungszeitpunkts/ Abnahme, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen. -Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestanforderung: I. Es ist der Nachweis für mind. 6 in Vollzeit beschäftigte MitarbeiterInnen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis über qualifizierte Mitarbeiter und Projektleiter, die die Umsetzung der geforderten Leistung gewährleisten können. - Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung zu erbringen. Des Weiteren sind Abschlüsse/Zertifikate der vorgesehenen Mitarbeiter zu übergeben
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sollte während der Durchführung der Messkampagne die Notwendigkeit zur Einmessung zusätzlicher Querprofile oder Längsprofile gegeben sein, so können diese erst nach Abstimmung mit dem AG eingemessen werden. Als Leistungsort gilt der in der Leistungsbeschreibung genannte Flussabschnitt. Vor Durchführ … ganz lesenSollte während der Durchführung der Messkampagne die Notwendigkeit zur Einmessung zusätzlicher Querprofile oder Längsprofile gegeben sein, so können diese erst nach Abstimmung mit dem AG eingemessen werden. Als Leistungsort gilt der in der Leistungsbeschreibung genannte Flussabschnitt. Vor Durchführung der in der Option beschriebenen Arbeiten sind diese unbedingt zuvor schriftlich beim AG zu beantragen und durch diesen zu bestätigen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
11.03.2026, 10:00 Uhr. Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2. Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem … ganz lesen11.03.2026, 10:00 Uhr. Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2. Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsl … ganz lesenLeistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklärung: Sonderformular Russland- Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote können für eine oder mehrere Lose abgegeben werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF5W# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF5W# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9dc774d-933c-42d9-9e42-3609bf474eb3.