Terrestrische Biotopkartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und LRT-Entwicklungsflächen außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Uckermärkische Seen
Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen VB-25-108veröffentlicht 11.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Monate
- 01.10.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate01.10.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14476, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis40 %
- Angebotsqualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 07:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 07:01 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten18 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.11.2027
- Heute
Beschreibung
Terrestrische Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet ( 6 Lose) unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse. Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung bereitgestellten Geometrien entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bereich Süd a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
| 2 | Mitte-West a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
| 3 | Mitte-Ost a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
| 4 | Mitte-Nord a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
| 5 | Süd-Ost a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
| 6 | Nord-Ost a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen | 26 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer. Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
- Qualität
- AngebotsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 60Die Qualitätskriterien dieser Bewertungsgruppe werden entsprechend der nachfolgenden Erfüllungsgrade bewertet: 10 Punkte: sehr gut - Die Darstellung, die dieses Kriterium am besten erfüllt, erhält die Höchstpunktzahl 10. Existieren mehrere Darstellungen, die gleichwertig dieses Kriterium am besten erfüllen, erhalten alle diese Darstellungen 10 Punkte 8 Punkte: gut - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktewertung fast gleichwertig erfüllen. Im Vergleich zur besten Darstellung sind nur minimale Einschränkungen vorhanden. 6 Punkte: befriedigend - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit erkennbaren Einschränkungen erfüllen und daher eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen. 4 Punkte: ausreichend - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit deutlich erkennbare Einschränkungen erfüllen und daher nur ein insgesamt ausreichendes Ergebnis erwarten lassen. 2 Punkte: mangelhaft - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit erheblichen Einschränkungen erfüllen und daher nur ein insgesamt mangelhaftes Ergebnis erwarten lassen. 0 Punkte: ungenügend - Es sind keine verwertbaren Aussagen zu entnehmen oder es wurde keine Darstellung eingereicht.
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Methodenkenntnis in Bezug auf: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode - NACHWEIS durch: Eine Referenzleistung in Bezug auf die Durch- führung einer terrestrischen Biotopkartierung nach der Brandenburger Biotopkartierungsanleitung (entge … ganz lesenkürzer
Methodenkenntnis in Bezug auf: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode - NACHWEIS durch: Eine Referenzleistung in Bezug auf die Durch- führung einer terrestrischen Biotopkartierung nach der Brandenburger Biotopkartierungsanleitung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeit- schriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021, 2020, 2019] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Erfassungen werden nicht berücksichtigt. - Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungs-zeitpunkts/Abnahme, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen. - Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Systemkenntnis in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) - NACHWEIS von: Einer Referenzleistung in Bezug auf die Verwen-dung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den let … ganz lesenkürzer
Systemkenntnis in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) - NACHWEIS von: Einer Referenzleistung in Bezug auf die Verwen-dung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). - Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklä-rung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungszeitpunkts/Abnahme, Angabe zu Art und Umfang der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen. ODER - Eine abgeschlossene Weiterbildungs-maßnahme über die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022] - Der Weiterbildungsnachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Weiterbildungsmaßnahme, Angabe des Zeitpunktes der Maßnahme, Angabe zu Schulungsinhalten bezüglich der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des Schulungsanbieters) zu erbringen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 18 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.09.2025, 07:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 480 Verdachtsbiotope Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien entnommen werden.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTLU6QCCC Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung n … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTLU6QCCC Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlags-kriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV) VIII. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Loslimitierung im Dokumentenbereich unter "Sonstiges": HINWEIS ZUR LOSLIMITIERUNG Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbe- schränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe wird eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung eingeführt. Danach kann für maximal zwei (2) Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt werden. Die Wertung und Zuschlags-entscheidung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: a) Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Es wird bei dem Los begonnen, welches entsprechend der Kostenschätzung des Auftraggebers den höchsten Auftragswert aufweist. Die Wertung setzt sich dann mit absteigen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam
- Website
- lfu.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelles6@
lfu.brandenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CDM Smith SE3 Zuschläge
- Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH2 Zuschläge
- Labor für Wasser und Umwelt GmbH2 Zuschläge
- SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH2 Zuschläge
- WildVet2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.09.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f6492b9-3ff0-477a-a4d3-8b27ff558f34.