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Terrestrische Biotopkartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und LRT-Entwicklungsflächen außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Uckermärkische Seen

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-25-108veröffentlicht 11.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 422 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.10.2025 – 30.11.2027
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Angebotsqualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:01 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    18 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Terrestrische Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet ( 6 Lose) unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse. Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung bereitgestellten Geometrien entnommen werden.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bereich Süd

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–
2
Mitte-West

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–
3
Mitte-Ost

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–
4
Mitte-Nord

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–
5
Süd-Ost

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–
6
Nord-Ost

a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen

26 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer. Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Qualität
AngebotsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 60Die Qualitätskriterien dieser Bewertungsgruppe werden entsprechend der nachfolgenden Erfüllungsgrade bewertet: 10 Punkte: sehr gut - Die Darstellung, die dieses Kriterium am besten erfüllt, erhält die Höchstpunktzahl 10. Existieren mehrere Darstellungen, die gleichwertig dieses Kriterium am besten erfüllen, erhalten alle diese Darstellungen 10 Punkte 8 Punkte: gut - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktewertung fast gleichwertig erfüllen. Im Vergleich zur besten Darstellung sind nur minimale Einschränkungen vorhanden. 6 Punkte: befriedigend - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit erkennbaren Einschränkungen erfüllen und daher eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen. 4 Punkte: ausreichend - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit deutlich erkennbare Einschränkungen erfüllen und daher nur ein insgesamt ausreichendes Ergebnis erwarten lassen. 2 Punkte: mangelhaft - Darstellungen, die dieses Kriterium im Vergleich zur Darstellung mit der höchsten Punktwertung mit erheblichen Einschränkungen erfüllen und daher nur ein insgesamt mangelhaftes Ergebnis erwarten lassen. 0 Punkte: ungenügend - Es sind keine verwertbaren Aussagen zu entnehmen oder es wurde keine Darstellung eingereicht.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Methodenkenntnis in Bezug auf: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode - NACHWEIS durch: Eine Referenzleistung in Bezug auf die Durch- führung einer terrestrischen Biotopkartierung nach der Brandenburger Biotopkartierungsanleitung (entge … ganz lesenMethodenkenntnis in Bezug auf: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode - NACHWEIS durch: Eine Referenzleistung in Bezug auf die Durch- führung einer terrestrischen Biotopkartierung nach der Brandenburger Biotopkartierungsanleitung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeit- schriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021, 2020, 2019] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Erfassungen werden nicht berücksichtigt. - Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungs-zeitpunkts/Abnahme, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen. - Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Systemkenntnis in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) - NACHWEIS von: Einer Referenzleistung in Bezug auf die Verwen-dung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den let … ganz lesenSystemkenntnis in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) - NACHWEIS von: Einer Referenzleistung in Bezug auf die Verwen-dung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). - Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklä-rung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungszeitpunkts/Abnahme, Angabe zu Art und Umfang der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen. ODER - Eine abgeschlossene Weiterbildungs-maßnahme über die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024, 2023, 2022] - Der Weiterbildungsnachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Weiterbildungsmaßnahme, Angabe des Zeitpunktes der Maßnahme, Angabe zu Schulungsinhalten bezüglich der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des Schulungsanbieters) zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
18 Tage
Angebotsöffnung
12.09.2025, 07:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 480 Verdachtsbiotope Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien entnommen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTLU6QCCC Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung n … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTLU6QCCC Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlags-kriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV) VIII. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Loslimitierung im Dokumentenbereich unter "Sonstiges": HINWEIS ZUR LOSLIMITIERUNG Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbe- schränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe wird eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung eingeführt. Danach kann für maximal zwei (2) Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt werden. Die Wertung und Zuschlags-entscheidung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: a) Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Es wird bei dem Los begonnen, welches entsprechend der Kostenschätzung des Auftraggebers den höchsten Auftragswert aufweist. Die Wertung setzt sich dann mit absteigen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.09.2025
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f6492b9-3ff0-477a-a4d3-8b27ff558f34.