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Telemedizinisches Netzwerk Niedersachsen Hamburg - IOPs und Patientenportal

Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH · Winsen, Niedersachsen

Aktenzeichen E71456681 Los 1veröffentlicht 18.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 782 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Winsen21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen sowie die Waldklinik Jesteburg beabsichtigen den Aufbau von zwei Interoperabilitätsplattformen im Rahmen des länderübergreifenden Tele-medizinischen Netzwerks Niedersachsen Hamburg (NI-HH) und als Grundlage für das virtuelle Zentralkrankenhauses Buchholz-Winsen und Jesteburg. Das Konzept des virtuellen Zentralkrankenhauses dokumentiert die bestehende intensive Zusammenarbeit. Mit der Umsetzung der beiden Interoperabilitätsplattformen (Lose 1 und 2) werden benötigte administrative und klinische Prozesse durch die Möglichkeiten zur Interaktion, zum Datenaustausch und zur wechselseitigen Leistungserbringung bereitgestellt. Diese Funktionalitäten bilden zudem die Voraussetzung für die Beteiligung der Krankenhäuser Buchholz und Winsen bzw. der Waldklinik Jesteburg an dem länderübergreifenden Telemedizinischen Netzwerk Niedersachsen – Hamburg (NI-HH). Am NI-HH sind auf Seiten Hamburgs das Albertinen Krankenhaus, das Asklepios Klinikum Harburg und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf beteiligt. Zwischen diesen Einrichtungen bestehen vielfältige Kooperationsbeziehungen. Das Telemedizinische Netzwerk soll diese in Bezug auf Verlegungen, Nachbehandlung, fachspezifische und interdisziplinäre Konsile nachhaltig unterstützen. Dazu stellt es Verfahren zum professionellen Datenaustausch und für einrichtungsübergreifende Prozesse unter Nutzung internationaler Standards und Profile sowie unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes gemäß DSGVO bereit. In den jeweiligen Einrichtungen (Krankenhäuser Buchholz und Winsen, Waldklinik Jesteburg) sollen in enger Kopplung mit der IOP zudem Funktionen eines Patientenportals (PPs) entsprechend des Fördertatbestands gemäß §19 (1) Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) realisiert werden. Für die Krankenhäuser Buchholz und Winsen müssen die Funktionen des PPs die MUSS Kriterien gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) und der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen (Abbildung 1) erfüllen (Los 1). Das Patientenportal lässt sich wegen der erforderlichen Kompatibilität zur IOP und der beschränkten IT-Ressourcen der Auftraggeberin nicht getrennt von der IOP vergeben, weil die Auftraggeberin nicht in der Lage wäre, die erforderliche Kompatibilität bei zeitgleicher Vergabe zweier Softwarepakete oder später auch das erforderliche laufende Schnittstellenmanagement sicherzustellen. Für die Waldklinik in Jesteburg (Los 2) sind bzw. werden bereits Funktionen des PPs zur Erfüllung der MUSS Kriterien gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Kranken-hausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) und der zugehörigen Richtlinie umgesetzt, so dass für die Waldklinik nur Funktionen für das Terminmanagement im Rahmen des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements zu realisieren sind. Auch das neue Terminmanagement muss jedoch wegen der eher prozessual orientierten Nutzung zwecks Abstimmung innerhalb des virtuellen Krankenhauses in erster Linie kompatibel zur IOP sein, so dass auch hier nur eine einheitliche Beauftragung erforderlich ist.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Interoperabilitätsplattform und Patientenportal für die Krankenhäuser Buchholz und Winsen

Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen sowie die Waldklinik Jesteburg beabsichtigen den Aufbau von zwei Interoperabilitätsplattformen im Rahmen des länderübergreifenden Tele-medizinischen Netzwerks Niedersachsen Hamburg (NI-HH) und als Grundlage für das virtuelle Zentralkrankenhauses Buchholz-Winsen und Jesteburg. Das Konzept des virtuellen Zentralkrankenhauses dokumentiert die bestehende intensive Zusammenarbeit. Mit der Umsetzung der beiden Interoperabilitätsplattformen (Lose 1 und 2) werden benötigte administrative und klinische Prozesse durch die Möglichkeiten zur Interaktion, zum Datenaustausch und zur wechselseitigen Leistungserbringung bereitgestellt. Diese Funktionalitäten bilden zudem die Voraussetzung für die Beteiligung der Krankenhäuser Buchholz und Winsen bzw. der Waldklinik Jesteburg an dem länderübergreifenden Telemedizinischen Netzwerk Niedersachsen – Hamburg (NI-HH). Am NI-HH sind auf Seiten Hamburgs das Albertinen Krankenhaus, das Asklepios Klinikum Harburg und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf beteiligt. Zwischen diesen Einrichtungen bestehen vielfältige Kooperationsbeziehungen. Das Telemedizinische Netzwerk soll diese in Bezug auf Verlegungen, Nachbehandlung, fachspezifische und interdisziplinäre Konsile nachhaltig unterstützen. Dazu stellt es Verfahren zum professionellen Datenaustausch und für einrichtungsübergreifende Prozesse unter Nutzung internationaler Standards und Profile sowie unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes gemäß DSGVO bereit. In den jeweiligen Einrichtungen (Krankenhäuser Buchholz und Winsen) sollen in enger Kopplung mit der IOP zudem Funktionen eines Patientenportals (PPs) entsprechend des Fördertatbestands gemäß §19 (1) Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) realisiert werden. Für die Krankenhäuser Buchholz und Winsen müssen die Funktionen des PPs die MUSS Kriterien gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) und der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen (Abbildung 1) erfüllen (Los 1). Das Patientenportal lässt sich wegen der erforderlichen Kompatibilität zur IOP und der beschränkten IT-Ressourcen der Auftraggeberin nicht getrennt von der IOP vergeben, weil die Auftraggeberin nicht in der Lage wäre, die erforderliche Kompatibilität bei zeitgleicher Vergabe zweier Softwarepakete oder später auch das erforderliche laufende Schnittstellenmanagement sicherzustellen.

60 Monate–
2
Interoperabilitätsplattform und Patientenportal für die Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG.

Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen sowie die Waldklinik Jesteburg beabsichtigen den Aufbau von zwei Interoperabilitätsplattformen im Rahmen des länderübergreifenden Tele-medizinischen Netzwerks Niedersachsen Hamburg (NI-HH) und als Grundlage für das virtuelle Zentralkrankenhauses Buchholz-Winsen und Jesteburg. Das Konzept des virtuellen Zentralkrankenhauses dokumentiert die bestehende intensive Zusammenarbeit. Mit der Umsetzung der beiden Interoperabilitätsplattformen (Lose 1 und 2) werden benötigte administrative und klinische Prozesse durch die Möglichkeiten zur Interaktion, zum Datenaustausch und zur wechselseitigen Leistungserbringung bereitgestellt. Diese Funktionalitäten bilden zudem die Voraussetzung für die Beteiligung der Krankenhäuser Buchholz und Winsen bzw. der Waldklinik Jesteburg an dem länderübergreifenden Telemedizinischen Netzwerk Niedersachsen – Hamburg (NI-HH). Am NI-HH sind auf Seiten Hamburgs das Albertinen Krankenhaus, das Asklepios Klinikum Harburg und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf beteiligt. Zwischen diesen Einrichtungen bestehen vielfältige Kooperationsbeziehungen. Das Telemedizinische Netzwerk soll diese in Bezug auf Verlegungen, Nachbehandlung, fachspezifische und interdisziplinäre Konsile nachhaltig unterstützen. Dazu stellt es Verfahren zum professionellen Datenaustausch und für einrichtungsübergreifende Prozesse unter Nutzung internationaler Standards und Profile sowie unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes gemäß DSGVO bereit. In den jeweiligen Einrichtungen (Krankenhäuser Buchholz und Winsen) sollen in enger Kopplung mit der IOP zudem Funktionen eines Patientenportals (PPs) entsprechend des Fördertatbestands gemäß §19 (1) Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) realisiert werden. Für die Waldklinik in Jesteburg (Los 2) sind bzw. werden bereits Funktionen des PPs zur Erfüllung der MUSS Kriterien gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Kranken-hausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) und der zugehörigen Richtlinie umgesetzt, so dass für die Waldklinik nur Funktionen für das Terminmanagement im Rahmen des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements zu realisieren sind. Auch das neue Terminmanagement muss jedoch wegen der eher prozessual orientierten Nutzung zwecks Abstimmung innerhalb des virtuellen Krankenhauses in erster Linie kompatibel zur IOP sein, so dass auch hier nur eine einheitliche Beauftragung erforderlich ist.

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
s. VergabeunterlagenGesamtpreis gem. der ausgefüllten Preisblätter
Qualität
Zu den Einzelheiten der Gewichtung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.Qualität gemäß - dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis - den dem Angebot beigefügten Unterlagen und Konzepten Zu den Einzelheiten: siehe Vergabeunterlagen.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
• Angaben zum Bewerber und vorgesehenen Nachunternehmerleistungen sowie Angaben über relevante Verbindungen zu anderen Unternehmen gem. Anlage 1 – Eignungsnachweisformulare Formblatt 1 • Erklärung zur Bewerbergemeinschaft – soweit einschlägig gem. Anlage 1 – Eignungsnachweisformulare Formblatt 2 • E … ganz lesen• Angaben zum Bewerber und vorgesehenen Nachunternehmerleistungen sowie Angaben über relevante Verbindungen zu anderen Unternehmen gem. Anlage 1 – Eignungsnachweisformulare Formblatt 1 • Erklärung zur Bewerbergemeinschaft – soweit einschlägig gem. Anlage 1 – Eignungsnachweisformulare Formblatt 2 • Eigenerklärungen gem. Anlage 1 – Eignungsnachweisformulare Formblatt 3.1-3.4: a. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. b. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) c. Eigenerklärung zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz d. Eigenerklärung zu § 4 Abs.1 NTVergG Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
Kriterium
• Vorlage einer positiv gehaltenen Allgemeinen Bankauskunft (nach Art einer Bank-an-Bank-Auskunft), nicht älter als 6 Monate, beizufügen als Anhang 1. • Erklärung über a) den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie b) im Bereich Patientenportale und IOPs. • Na … ganz lesen• Vorlage einer positiv gehaltenen Allgemeinen Bankauskunft (nach Art einer Bank-an-Bank-Auskunft), nicht älter als 6 Monate, beizufügen als Anhang 1. • Erklärung über a) den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie b) im Bereich Patientenportale und IOPs. • Nachweis / Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Es ist ein Nachweis (als Anhang 2) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen oder alternativ ist eine Verpflichtung einzugehen, eine entsprechende Versicherung im Auf-tragsfall abzuschließen und nachzuweisen. Mindeststandard: 500.000 € je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert p.a. Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft sind ebenfalls die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
Kriterium
• Angabe der Anzahl der Mitarbeiter je Tätigkeitsbereich für die letzten drei Jahre • Angabe der Qualifikation, besonderer Kenntnisse oder Zertifizierungen der Mitarbeiter • Nachweis einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001, EFQM oder vergleichbar. Das Zertifikat muss … ganz lesen• Angabe der Anzahl der Mitarbeiter je Tätigkeitsbereich für die letzten drei Jahre • Angabe der Qualifikation, besonderer Kenntnisse oder Zertifizierungen der Mitarbeiter • Nachweis einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001, EFQM oder vergleichbar. Das Zertifikat muss bei Ablauf der Angebotsfrist noch mind. drei Monate gültig sein. • Nachweis der Berechtigung eines Mitarbeiters gem. § 21 Abs.5 S.1 KHSFV • Eigenangaben über mindestens a. drei (3) erfolgreiche Einführungen  eines Patientenportals oder einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur (umgesetzt als IHE oder FHIR basierte Interoperabilitätsplatt-form),  uneingeschränkt den Anforderungen des SGB V entsprechend.  Dabei muss sich • das Patientenportal mindestens im Pilotbetrieb in einer klinischen Fachabteilung • und die Interoperabilitätsplattform im einrichtungsweiten Produktivbetrieb jeweils in Akutkrankenhäusern mit mindestens 250 Betten befinden.  Für die Referenzen sind folgende Angaben erwünscht: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Auftragsinhalt und -umfang, Auftragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und falls zutreffend Angabe der bei der Ausführung beteiligten Projektpartner.  Bei den drei benannten Einführungen müssen jeweils mindestens ein Patientenportal und eine Telemedizinische Netzwerkinfrastruktur angegeben werden.  Für mindestens eine der benannten Einrichtungen muss die Einführung und Umsetzung der Lösung die revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten beinhalten. UND b. Eigenangaben über die erfolgreiche …  uneingeschränkt den Anforderungen des SGB V entsprechende Umsetzung  mit einrichtungsweitem Produktivbetrieb aller oder einer Teilmenge der im Leistungsverzeichnis (LV) genannten Anwendungsfälle  durch den Aufbau und Inbetriebnahme eines Patientenportals und/oder einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur  mit revisionssicherer Archivierung von elektronisch erzeugten und ein-gescannten Dokumenten  in einem (1) Akutkrankenhaus mit Angabe von Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Auftragsinhalt und -umfang, Auftragsdauer, möglichst Ansprechpartner mit Telefonnummer und, falls zutreffend, Angabe der bei der Ausführung beteiligten Projektpartner.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.122.024 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesen§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Los 1 wird von der Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH vergeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Lichtenauer-Allee 1, 21423 Winsen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

35Bekanntmachungen
8Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

243vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
454.130 €Zuschlagswert im Median
296.852 € – 749.483 €mittlere Hälfte, 78 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f88f79d-bc7b-46a0-998e-aa3769d0e274.