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Teilleistungen der Projektsteuerung Qualitäten und Quantitäten (Handlungsbereich B) Los 2 - PfA Mitte (VE0422.1) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

RTW Planungsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen RTW-EU-2026-VE0422.1veröffentlicht 22.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 136 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.08.2026 – 30.06.2030, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60549, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität (Umsetzungskonzept) - Herangehensweise an die PS-Leistung20 %
  • Qualität (Umsetzungskonzept) - Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams20 %
  • Qualität (Umsetzungskonzept) - Aufgabe aus dem Projektalltag20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:

LOS 2: Teilleistungen der Projektsteuerung, Qualitäten und Quantitäten (Handlungsbereich B) - PfA Mitte (VE0422.1) für das Infrastrukturprojekt "Regionaltangente West (RTW)".

Beschreibung des Loses

Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Der Auftraggeber (AG) ist als Vorhabenträger für die Planung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur der RTW verantwortlich.

Gegenstand der Projektsteuerungsleistungen des Loses 2 sind die in Anlage 1 Leistungsbeschreibung (Leistungsbild), beschriebenen Leistungen sowie alle Grundleistungen der Projektsteuerungsleistungen gem. § 2 AHO-Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) in den Projektstufen 1 bis 5 für den Handlungsbereich B. Die Leistungsbeschreibung ist angelehnt an die Leistungsbeschreibungen des Leistungsbildes der Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO-Fachkommission, das auftragsspezifisch um die bei der Planung und Ausführung dieses Großprojektes erforderlichen Leistungen erweitert wird. Die Leistungen müssen nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anmerkungen, Konkretisierungen und Ergänzungen erbracht werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität (Umsetzungskonzept) - Herangehensweise an die PS-Leistung20 %
Qualität (Umsetzungskonzept) - Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams20 %
Qualität (Umsetzungskonzept) - Aufgabe aus dem Projektalltag20 %
Preis40 %
Qualität
Qualität (Umsetzungskonzept) - Herangehensweise an die PS-LeistungHerangehensweise an die PS-Leistung
Qualität
Qualität (Umsetzungskonzept) - Projektorganisation und Qualifikation des ProjektteamsProjektorganisation und Qualifikation des Projektteams
Qualität
Qualität (Umsetzungskonzept) - Aufgabe aus dem ProjektalltagAufgabe aus dem Projektalltag

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Bewerbungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Bewerbungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Bewerbungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Bewerbungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen. (Ziffer I des Bewerbungsbogens) Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bieter auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt. Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Ziffer II und III des Bewerbungsbogens): (1) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (2) Eigenerklärung, dass bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bewerber bzw. haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen. (Ziffer II.1 und II.2 des Bewerbungsbogens) Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter. (3) Eigenerklärung Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/es - im Sinne von Art. 80 Abs. 1, 2 RL 2014/25/EU i. V. m. Art. 58 Abs. 4 UAbs. 2 S. 2 RL 2014/24/EU bzw. des hier entsprechend anzuwendenden § 46 Abs. 2 VgV - keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Hinweise (nicht abschließend) zu (3): • Ein solcher Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn ein Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft in dem RTW-Projekt bereits als Auftragnehmer / Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als deren Nachunternehmer mit Architekten-/Ingenieurleistungen aktuell beauftragt ist. • Ein solcher Interessenkonflikt kann ebenfalls vorliegen, wenn beabsichtigt ist, im vorliegenden Vergabeverfahren im Rahmen der Eignung oder der Ausführung einen Nachunternehmer oder Dritten einzubinden, der in dem RTW-Projekt bereits als Auftragnehmer / Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als deren Nachunternehmer mit Architekten-/Ingenieurleistungen aktuell beauftragt ist. • Erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren nicht den Zuschlag, können die sich an dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beteiligenden Unternehmen (Bewerber/Bieter, Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Dritte) selbstverständlich wieder im bei Ausschreibungen des RTW-Projektes zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oder sonstigen Leistungen beteiligen. • Der Auftraggeber behält sich vor, auch bei Verflechtungen des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmers, Dritter mit anderen Unternehmen einen möglichen Interessenkonflikt unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte zu prüfen. (4) Aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewe …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mindestens zwei wertungsfähige unternehmensbezogene Referenzen mit dem Bewerbungsbogen einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand der folgenden Mindestanforderungen ermittel … ganz lesenBewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mindestens zwei wertungsfähige unternehmensbezogene Referenzen mit dem Bewerbungsbogen einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand der folgenden Mindestanforderungen ermittelt (Ziffer V.1. des Bewerbungsbogens): 1. Alle Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (24.06.2026) nicht älter als zehn Jahre sein. Maßgeblich ist der geforderte Realisierungsstand des Projekts gem. nachstehender Ziff. 2. 2. Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für Schieneninfrastrukturprojekte an, die folgende Merkmale kumulativ erfüllen: • Erbrachte Leistungen umfassen den Handlungsbereich B • Erbrachte Leistungen beinhalten AHO-Grundleistungen der Projektstufen 2 bis 4 • Realisierungsstand des Projektes: o Projektstufe 3: Bauaufträge im Wert von > 60% der projektgegenständlichen Baukosten (KG 300 und 400) sind vergeben o Projektstufe 4: Leistungsstand der Gewerke in KG 300 und 400 > 30 % 3. Mindestens eine vergleichbare Referenz im Anwendungsbereich der EBO (im Übrigen Vergleichbarkeit wie unter Ziff. 2) mit Baukosten (KG 300 und 400) über 300 Mio. EUR netto. Die erbrachte Eigenleistung im Handlungsbereich B hat ein Umsatzvolumen von mindestens 300.000 EUR netto. 4. Mindestens eine vergleichbare Referenz im Anwendungsbereich der BOStrab (im Übrigen Vergleichbarkeit wie unter Ziff. 2) mit Baukosten (KG 300 und 400) über 10 Mio. EUR netto. Die erbrachte Eigenleistung im Handlungsbereich B hat ein Umsatzvolumen von mindestens 50.000 EUR netto. Hinweis zu den Mindestanforderungen: Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Die Annahme einer Referenz als Nachweis der Eignung setzt voraus, dass die nachzuweisende Leistung zu wesentlichen Teilen eigenständig erbracht worden ist. Das ist insbesondere für den Fall zu berücksichtigen, dass der Bieter die Referenz als Mitglied einer ARGE oder mit Nachunternehmereinsatz erbracht hat. Alternative Nachweisführung (Substitut durch Persönliche Referenzen) (Ziffer V.2. des Bewerbungsbogens): Sofern der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft nicht über die geforderten Unternehmensreferenzen (siehe Ziff. V.1 des Bewerbungsbogens) verfügt/verfügen, muss er/sie darlegen, warum sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen hält. Dazu sind persönliche Referenzen, mit denen die defizitären Unternehmensreferenzen substituiert werden sollen, beizufügen. Diese persönlichen Referenzen müssen von vorhandenem für das Unternehmen tätigem Fachpersonal, das für die Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen als festes Teammitglied verantwortlich tätig sein soll (vgl. § 4.2 des Vertrages), stammen. Die persönliche Referenz muss die unter Ziff. V.1 des Bewerbungsbogens definierten Anforderungen an die Unternehmensreferenzen vollständig erfüllen. Hiervon ausgenommen ist nur das geforderten Mindestvolumen der erbrachten Eigenleistung. An die Stelle dieser Anforderung tritt, dass die Person das Referenzprojekt kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr in verantwortlicher Position (mind. stellv. Projektleitung) begleitet haben muss. Sämtliche Anforderungen müssen zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Person erfüllt sein. Beachte: Der/die Inhaber/-in der persönlichen Referenz ist im Angebot zwingend als festes Teammitglied für die Leistungserbringung vorzusehen (vgl. Ziff. 3.2 der AzA zu Bietererklärung 2.2); wird diese Vorgabe im Angebot nicht umgesetzt, entfällt die Eignung des Bieters nachträglich. Formblatt: …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Hinweise zur Bieterauswahl Sämtliche Mindestanforderungen können auch dieser Bekanntmachung entnommen werden. Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, alle Bewerber, die einen vollständigen und auch im Übrigen den (Mindest-)Anforde … ganz lesenHinweise zur Bieterauswahl Sämtliche Mindestanforderungen können auch dieser Bekanntmachung entnommen werden. Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, alle Bewerber, die einen vollständigen und auch im Übrigen den (Mindest-)Anforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag abgegeben haben, zur Abgabe eines (Erst-)Angebots einzuladen. Der Auftraggeber behält sich die Abschichtung des Teilnehmerkreises vor. Näheres hierzu ist Ziff. 5.1 der AzA zu entnehmen. Zusätzliche Hinweise des Auftraggebers 1. Mit der Erklärung unter dem Bewerbungsbogen gelten die Eigenerklärungen des Bewerbungsbogens als abgegeben. 2. Die Bewerbungs- (Teilnahmeantrag) und Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung. 3. Von Fragen während der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden danach über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. 4. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens einschließlich sämtlicher Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad-bieter-software.html). 5. Die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren bestehen aus den zum Download über den Link in dieser Bekanntmachung bereitgestellten Dokumenten. Der Auftraggeber weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen im Laufe des Vergabeverfahrens hin. Die in den Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d). Die Bewerber/Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen und ggf. nachzufordern. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform eHAD darauf hinzuweisen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 16.06.2026 über die Vergabeplattform eHAD bei der Vergabestelle eingegangen sind. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. Für Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, wird im weiteren Verlauf des Verfahrens eine gesonderte Frist gesetzt. Diese wird den für die Angebotsphase zugelassenen Teilnehmern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. 7. Die Bewerber/Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen die Bewerber/Bieter beteiligt waren. 8. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 9. Der Bewerber/Bieter hat die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte DSGVO Information zur Kenntnis genommen und willigt mit der Einreichung seines Teilnahmeantrags zur entsprechenden Verwendung seiner Daten ein. Bitte beachten Sie auch bereits im Teilnahmewettbewerb die (Verfahrens-)Hinweise in dem Dokument "Aufforderung zur Angebotsa …
Allgemeiner Jahresumsatz
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Bewerbungsbogens).
Spezifischer Jahresumsatz
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (d. h. Projektsteuerungsleistungen im Handlungsbereich B von Schieneninfrastrukturprojekten). (Ziffer IV.2. des Bewerbungsbogens).
Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Handels-/Berufsregister (aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Bewerbungsbogen beizufügen). Oder vergleichbaren Nachweis (aktueller Nachweis ist dem Bewerbungsbogen beizufügen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der AG beauftragt die Projektsteuerungsleistungen stufenweise in Jahresscheiben für eine Maximallaufzeit bis zur Inbetriebnahme der RTW im PFA Mitte - voraussichtlich zum 30.06.2030. Mit wirksamer Zuschlagserteilung wird der Leistungszeitraum bis 30.06.2027 beauftragt (Stufe 1). Der AN ist verpflich … ganz lesenDer AG beauftragt die Projektsteuerungsleistungen stufenweise in Jahresscheiben für eine Maximallaufzeit bis zur Inbetriebnahme der RTW im PFA Mitte - voraussichtlich zum 30.06.2030. Mit wirksamer Zuschlagserteilung wird der Leistungszeitraum bis 30.06.2027 beauftragt (Stufe 1). Der AN ist verpflichtet, die Projektsteuerungsleistungen auch im Folgezeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2028 (Stufe 2) zu erbringen, es sei denn, der AG teilt bis spätestens 31.03.2027 mit, dass von einer Beauftragung der weiteren Stufen abgesehen wird. Soweit der AN mit der Stufe 2 beauftragt wurde, ist der AN verpflichtet, die Projektsteuerungsleistungen auch im Folgezeitraum vom 01.07.2028 bis zum 30.06.2029 (Stufe 3) zu erbringen, es sei denn, der AG teilt bis spätestens 31.03.2028 mit, dass von einer Beauftragung einer weiteren Stufe abgesehen wird. Soweit der AN mit der Stufe 3 beauftragt wurde, ist der AN verpflichtet, die Projektsteuerungsleistungen auch im Folgezeitraum vom 01.07.2029 bis zum 30.06.2030 (Stufe 4) zu erbringen, es sei denn, der AG teilt bis spätestens 31.03.2029 mit, dass von einer Beauftragung der Stufe 4 abgesehen wird. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der auf die Stufe 1 folgenden Stufen. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung der Stufen 2 bis 4 (insbesondere auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.). Der AG ist insbesondere (aber nicht ausschließlich) in den Fällen von § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB berechtigt, die voraussichtlich am 30.06.2030 endende Maximallaufzeit zu verlängern. Dieses Recht steht dem AG maximal dreimal zu. Der AN ist im Fall der (nochmaligen) Verlängerung der Maximallaufzeit verpflichtet, die Projektsteuerungsleistungen nach den vertraglichen und wirtschaftlichen Vorgaben dieses Vertrages zu erbringen, sofern der AG die (nochmalige) Verlängerung der Maximallaufzeit unter Benennung des Verlängerungszeitraums (jeweils maximal ein Jahr) dem AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der (bereits verlängerten) Maximallaufzeit schriftlich mitteilt. Macht der AG von seinem Recht auf (nochmalige) Verlängerung der Maximallaufzeit nicht Gebrauch, endet das Vertragsverhältnis nach Ablauf der (verlängerten) Maximallaufzeit. Einer Kündigung durch den AG bedarf es in diesen Fällen nicht. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf eine (nochmalige) Verlängerung der Maximallaufzeit. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen einer nicht erfolgten (nochmaligen) Verlängerung der Maximallaufzeit (insbesondere auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den mit der Bekanntmachung durch eHAD zur Verfügung gestellten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmach … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den mit der Bekanntmachung durch eHAD zur Verfügung gestellten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 16.06.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb: Es ist beabsichtigt, alle Bewerber, die einen vollständigen und im Übrigen den (Mindest-)Anforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag abgegeben haben, zur Abgabe eines (Erst-)Angebots einzuladen. 6) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Der AG sieht eine Abschichtung der Teilnehmer in der Angebotsphase vor. Nach Prüfung der Erstangebote werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" und "Personaleinsatzkonzept" am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Zum konkreten Vorgehen wird auf Ziff. 5.1 des Dokuments "AzA" verwiesen. 7) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). 8) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 9) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 10) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO. 11) Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen Prüfung durch den Auftraggeber unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 3.4 der AzA). Im Anschluss daran werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" (Ziff. 5.2.1 der AzA) und "Umsetzungskonzept" (Ziff. 5.2.2 der AzA) am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verh …
Hinweis
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den mit der Bekanntmachung durch eHAD zur Verfügung gestellten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, r … ganz lesen1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den mit der Bekanntmachung durch eHAD zur Verfügung gestellten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 16.06.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb: Es ist beabsichtigt, alle Bewerber, die einen vollständigen und im Übrigen den (Mindest-)Anforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag abgegeben haben, zur Abgabe eines (Erst-)Angebots einzuladen. 6) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Der AG sieht eine Abschichtung der Teilnehmer in der Angebotsphase vor. Nach Prüfung der Erstangebote werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" und "Personaleinsatzkonzept" am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Zum konkreten Vorgehen wird auf Ziff. 5.1 des Dokuments "AzA" verwiesen. 7) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). 8) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 9) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 10) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO. 11) Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen Prüfung durch den Auftraggeber unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 3.4 der AzA). Im Anschluss daran werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" (Ziff. 5.2.1 der AzA) und "Umsetzungskonzept" (Ziff. 5.2.2 der AzA) am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Gegenstand de …

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412vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (917 Lose mit Angabe)
497.284 €Zuschlagswert im Median
278.986 € – 1,5 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3dcfe2e6-71e0-409e-acaa-7e0671edf81f.