Technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement (TGM) für das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 0177/26-V-EO-21veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (163 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 5 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 50000000Reparatur- und WartungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist zu 100% entscheidend
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Registereintragungen Ich bin/Wir sind [ ] im Handelsregister eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die en … ganz lesenkürzer
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Registereintragungen Ich bin/Wir sind [ ] im Handelsregister eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug. Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend. Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Registereintragungen Ich bin/Wir sind [ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung … ganz lesenkürzer
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Registereintragungen Ich bin/Wir sind [ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend. Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Mindestversic … ganz lesenkürzer
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich / werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen. Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend. Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Erklärung zur Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebo … ganz lesenkürzer
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Erklärung zur Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen. Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend. Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge im Bereic … ganz lesenkürzer
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge im Bereich Technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement ausgeführt habe/haben. Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben. Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung und Leistungsumfang, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten. Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend. Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. --- Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Ausführungsbeginn: 01.07.2026 Beginn Objektübernahme: 01.06.2026
- Hinweis
1.) Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2 _Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem … ganz lesenkürzer
1.) Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2 _Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden: 1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG. 2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer. 3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend. 4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG. 5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. 6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer. 7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise. Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG. 2.) Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen amAuftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung - nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). - folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreite …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hallesche Straße 15/16, 99085 Erfurt
- Website
- bau-verkehr.thueringen.de
- Kontakt
- liegenschaften.vergabe@
tlbv.thueringen.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.04.2026 auf 22.04.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f377f9a-4514-4f7c-a922-67213988b741.