Technisches und infrastrukturelles Facilitymanagement an Standorten des Digitalfunk BOS für das Land Sachsen-Anhalt
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 12.21-51965-100-22veröffentlicht 31.01.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Magdeburg39126, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (111 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, schreibt in dem vorliegenden Verfahren Leistungen im Bereich "Technisches und infrastrukturelles Facility Management für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)" im Land Sachsen-Anhalt aus. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind daher sämtliche standortbezogene technische und infrastrukturelle Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit an den Standorten erforderlich sind. Die Leistung soll als Gesamtvergabe an einen Auftragnehmer vergeben werden. Vertragsbeginn/ -laufzeit Der angestrebte Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Objektbesichtigung Objektbesichtigungen sind nicht zugelassen. Verfahrensweise Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt (PI ZD) verfährt nach dem GWB und der VgV. Darüber hinaus gelten die §§ der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA). Ansprechpartner Durchgeführt wird die Ausschreibung durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, August-Bebel-Damm 19 in 39126 Magdeburg. Für alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, ist Ansprechpartnerin: Frau Svenja Gottwald Telefon: 0391 5075-125 E-Mail: beschaffung.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de Soweit bezüglich der Ausschreibung weitergehende Informationen erforderlich sind, sind diese schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax oder eVergabe) in deutscher Sprache an die oben genannten Daten zu richten. Die gestellten Fragen sowie die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Verwendung der Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zu Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwendung ist ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht erlaubt. Für die Angebotsabgabe sind die Vordrucke der PI Zentrale Dienste zu verwenden. Angebotsabgabe Jedes Angebot ist in deutscher Sprache, in Euro, in elektronischer Form und unterschrieben über die eVergabe-Plattform des Bundes mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur abzugeben. Die beigefügten Eigenerklärungen, die Vereinbarung sowie die Bewerbererklärung können optional ausgedruckt und nach Unterzeichnung durch Einscannen dem Angebot beigefügt werden. Die Angebotsunterlagen können als kostenloser Download unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Die Voraussetzungen (Installation von kostenloser Software und elektronischer Signatur) stehen zum Download ebenfalls unter www.evergabe-online.de zur Verfügung. Änderung des Angebots und der Ausschreibungsunterlagen Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Danach besteht bis zum Ablauf der Bindefrist die Bindung an das Angebot. Änderungen oder Korrekturen, die der Bieter in seinem Angebot vornimmt, müssen als Angebot gekennzeichnet sein und entsprechend den o.g. Bestimmungen zur Angebotsabgabe eingereicht werden. In den zugesandten Ausschreibungsunterlagen dürfen Zusätze oder Änderungen nur in den vorgesehenen Stellen vorgenommen werden. Ansonsten kann der Ausschluss des Angebotes erfolgen. Rechtsform des Bieters Der Auftragnehmer hat als Generalunternehmer für alle Leistungen aufzutreten und die volle Verantwortung für die Gesamtauftragsleistung zu übernehmen. Werden vom Auftragnehmer andere Firmen und Personen beauftragt, bleibt er selbst für die Durchführung des Auftrags verantwortlich. Andere Firmen und Personen (Nachunternehmen) dürfen - auch für einzelne Auftragsteile - nur mit vorheriger Zustimmung der PI ZD herangezogen werden. Datenschutz und Geheimhaltung Auskünfte jeglicher Art an die Öffentlichkeit, insbesondere an die Presse und andere Massenmedien, darf der Auftragnehmer nur mit vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber erteilen. Vertrag / Gerichtsstand Im Falle eines Zuschlags wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) abgeschlossen wird, sind: 1. das Angebot des Auftragnehmers 2. die Leistungsbeschreibung 3. die nachstehenden Bestimmungen des Vertrages 4. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Lieferungsaufträgen der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt (AB PI ZD LSA) sowie 5. die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig. Gerichtsstand ist Magdeburg. Vergütung Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt. Haupt-/ Nebenangebote und Optionen: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Form und Inhalt des Angebotes, Nachforderungen Eine detaillierte Übersicht über die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Checkliste) Die Nachforderung dieser Unterlagen wird als besondere Vertragsbedingung zugelassen. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den Nachunternehmen erbracht und mit dem Angebot vorgelegt werden. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot des Bieters durch die Nachforderung einer detaillierten Kalkulation zu überprüfen. Für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten gilt: Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so sind gleichwertige Unterlagen vorzulegen. Nachweise bzw. Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können. Die Nachforderung der Unterlagen bzw. Nachweise wird durchgeführt und muss innerhalb von 5 Werktagen ab Folgetag nach Faxversand erfolgen. Im Falle der Nichtnachlieferung bzw. verspäteten Nachlieferung wird das Angebot ausgeschlossen. Wertung Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Das alleinige Wertungskriterium ist der Preis. Vergabekammer Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle (Saale). An diese Stelle kann sich jeder Einzelne nach erfolgter Rüge zur Überprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden. Im Angebot sind die Passagen und/ oder Seiten zu benennen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten, um diese vor Offenlegung an konkurrierende Bieter bei Rügen und Verfahren vor der Vergabekammer schützen zu können. Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erteilt wird, erfolgt eine Benachrichtigung nach § 134 Abs. 1 GWB. Ich weise auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Überprüfung des Vergabeverfahrens gemäß §§ 155 ff. GWB hin. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich zu stellen.
Gegenstand nach CPV
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| MUGLER AG | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Zentrale Regierungsbehörde, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- 39126 Magdeburg
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4bf2a78b-1ad1-4f4a-b69d-5b50ba0297d3.