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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Arbeitgeber-Portals der AOK

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-03-09-SYS-RENveröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 208 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,31 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 7 Monaten
  3. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung der Webpräsenz Arbeitgeber-Portal (aok.de/fk) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3

Beschreibung des Loses

Vertragsgegenstand ist die technische Übernahme, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Webpräsenz Arbeitgeber-Portal (aok.de/fk) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3. Zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers innerhalb des Betriebs gehören die Systemadministration und Wartung sowie Service und Support. Ebenso müssen im Austausch mit Fachdienstleistern deren Anforderungen umgesetzt werden. Zusätzlich können nach Bedarf individuelle Beauftragungen, welche nicht Teil des Betriebs sind, seitens der AOKs und des AOK-Bundesverbandes abgerufen werden. Neben dem Arbeitgeber-Portal fällt auch die technische Verantwortung des regionalen Arbeitgeber-Magazins, welches ggf. in eine überregionale Version überführt wird, in den Zuständigkeitsbereich des technischen Dienstleisters.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wertungsrelevanter Angebotspreis40 %
Qualität des Angebotes60 %
Preis
Wertungsrelevanter AngebotspreisMaßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise sind die in der Anlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) genannten Wertungspreise, Gewichtungen und Punkte.
Qualität
Qualität des AngebotesDie Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.
Qualität
Qualität der Lösung zu Bieteraufgabe 4Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in zwei Phasen. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, auf der Grundlage der Angebote und konzeptionellen Darstellungen zu den Bieteraufgaben mit den Bietern eine wertende und verifizierende Teststellung mit Präsentation vorzunehmen. Die wertende Teststellung erfolgt in der Weise, dass die drei geeigneten Bieter, die nach Auswertung der Angebote auf Basis der in Anlage 8 "Zuschlagskriterien" bekanntgemachten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erzielt haben, von den Auftraggeberinnen aufgefordert werden, die Lösung der Aufgabe 4 der Bieteraufgaben (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) in einem Präsenztermin vorstellen. Die Lösung der Aufgabe 4 wird entsprechend den Angaben in Anlage 8 "Zuschlagskriterien" bewertet. Die von den Bietern dabei erzielten Punkte werden zu den Punkten, die sie im Rahmen der Angebotswertung erhalten haben, hinzugerechnet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, dass im Anschluss an die wertende Teststellung insgesamt die höchste Punktzahl erzielt hat.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
(1) Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich anzugeben. Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von … ganz lesen(1) Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich anzugeben. Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen. (2) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich zu erfüllen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den Auftraggeberinnen innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 24 EVB-IT Service-AGB mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Kalenderjahr nachweisen wird: - 500.000,00 … ganz lesen(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den Auftraggeberinnen innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 24 EVB-IT Service-AGB mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Kalenderjahr nachweisen wird: - 500.000,00 EUR gegen Personenschäden sowie - 1.000.000,00 EUR gegen Sachschäden - 1.000.000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen. (2) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist den Auftraggeberinnen erst bei Abschluss des Vertrages von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch den Bieter Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleich … ganz lesen(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch den Bieter Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die jeweils jeden der folgenden Punkte abdecken: a) Typo3 Projekt (ab Version 11) mit eigenentwickelten Extensions, Frontend und Backend b) Mittlere Projektgröße (Umsatz mindestens 250.000 EUR /Jahr) c) Angabe des jeweils eingesetzten Ticketsystems zum Erfassen und Bearbeiten der Tasks. Ferner muss mindestens eine der Referenzen zusätzlich einen der folgenden Punkte abdecken: d) Typo3 Projekt mit Headless Frontend e) Entwicklung eines KI-basierten Features. (2) Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 13.1 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bieter erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! (3) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Referenzen gemeinsam erbracht werden. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 13.1 Referenzen) für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
(1) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit Abgabe seines Angebots erklären, dass für sein Unternehmen aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) eine ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem -Zertifizierung, ausgestellt von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DA … ganz lesen(1) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit Abgabe seines Angebots erklären, dass für sein Unternehmen aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) eine ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem -Zertifizierung, ausgestellt von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle (oder gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten) besteht und einen entsprechenden Nachweis mit dem Angebot einreichen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Die Zertifizierung muss ihre Gültigkeit für die gesamte Dauer des Vertrages behalten. (2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Zertifizierung von allen Mitgliedern nachzuweisen. (3) Die Zertifizierung kann durch ein eignungsverleihendes Unternehmen nur insoweit erbracht werden, wie dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMBFU# (I.) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Auftrag der weiteren Auftraggeberinnen durch. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwinge … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMBFU# (I.) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Auftrag der weiteren Auftraggeberinnen durch. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) (1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Anlage 10 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (III.) (2) Das Nichtvorliegen von Russlandsanktionen nach Art. 5 k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Anlage 11 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (IV.) (1) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. (IV.) (2) Hinweis zur Eignungsleihe sowie zum Einsatz von Drittunternehmern oder Unterauftragnehmern: Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmern/Eignungsverleihern und/oder Unterauftragnehmern ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Drittunternehmer und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. Bei bloßen Unterauftragnehmern (d.h. nicht im Fall der Eignungsleihe) können die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB sowie die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bewerber/Bieter für jeden Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Sie sind jedenfalls auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorzulegen. (IV.) (3) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen. (V.) Aus Gründen der Geheimhaltung haben sich die Auftraggeberinnen dazu entschieden, die Anhänge 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung ("Anlage 3_Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung: Technischer Überblick Arbeitgeber-Portal" und "Anlage 3_Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung: Technischer Überblick Arbeitgebermagazin") interessierten Unternehmen nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Interessierte Unternehmen haben dazu das entsprechende Formblatt in den Vergabeunterlagen ausgefüllt und unterschrieben über das Vergabeportal DTVP an den AOK-Bundesverband zu senden und erhalten daraufhin die oben genannten Anhänge zur Leistungsbeschreibung. Da die Abgabe vergleichbarer Angebote nur in Kenntnis und auf Basis der vollständigen Vergabeunterlagen erfolgen kann, sind das Einreichen der unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung und der Erhalt der oben benannten Dokumente zwingende Voraussetzung zur Abgabe eines Angebots.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

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282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f66e0272-0e46-4f6c-8345-0a6eaf5bc575.