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Technische Service- und Rufzentrale für Schadens-, Not- und Störmeldungen

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin

Aktenzeichen V-2024-000051veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 942 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.09.2024 – 31.08.2027, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb einer externen Service­ und Rufzentrale für die außerhalb der Servicezeiten der AG­eigenen SLS Berlin auftretenden Stör­ und Schadensmeldungen sowie Gefahren­ und Notrufmeldungen der im Sonder­ und Treuhandvermögen des Landes Berlin organisierten Immobilien. Der AN ist für die Annahme, Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Nachverfolgung aller objektbezogenen Meldungen von Kontakten per Telefon und E­Mail außerhalb der beschriebenen Servicezeiten der AG­eigenen SLS Berlin zuständig. Der Bewirtschaftungsgegenstand des vorgenannten Immobilienportfolios umfasst über 4.000 Wirtschaftseinheiten unterschiedlicher Nutzungen, bspw. Gerichte, Finanzämter, Oberstufenzentren, Theater, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Feuerwehr und Flüchtlingsunterbringungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung: 65 % (max. 650 Pkt.) Für Einzelheiten wird auf das Dokument "Bewertungsmatrix" verwiesen. Berechnungsformel: niedrigster Angebotspreis alle Bewerber/Angebotspreis Bewerber XXX (wertbare Angebote) x max. 650 Pkt.= erreichte Punkte (gewichtet). Angebotspreis = Gesamtsumme Angebotspreis (ohne Bedarfspositionen/Stundensätze) + Gesamtsumme der bewerteten Stundenverrechnungssätze + Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen. Die bei der Wertung berücksichtigte "Gesamtsumme der bewerteten Stundenverrechnungssätze" ergibt sich aus Multiplikation des Mittelwerts aller angebotenen Stundenverrechnungssätze sowie einem voraussichtlichem Gesamtstundenaufwand aller Stundensätze über die Vertragslaufzeit von 50 Std. [= Mittelwert aller Stundenverrechnungssätze x 50 Std.]. Die Wertung der "Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen" ergibt sich aus der Summe der gemäß Leistungsverzeichnis (GAEBLV) als "Bedarfspositionen" deklarierten Leistungspositionen ( ohne Bedarfspositionen der Stundenverrechnungssätze ­) unter Berücksichtigung der je Leistungsposition dargestellten Mengen. B2 Service und Rufzentrale Für die Leistungspositionen der erweiterten Bearbeitungspauschalen der Stör und Schadensmeldungen sowie Gefahr und Notrufmeldungen erfolgt dabei zur Ermittlung der Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen die Wertung unter Berücksichtigung folgender Multiplikatoren: zu "B2 02.2.2.002 1. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B1)": Gesamtsumme der 1. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B 1) psch. x 3 (= Multiplikator) = Summe der bewerteten Bedarfspositionen. zu "B2 02.2.2.003 2. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B2)": Gesamtsumme der 2. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B2) psch. x 2 (= Multiplikator) = "Summe der bewerteten Bedarfspositionen". B2.3 Winterdienstmanagement Für die Leistungspositionen der erweiterten Bearbeitungspauschalen der Mängelmeldungen Winterdienst erfolgt dabei zur Ermittlung der Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen die Wertung unter Berücksichtigung folgender Multiplikatoren: zu "B2 02.3.2.002 1. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B1)": Gesamtsumme der 1. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B1) psch. x 2 (= Multiplikatoren) = Summe der bewerteten Bedarfspositionen.
Qualität
Einsatz der Projektleitung (in Std. Vertragslaufzeit)Gewichtung: 5 % (max. 50 Pkt.) Für Einzelheiten wird auf das Dokument "Bewertungsmatrix" verwiesen. Bewertung des durch den Bieter vorgesehenen Einsatzes der Projektleitung kalkulierte Stunden Bieter xxx/ höchste kalkulierte Stunden aller Bieter (wertbare Angebote) x 30 = erreichte Punkte (gewichtet) Die Ermittlung der kalkulierten Aufwendungen der Projektleitung erfolgt anhand der Angaben des Bieters (Einsatz des Projektleiters über die Vertragslaufzeit in [h]) im GAEBLV inkl. Krankheits und Urlaubsvertretung [02.1.001]
Qualität
AusführungskonzeptGewichtung: 30 % (max. 300 Punkte) Für Einzelheiten wird auf das Dokument "Bewertungsmatrix" verwiesen. Zur Bewertung der Ausführungen des Kriterium "Ausführungskonzept Service und Rufzentrale" werden die vom Bieter eingereichten konzeptionellen Darstellungen und Dokumente gem. der nachstehend aufgeführten Kriterien in ihrer Abstufung bewertet. Wertungsaspekte sind die Vollständigkeit und Plausibilität der jeweils eingereichten Darstellungen und Dokumente unter Berücksichtigung nachstehender Bewertungssystematik: Kriterienanforderungen vollständig und plausibel dargestellt: Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept Service und Rufzentrale beschreiben alle Anforderungen des Kriteriums und sind inhaltlich in vollem Umfang dargestellt. Die besonderen Anforderungen des AG werden vollumfänglich vom Bieter beschrieben und berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept überzeugen voll und ganz. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit sind sehr gut und plausibel. Kriterienanforderungen unvollständig/nicht plausibel: Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept Service und Rufzentrale sind inhaltlich nur zum Teil vollständig. Die besonderen Anforderungen des AG werden nur zum Teil berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente zum Ausführungskonzept überzeugen nur eingeschränkt. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Ausführungskonzepts sind betreffend der Anforderungen des Kriteriums nicht ausreichend und lassen wesentliche Schwächen erkennen. Kriterienanforderungen nicht vorliegend: Die Angaben zum Ausführungskonzept Service und Rufzentrale betreffend des jeweiligen Kriteriums fehlen gänzlich. Die besonderen Anforderungen des AG werden nicht berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente zum Ausführungskonzept überzeugen nicht. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge zur Ausgestaltung sind ungenügend und lassen gravierende Schwächen erkennen. Qualitätskriterium Implementierung ­ Gewichtung 6 % (max. 60 Punkte); Qualitätskriterium Personaleinsatzkonzept ­ Gewichtung 7 % (max. 70 Punkte); Qualitätskriterium Technisches Ausführungskonzept ­ Gewichtung 10 % (max. 100 Punkte); Qualitätskriterium Berichtswesen und Reporting ­ Gewichtung 7 % (max. 70 Punkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Wird der Vertrag durch den Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder einer bereits genutzten Verlängerungsoption gekündigt, verlängert er sich jeweils um 6 Monate. Eine Verlängerung um 6 Monate ist insgesamt 4 mal möglich. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.08.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bosch Service Solutions GmbH, Frankfurt am Main–

Auftraggeber

Name
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Kontakt
einkauf@bim-berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca061705-fdbf-4be0-85f0-e2b02f25f8c2.