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Technische Gebäudeausstattung Bau HKLS/ GA mit Laborbau - IPA Neubau Zentrallabor

Universitätsklinikum Düsseldorf · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZL-007veröffentlicht 18.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 474 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40225, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (100 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (170 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Düsseldorf
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)". Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden: - Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL) - Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ) - Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH) - Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA - Institut für Virologie. Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant. Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden. Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Hauptprojektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung. Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager. Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den bestehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben. Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke. Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu finden. Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bauvorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht. Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
Kommerzieller WertDas Zuschlagskriterium Kommerzieller Wert geht mit dem benannten Anteil in die Gesamtbewertung des Angebotes ein.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)Unter diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die Bieter für die Durchführung der geforderten Leistungen eine für den Projekterfolg dienliche Personalkonzeption vorsehen. Maßgeblich sind insoweit die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu bewerten. Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass diese eine fachgerechte Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Dazu hat der Bieter Qualifikationsbögen für die dargestellten Mitarbeiter auszufüllen. Die Qualifikation und Erfahrung der namentlich genannten Mitarbeiter wird entsprechend bewertet. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auftraggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe. Es sind Qualifikationsbögen für folgende Schlüsselpersonen mit dem Angebot einzureichen: - Vertreter im SMT (Hauptverantwortlicher des IPA 04) - Projektleiter im PMT (Hauptverantwortlicher des IPA 04) - Kalkulator Lüftung - Kalkulator Laborbau - Verantwortliche/r Lüftung - Verantwortliche/r GA - Verantwortliche/r Labor Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl aller Bögen erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
Qualität
Konzept zur Personalplanung Phase 1aEs ist ein Konzept zur Personalplanung für die Projektphase 1a zu erstellen, das sich auf die angestrebte Grundorganisation gemäß den Vorgaben der Anlagen 1.2 und 1.4 bezieht. Darzustellen ist insbesondere, welchen Beitrag Sie als Ausführungspartner im Rahmen der Zusammenarbeit in integrierten Teams leisten können und welchen Mehrwert Ihr frühzeitiger Input für den weiteren Projektverlauf bietet. Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragestellungen ein: 1. Wie kann durch die frühzeitige und gezielte Integration aller Beteiligten eine ausführungssichere Planung erreicht werden? 2. Welche Optimierungspotenziale können bereits in dieser Phase - etwa in Bezug auf Bauverfahren, Materialwahl, Bauabfolgen etc. - erkannt und genutzt werden? Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11) zu beschränken und soll eine grafische Darstellung der vorgesehenen Personalstärke über den Zeitraum der Projektphase 1a enthalten.
Kosten
Konzept zur KostenschätzungEs ist ein Konzept zur Vorgehensweise bei der Kostenermittlung in der Projektphase 1a zu erstellen. Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 zu beschränken. Bitte stellen Sie dar, wie Sie im Rahmen eines IPA-Projekts in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern zu einer ersten belastbaren Kostenermittlung gelangen. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere: - den iterativen und kooperativen Ansatz der Kostenermittlung im IPA-Prozess, - die erforderlichen Planungsunterlagen gemäß HU-Bau, die zur Herleitung eines Zielwerts notwendig sind, - Ihre methodische Vorgehensweise zur Sicherstellung der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kosten.
Qualität
Technisches KonzeptIm Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter gebeten, zu drei vorgegebenen technischen Fragestellungen Stellung zu nehmen und ihre Lösungsansätze zu erläutern. Die Darstellung ist auf maximal fünf DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 (einschließlich grafischer Darstellung) pro Fragestellung zu begrenzen. Die Ausarbeitung soll sich auf die nachvollziehbare und verständliche Darstellung der Lösungsansätze konzentrieren, basierend auf der Erfahrung und den spezifischen Kompetenzen des jeweiligen Teams. Eine detaillierte Ausformulierung ist nicht erforderlich. Vielmehr wird erwartet, dass die Bieter ihre methodische Herangehensweise sowie zentrale Überlegungen klar erkennbar machen. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche positiven Effekte die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern für die Umsetzung der Lösungsansätze haben kann. Die eingereichten Konzepte werden hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, der erkennbaren Lösungsansätze sowie der dargestellten Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit bewertet.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvors … ganz lesen- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis Berufszulassung "Ingenieur" oder vergleichbar, § 75 Abs. 2 VgV - Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber - ggfls. mit seinen im Rahmen der Eignu … ganz lesenErklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber - ggfls. mit seinen im Rahmen der Eignungsleihe benannten und verpflichteten Nachunternehmern - weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf: Bauleistungen HKLS+GA in Summe: 5.000.000 Euro Laborausbau KG 470 inkl. Großgeräte, zivile Einrichtung und Erstein-richtung etc., siehe hierzu Anlage 1.1 Leistungszuordnung sowie 1.o Leistungsbeschreibung - Abschnitt 1.2: 2.000.000 Euro Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden Jahresabschlüssen oder Referenzen nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV): - Referenzen über vergleichbare Leistungen längstens aus den letzten zehn Jahren (2014-2024). Die Vergleichbarkeit bestimmt sich nach dem jeweiligen Referenzformular ( … ganz lesenErklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV): - Referenzen über vergleichbare Leistungen längstens aus den letzten zehn Jahren (2014-2024). Die Vergleichbarkeit bestimmt sich nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3). Die Referenzen müssen jeweils die nachstehenden verschiedenen Leistungsbereiche abbilden: Technische Ausrüstung in den Bereichen: Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Gebäudeautomation sowie Laborbau mit GMP oder S3-Labore und Inbetriebnahmetätigkeiten.
Anzahl der Führungskräfte
Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal. - Mindestanforderung in Summe für HKLS+GA: 60 Mitarbeiter technisc … ganz lesenErklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal. - Mindestanforderung in Summe für HKLS+GA: 60 Mitarbeiter technisches Fach-personal (z.B. Arbeitsvorbereiter, Kalkulatoren, Einkäufer, Bauleiter usw.) - Mindestanforderung Laborbau: 30 Mitarbeiter (z.B. Kalkulator, Montage, Service-Mitarbeiter, Produktion)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA) - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des V … ganz lesenErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Eigenerklärung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
Anteil der Unterauftragsvergabe
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (fü … ganz lesenBeruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB) Eigenerklärung Russlandsanktionen Eigenerklärung Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskr … ganz lesenLeistung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB) Eigenerklärung Russlandsanktionen Eigenerklärung Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs … ganz lesen1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Zuschlagskriterien für das Best and final Offer (BAFO) lauten: - Kooperationsfähigkeit: 30% - Fortschreibungsqualität Konzepte: 20% - Kommerzieller Wert: 50%
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBD8H8

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b0be3c7-3ca8-46cb-9aff-db2ac87e35c8.