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Technische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand

Gemeinde Hartenholm · Nützen, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2veröffentlicht 08.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 611 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Gemeindegebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung inklusive Erstellung eines GIS-Datenbestandes. gliedert sich in 5 Lose, aufgeteilt nach Gemeindegebieten. Für jedes Gemeindegebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die Erstellung eines GIS-Datenbestandes. Bei den Losen 1 (Gemeinde Hasenmoor) und Los 5 (Gemeinde Schmalfeld) beinhaltet die zu erbringende Leistung auch die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk

Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.

2 Jahre–
2
Gemeinde Hartenholm

Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.

2 Jahre–
3
Gemeinde Nützen

Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.

2 Jahre–
4
Gemeinde Lentföhrden

Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.

2 Jahre–
5
Gemeinde Schmalfeld mit Wasserwerk

Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D0A57NZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster1
2Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster1
3Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster1
4Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster1
5Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Hartenholm
Anschrift
Kirchenweg 11, 24568 Nützen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 651 (Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2a772f9-bbb9-4ed1-9cfa-358f1c459415.