Technische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand
Gemeinde Hartenholm · Nützen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 2veröffentlicht 08.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 5
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.
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- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
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- Betriebsamt / Stadtpflege und Friedhöfe- Rahmenvereinbarung Straßenbegleitgrünpflege 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nützen24568, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Gemeindegebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung inklusive Erstellung eines GIS-Datenbestandes. gliedert sich in 5 Lose, aufgeteilt nach Gemeindegebieten. Für jedes Gemeindegebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die Erstellung eines GIS-Datenbestandes. Bei den Losen 1 (Gemeinde Hasenmoor) und Los 5 (Gemeinde Schmalfeld) beinhaltet die zu erbringende Leistung auch die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.
Gegenstand nach CPV
- 65111000TrinkwasserversorgungHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Gemeinde Hartenholm Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Gemeinde Nützen Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Gemeinde Lentföhrden Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Gemeinde Schmalfeld mit Wasserwerk Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4D0A57NZ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster | 1 |
| 2 | Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster | 1 |
| 3 | Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster | 1 |
| 4 | Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster | 1 |
| 5 | Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Hartenholm
- Anschrift
- Kirchenweg 11, 24568 Nützen
- Website
- auenland-suedholstein.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2a772f9-bbb9-4ed1-9cfa-358f1c459415.