Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und Software

System für DTCO-Kontrollen

Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000077veröffentlicht 15.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24116, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Lieferung von Software und Hardware zum Auslesen digitaler Tachographen im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Landespolizei (Tachographenauslese-System). Ebenso sind die mit dem zu liefernden System im Zusammenhang stehenden Pflegeleistungen Gegenstand des Auftrags.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). In einem ersten Schritt wird für jedes vollständige und wertbare Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (d.h. unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen Kriterien sowie der nach Abgabe des Angebots durchgeführten Teststellung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Die insoweit für die Berechnung der Kennzahl Z maßgeblichen Leistungspunkte ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix inkl. der Teststellung, soweit letztere bewertend durchgeführt wird. Die Teststellung wird mit mind. 0 und max. 10 Bewertungspunkten bewertet und geht mit einer Gewichtung von 50 % (500 von 1000 Gewichtungspunkten) in die Gesamtbewertung der Leistung ein. Die dabei maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl für die Teststellung ergibt sich aus der Multiplikation der Gewichtungspunkte und der erreichten Bewertungspunktzahl. Auf die Art können bis zu 5.000 von 10.000 Leistungspunkten erreicht werden. Für weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Testkriterien der Teststellung wird auf die ANLAGE Teststellung verwiesen. Die in Teil C – Leistungsbewertungsmatrix sonst aufgeführten Bewertungskriterien gehen insgesamt zu 50 % in Gesamtbewertung der Qualität und Leistung ein (500 Gewichtungspunkte). Die jeweiligen Bewertungskriterien werden ebenfalls mit mindestens 0 und höchstens 10 Bewertungspunkten bewertet. Demnach kann der Bieter auch hier insgesamt bis zu 5.000 Leistungspunkte erreichen. Insgesamt können somit bis zu 10.000 Leistungspunkte erzielt werden. Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Das bedeutet, dass sich der Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z (Zmax) bis zu der hypothetischen Kennzahl Z reicht, die sich rechnerisch ergibt, wenn von der besten Kennzahl Z (Zmax) 10% subtrahiert werden. Anders ausgedrückt liegt der Schwankungsbereich vorliegend im Bereich von Zmax bis (Zmax * 0,9). Es verbleiben für die weitere Wertung nur Angebote, deren Kennzahl Z im Schwankungsbereich liegt. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist die Qualität insgesamt (gemäß Leistungspunkzahl L). Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig die höchste Leistungspunktzahl L ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Preis (Gesamtangebotspreis brutto) herangezogen. In einem solchen Fall …
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalogsiehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix. Konkret sind dies folgende (inkl. Gewichtungspunkte von 1000): Bewertende Teststellung des gelieferten Systems. 500 Die Übersicht der Analyse-Daten ist individuell konfigurierbar. 35 Sofern das jeweilige Kontrollgerät es technisch zulässit, kann das System die Geschwindigkeitsdaten mehrerer Tage darstellen (über die gesetzliche Anforderung hinaus). 15 Die Verstoßliste kann in allen EU-Landessprachen sowie in Türkisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch, Russisch und Ukrainisch angezeigt und gedruckt werden. 50 Auslesen und Speicherung der Datei im DDD Format ist direkt möglich (ohne zusätzlich Konvertierung) 40 Das System bietet eine kartographische Darstellung, in der die Wegstrecke samt entsprechender Lenkzeit angezeigt wird. 90 Es ist mit dem angebotenen System möglich, eigene Vordrucke/Formulare in das System zu implementieren und darin individuelle Eingaben an den verschiedenen Berichten zu machen. 40 Es können rollenspezifische Berechtigungen für verschiedene Nutzergruppen vergeben werden (mind. Administration, Kontrollkräfte). 40 Das System kann grundsätzlich auf einem Linux Betriebssystem betrieben werden. 15 Die Schulung wird beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt (Präsenzschulungen). 75 Zur Schulung erhalten die Schulungsteilnehmer entsprechende Schulungsunterlagen (mind. in elektronischer Form). 15 Die Schulung geht auch auf Besonderheiten ein, die für das Wartungs-/Servicepersonal von Dataport relevant sind. 20 Ein automatisiert generierter Überblick zur Überprüfung der Einhaltung der Kabotage-Regelungen wird mit der Software unmittelbar zur Verfügung gestellt. 65 --- Für die Bewertung innerhalb der Teststellung, die zeitlich nach Abgabe der Angebote erfolgen wird, hat der Auftraggeber die folgenden Aspekte (inkl. prozentualer Gewichtung) als maßgeblich festgelegt: • Ausrichtung des Systems an den typischen, inhaltlichen Anforderungen einer Fahrpersonalrechtkontrolle [30%] • Wie verständlich und nachvollziehbar ist die Bedienung / allgemeine Handhabung des Systems? [30%] • Umfang und Bedienbarkeit der DSRC-Funktionalitäten innerhalb der angelieferten Software (Hierbei kommen die beim Auftraggeber bereits vorhanden DSRC-Antennen des Herstellers VDO zu Einsatz. Für die Bewertung der DSRC-Funktionalität wird es maßgeblich darauf ankommen, wie zuverlässig und schnell mögliche Verstöße, Verdachtsmomente der Manipulation und sonstige Kontrollanlässe verständlich in prägnanter Klartextform angezeigt werden.) [15%] • Inwieweit Bestehen systemseitige Maßnahmen zur Prävention von Fehlbedienungen? [15%] • Wie hilfreich ist die Bedienungsanleitung, um mit ggf. unvorhergesehenen Situationen die richtige Lösung zu finden und umzusetzen? [10%]
Beschreibung
Erweiterte Richtwertmethode lässt aufgrund des ausschlaggebenden EK eine konkrete prozentuale Gewichtungsangabe nicht zu.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Neben einer obligatorischen Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares R … ganz lesenNeben einer obligatorischen Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die in der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Mindestanforderungen auch bei dem Referenzprojekt umzusetzen waren sowie inwieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor der Angebotsfrist) begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Lässt die Prüfung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
76 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die … ganz lesenFür die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt
Anschrift
Mühlenweg 166, 24116 Kiel
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fba2b8ec-fac9-4164-acaf-0435238a8151.