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SWS Energie GmbH: Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung eines Wärmespeichers (Los 4)

SWS Energie GmbH · Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 06964-23veröffentlicht 22.05.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Vorpommern-Rügen.

Alle Ausschreibungen: Bau in Mecklenburg-Vorpommern (179 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate01.06.2024 – 24.12.2025, bis zu 10 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.12.2025
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die SWS Energie GmbH (SWSE) beabsichtigt, zur Unterstützung der Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz der Stadt Stralsund eine innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) zu errichten. Anlass der Vergabe ist, dass die SWSE im Dezember 2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Errichtung einer iKWK-Anlage im Versorgungsgebiet Stralsund erhalten hat. Es handelt sich um den kompletten Neubau der iKWK-Anlage, welche in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden werden muss. Die iKWK-Anlage besteht aus den folgenden Komponenten: - KWK-Anlage, hier: BHKW mit Wärmepumpe, - "innovativer" erneuerbarer Wärmeerzeuger, hier: Solarthermieanlage, - Wärmespeicher auf dem Grundstück. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Wärmespeicher (Los 4).

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Loses 4 - Wärmespeicher - sind insbesondere folgende Hauptbestandteile: - Thermischer Speicher, wassergefüllt, drucklos, stehender Zylinder mit gasdichtem Dach und Flachboden auf bauseitigem Fundament - Isolierung - EMSR Verkabelung - Druckhaltungs- und Inertisierungssystem - Inbetriebnahme - Leistungsfahrt - Wartung

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
24.12.2025
Verlängerung
bis zu 10-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Baus und Tourismus, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJHSF7 1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO). 2) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot e … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMJHSF7 1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO). 2) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; 3) Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bieter zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; 4) Sofern der Bieter beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LIPP GmbH, Tannhausen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
SWS Energie GmbH
Anschrift
Frankendamm 7, 18439 Stralsund
Kontakt
ausschreibungen@bbh-online.de

Bei uns erfasst

16Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): SWS Energie GmbH: Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung einer Solarthermieanlage

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.04.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (287 Lose mit Angabe)
298.908 €Zuschlagswert im Median
118.518 € – 774.484 €mittlere Hälfte, 385 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 110841aa-5341-425d-a806-443386c8377a.