SWHN NVH KVSH - FSD ITCS CICO
Stadtwerke Heilbronn GmbH · Heilbronn, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-02veröffentlicht 13.02.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lizenzen Jira und ConfluenceAbrechnungszentrum Emmendingen · EmmendingenFrist 02.12.2026
- StorageserverKarlsruher Institut für Technologie · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 10.11.2026
- Beschaffung Server für K10Plus ZentralUniversität Konstanz · KonstanzFrist 10.11.2026
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4 · TübingenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heilbronn74076, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis des Angebots50 %
- Technische Bewertung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 32 Monatenan Stadtwerke Heilbronn GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWHN) beschaffen gemeinsam mit dem Nahverkehr Hohen-lohekreis (NVH) und dem Kreisverkehr Schwäbisch Hall (KVSH) Fahrscheindrucker (FSD) mit Bordrechnerfunktionalitäten, Leitsystem (ITCS) sowie Kontroll- und CheckInCheckOut-Terminals (CICO). Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Für die Auftraggeber SWHN und NVH beginnt das Projekt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, geplant für KW 40 2024. Der Bewilligungszeitraum für die Zuwendungen gem. LGVFG für den NVH endet im Dezember 2025. Eine fördertechnische Abnahme muss bis spätestens KW 48/2025 erfolgen. Alle bestellten Leistungen für den NVH müssen zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen sein. Der KVSH beginnt sein Projekt zeitversetzt. Lieferung und Installation beginnen beim KVSH mit der Abnahme bei den SWHN und beim NVH.
Beschreibung des Loses
SOFTWARE und SCHNITTSTELLEN: - Hintergrundsystem Technische Betriebsführung - Importschnittstelle Netz und Fahrplan nach VDV452 - Importschnittstelle Dienste nach VDV455 - Hintergrundsystem ITCS inkl. Statistik, DFI-Modul, ELA-Modul - Zentrale Text to Speech Funktion ITCS - Onlineschnittstelle VDV453 DFI-Dienst - Onlineschnittstelle VDV453 ANS-Dienst - Onlineschnittstelle VDV453 VIS-Dienst - Onlineschnittstelle VDV454 AUS, REF-AUS - Istdaten-Schnittstelle LSA-Rechner STREAM - Schnittstelle ITCS-BMS nach VDV461 - Schnittstelle ITCS-LMS nach VDV463 - Bordrechner-Software (ITCS) auf dem FSD - Software für Sprachkommunikation ITCS-FSD - Nahbereichsfunk VoIP (VoC, VoLTE) - LSA-Funktion über Analogfunk - IBIS-IP nach VDV301 - Ansteuerung AFZ-Sensoren - Hintergrundsystem Vertrieb, inkl. Statistik/Reporting, Nebenbuchhaltung - VDV-KA, Schnittstelle ION (VIP-BW) - Importschnittstelle und Software PKM - Software auf den FSD und CICO-Terminals - PT-Standardschnittstelle - Schnittstelle Export Abrechnungsdatenbank HARDWARE: (Stückzahlen in Klammern beziehen sich auf SWHN + NVH + KVSH) - Elektronischer Fahrausweisdrucker / Bordrechner (85 + 145 + 270 Stück) - inkl. 2D Barcodeleser und Hybridkartenleser (ISO 14443/EFTPOS für VDV-KA und BZV) - Kabelbaum Fahrzeugverkabelung - Funkmodem LSA-Ansteuerung - ELA, Kombiantenne - Automotive Router, Ethernet Switch - CICO-Terminal (150 + 140 + 370 Stück) - Fahrzeugnachbildung - Vorverkaufsgeräte (20 + 2 + 2 Stück) - DFI-Steuerrechner inkl. Vorlesegerät (20 Stück) - Akustikanlagen Haltestelle (13 Stück) DIENSTLEISTUNGEN: - Projektleitung - Fahrzeug Musterinstallation - Fahrzeuginstallation Flotte - Installation und Inbetriebnahme inkl. diverse Drittsysteme - Schulungen, Dokumentation - Erstversorgung, Integration, Test - Probebetrieb, Abnahme LCC (Vertragsdauer 10 Jahre) - Wartung und Support für Software gem. EVB-IT Systemvertrag - Betrieb aller Hintergrundsysteme als Dienstleistung (Hosting) HINWEIS: Nicht alle aufgeführten Lieferungen und Leistungen werden von jedem Partner beschafft. Insofern stellt die Aufstellung aber den Gesamtumfang in dem gemeinsamen Vergabeverfahren der drei Partner da.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 50Preis des Angebots, bezogen auf die Gesamtkosten bei 10-jährigem Einsatz
- Qualität
- Technische BewertungGewichtung (Punkte, genau) 50Technische Bewertung, gemessen an den Anforderungen des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung)
Eignung19 von 19 angegeben
- Kriterium
- Jedes Unternehmen, das an dem Verfahren teilnimmt, muss rechtswirksam gegründet und - soweit vorgeschrieben - in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Tätigkeit darf nicht durch eine Behörde verboten worden sein. Dies wird durch die Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Weitere Nachweise sind nur auf besondere Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass für unser Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsend … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass für unser Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bewerber, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf entsprechende Aufforderung der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeits … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf entsprechende Aufforderung der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: 1. … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren od … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un-zulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.- Kriterium
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Der Bewerber erklärt, 0 dass unsere … ganz lesenkürzer
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Der Bewerber erklärt, 0 dass unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder 0 dass unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der Bewerber erklärt, 0 dass er sich von einem beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lässt, wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlegt oder 0 dass er sich von einem beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lässt, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegt; Der Bewerber erklärt, - dass er sich verpflichtet sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Der Bewerber erklärt, dass er sich bewusst ist, - dass sein Unternehmen sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - dass sein Unternehmen sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und seinem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß seines Unternehmens sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung - den Ausschluss seines Unternehmens und die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, - sein Unternehmen oder die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden können, - der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass er dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen haben.- Kriterium
Der Bewerber erkennt nachfolgende Antikorruptions-/Integritätsklausel mit Unterzeichnung der Teilnahmeunterlagen an: 1. Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Der AN stellt insbesondere durch organisatori … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erkennt nachfolgende Antikorruptions-/Integritätsklausel mit Unterzeichnung der Teilnahmeunterlagen an: 1. Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Der AN stellt insbesondere durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter sicher, dass er bzw. seine Mitarbeiter in den Geschäftsbeziehungen mit dem AG a) keine strafbaren Handlungen begehen, die unter die §§ 298, 299, 333, 334 StGB und §§ 17, 18 UWG fallen, b) über § 18 UWG hinaus die dem AN im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften und Informationen des AG, auch auf Disketten, CD oder sonstigen Datenträgern, nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder der Eigennutzung unbefugt verwerten oder an Dritte weitergeben, c) Mitarbeitern des AG keine Zuwendungen oder andere Vorteile anbieten werden bzw. solche von diesen angenommen werden, d) Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1, Buchstaben a) - c) anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten werden 2. Bei jedem Verstoß gegen die in Absatz 1 festgelegten Regelungen hat der AN dem AG eine Vertragsstrafe von 10% der Auftragssumme netto, mindestens jedoch 5.000,- EUR als Vertragsstrafe zu zahlen,- gegen deren Anfall die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen ist. 3. Bei einem Verstoß des AN oder seiner Mitarbeiter gegen die in Absatz 1 Buchstaben a) - d) festgelegten Regelungen ist der AG zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags und zum Ausschluss von der Vergabe weiterer Aufträge berechtigt.- Kriterium
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2022/576 aufgenommen: Artikel 5k: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffen … ganz lesenkürzer
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2022/576 aufgenommen: Artikel 5k: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Der Bewerber erklärt, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf ihn zutreffen. Des Weiteren verpflichtet er sich, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.- Kriterium
Mitglied der Bewerbergemeinschaft Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot (Auftragserteilung) eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass sie sich um die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren bew … ganz lesenkürzer
Mitglied der Bewerbergemeinschaft Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot (Auftragserteilung) eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass sie sich um die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren bewirbt. Die geforderten Eignungskriterien für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird als Eigenerklärung bzw. durch beigefügte Dokumente nachgewiesen. Jedes Mitglied bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner. Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erklärt, dass ihm das Gesetz (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet. Wird eine Bewerbergemeinschaft unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildet, ist die zwingende Folge ein Ausschluss des entsprechenden Angebotes. Zulässig sind jedoch Bewerbergemeinschaften, die gebildet werden, um ein technisch und kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Begründung Mitgliedschaft einer Bewerbergemeinschaft Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft begründet unter Beachtung der Zulässigkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft seine Mitgliedschaft.- Kriterium
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Der Nachunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Der Nachunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die aufgeführten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.- Kriterium
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen d … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen des Nachunternehmers (= Eignungsleihe). Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Der Nachunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die aufgeführten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.- Kriterium
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen d … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen des Nachunternehmers (= Eignungsleihe). Haftungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nimmt zum Nachweis der Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch. Das andere Unternehmen verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter bzw. an die oben genannte Bietergemeinschaft mit diesem / dieser gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.- Kriterium
Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen - Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von FSD mit integriertem Bordrechner (BR), Hintergrundsystemen für Vertrieb, ITCS und CICO. - Der Name des öffentlichen oder pr … ganz lesenkürzer
Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen - Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von FSD mit integriertem Bordrechner (BR), Hintergrundsystemen für Vertrieb, ITCS und CICO. - Der Name des öffentlichen oder privaten Empfängers für das die Leistung erbracht wurde (Auftraggeber) ist mit vollständiger Adresse und einem Ansprechpartner in das Formblatt einzutragen. Eine kurze Beschreibung des Liefer- und Dienstleistungsauftrages kann auf einer gesonderten Anlage weiter ausgeführt werden. - Ein Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und die gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen die genannten Mindestanforderungen gemeinsam. Es ist anzugeben, welches Unternehmen welchen Leistungsteil erbracht hat. Sollen Leistungen eines Dritten in den Nachweis der Eignung einbezogen werden, sind die Formblätter T.03 (Nachunternehmer) und T.04 für die Eignungsleihe vorzulegen. - Eine Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. zusammen mit den gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen die genannten Mindestanforderungen gemeinsam. - Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem vorliegenden Formblatt T.05 Referenzen zu beschreiben. Es können maximal zehn (10) Referenzen mit dem Teilnahmeantrag zur Wertung eingereicht werden. - Es müssen je Referenz die nachweislich in dem Referenzprojekt erfüllten Referenzinhalte angekreuzt werden. Mit jeder Referenz können somit theoretisch alle aufgeführten spezifizierten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen aber nicht alle Anforderungen in einem Projekt erfüllt werden, sondern diese können sich auf unterschiedliche Projekte verteilen - Zulässig sind Referenzen für Leistungen mit einer Beauftragung ab dem 01.01.2016. - Der Nachweis ist erbracht, wenn ein Unterkriterium angekreuzt ist, sofern keine abweichende Mindestanforderung beschrieben ist. - Der "*" kennzeichnet Pflichtfelder. Fehlt diese Angabe erhält der Bewerber keine Punkte für die Referenz. Hinweis zu Referenzen von Nachunternehmern (Eignungsleihe): Leistungen, die im Referenzprojekt durch Nachunternehmer oder durch ein Mitglied der damaligen Bietergemeinschaft erbracht wurden, werden im Teilnahmeantrag bei den Mindestanforderungen und bei der Wertung der Referenz mit Punkten nur berücksichtigt, wenn dieses Unternehmen hier als Nachunternehmer bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Die Leistungen dieser Unternehmen müssen auf gesonderter Anlage beschrieben werden.- Kriterium
Die Anforderungen an die Referenzen und die Mindestanforderung zu jedem der 11 vorgegebenen Themenblöcke sind im Formblatt T.05 aufgelistet. Themenblock 1: Fahrzeuggerät FSD Bei mindestens einer (1) Referenz muss nachgewiesen werden, dass mindestens 140 Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV (Bus, Straßenbahn, S- … ganz lesenkürzer
Die Anforderungen an die Referenzen und die Mindestanforderung zu jedem der 11 vorgegebenen Themenblöcke sind im Formblatt T.05 aufgelistet. Themenblock 1: Fahrzeuggerät FSD Bei mindestens einer (1) Referenz muss nachgewiesen werden, dass mindestens 140 Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug), bei weiteren mindesten zwei (2) Referenzen muss nach-gewiesen werden, dass mindestens 70 Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug) mit Fahrzeuggeräten ausgestattet worden sind, welche jeweils mindestens vier (4) der folgenden Ausstattungsdetails aufweisen: Bordrechnerfunktionen: 0 IBIS-Master (VDV 300) 0 IBIS-IP (VDV301) Ansteuerung TFT-Innenanzeigen 0 IBIS-WB (VDV300) Ansteuerung TFT-Innenanzeigen 0 Ortung mit GPS 0 Logische Ortung (Wegimpuls, Tachosignal ...) 0 LSA-, Poller- oder Schrankensteuerung über Analogfunk Fahrscheindruckerfunktionen: 0 Verkauf von Papierfahrscheinen 0 Bargeldlose Bezahlung Ausstattungsdetails: 0 Kompaktgerät für den Fahrscheinverkauf mit integrierten Komponenten Themenblock 2: Einstiegskontrollsystem EKS / CICO-Terminal Mindestens ein (1) Referenzprojekt umfasst EKS / CICO-Terminals mit mindestens drei (3) der folgenden Ausstattungsmerkmale: 0 Integriert im FSD 0 Externes EKS / CICO-Terminal angebunden über LAN 0 RFID-Leser 0 Hybridkartenleser für Zahlungsverkehrs- und VDV KA-Karten 0 2D Barcodescanner Themenblock 3: DFI-Anzeigen an Haltestellen Mindestens ein (1) Referenzprojekt umfasst die Lieferung und Ansteuerung von DFI-Anzeigen mit drei (3) der folgenden Ausstattungsmerkmale: 0 Lieferung von DFI-Steuerrechner oder Komplettanzeige 0 DFI-Verwaltung im HGS 0 DFI-Ansteuerung aus dem gelieferten ITCS Themenblock 4: Fahrplan- und Umlaufdatenimport über VDV 452 Bei mindestens drei (3) Referenzen muss der Import aus einem Planungssystem im Format VDV 452 nachgewiesen werden. 0 Netz- und Fahrplandaten 0 Umläufe Themenblock 5: Dienstdatenimport über VDV 455 Bei mindestens einer (1) Referenz muss der Import aus einer Dienstplanung im Format VDV 455 nachgewiesen werden. 0 Import Dienstdaten nach VDV 455 Themenblock 6: Leitsystem ITCS Bei mindestens drei (3) Referenzen ist ein ITCS mit jeweils mindestens fünf (5) der folgenden Funktionen geliefert worden: 0 Darstellung GIS-Karte 0 Darstellung in Tabellen 0 Dispositive Maßnahmen 0 Schnittstelle VDV 453, Dienst ANS 0 Rückkanal aus dem Dienst ANS an den Bordrechner 0 Schnittstelle VDV 453, Dienst VIS 0 Schnittstelle VDV 454, Dienst AUS 0 Mobiler ITCS-Arbeitsplatz auf Tablet 0 Steuerung DFI (Sondertexte ...) 0 Im ITCS-Dialog integrierter Sprechfunk VoIP Themenblock 7: Kommunikation Bordrechner - Leitsystem ITCS Bei mindestens zwei (2) Referenzen müssen jeweils mindestens vier (4) der folgenden Funktionen nachgewiesen werden: Fahrer- / Fahrzeugkommunikation: 0 Datenfunk über das öffentliche Mobilfunknetz 0 Sprachkommunikation über das öffentliche Mobilfunknetz 0 Codierte Meldungen + Weisungen Funktionen: 0 Dispositive Maßnahmen 0 Spontane Umleitung online mit Navigation im Fahrzeug 0 Fahrgastinformationsmeldungen an TFT-Innenanzeigen Themenblock 8: Systemkomponenten nach VDV-KA In mindestens einer (1) Referenz müssen mindestens fünf (5) der folgenden Systemkomponenten nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 KVP-Terminal (eingebaut oder abgesetzt) 0 DL-Terminal (eingebaut oder abgesetzt) 0 DL-System 0 Sperrlistenservice (KOSE) 0 Aktionslistenservice (ALISE) 0 Kontrolle von EFS (Chipkarte) 0 Kontrolle von EFS (STB) Themenblock 9: Check-in-check-out mit Chipkarte (CICO) In mindestens einer (1) Referenz muss CICO mit Chipkarte nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 check-in-check-out mit Chipkarte (CICO) Themenblock 10: Produkt und Kontrollmodul nach VDV-KA In mindestens einer (1) Referenz muss ein Produkt-/Tarifmodul und/oder Kontrollmodul nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 Produkt-/Tarifmodul (PKM) 0 Kontrollmodul (PKM) Themenblock 11: Schnittstellen nach …- Kriterium
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die im Formblatt T.05 -Referenzen- genannten Punkte nicht relevant. Wird für mehr als vier (4) Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu zehn (10) Referenzen ermittelt. Die Reihenfolge bes … ganz lesenkürzer
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die im Formblatt T.05 -Referenzen- genannten Punkte nicht relevant. Wird für mehr als vier (4) Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu zehn (10) Referenzen ermittelt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier (4) Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als vier (4) Bewerber zuzulassen, werden diese punktgleichen Bewerber alle zugelassen. Die in Klammern vermerkte Punktzahl wird für das Einzelkriterium in der Wertung angerechnet. Punkte aus Referenzen, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls in die Bewertung aufgenommen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Optionen können sich auf Software (Lizenzen, Funktionen, Schnittstellen ...) und auf Hardware (Geräte, Komponenten, Anzahl ...) beziehen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 MONTHS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eingang eines form- und fristgerechten Teilnahmeantrags - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Erklärung zu - Bildung Bewerbergemeinschaft *) - Einsatz von Nachunternehmern*) - Betriebshaft … ganz lesenkürzer
Leistung: - Eingang eines form- und fristgerechten Teilnahmeantrags - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Erklärung zu - Bildung Bewerbergemeinschaft *) - Einsatz von Nachunternehmern*) - Betriebshaftpflichtversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation - Zuverlässigkeit - zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB - fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Zahlung von Steuern sowie Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Mindestentgelt (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - Antikorruption - EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - Bewerbergemeinschaftserklärung *) - Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern *) - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe *) - Haftungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe *) *) -falls zutreffend-- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügefristen Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschrif … ganz lesenkürzer
Rügefristen Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung Erstangeboten (gemäß § 42 Abs. (1) SektVO) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Optionen sind im Preisblatt als solche gekennzeichnet. Die Vergabestelle ist bestrebt, Optionen im Verlauf der Verhandlungsphase(n) zu reduzieren. Alle Optionen müssen angeboten werden. Die Preisangaben gehen in den Wertungspreis mit ein.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMHEDD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Etzelstraße 9, 74076 Heilbronn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
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- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d11f61ed-bead-43ba-987c-f6cabed4b99a.