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SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte

SWM Services GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen SV-KTR-230615-002veröffentlicht 21.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2024 – 31.12.2028
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte - Los 1: Client HW

Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.

5 Jahre–
2
SV-KTR-230615-002, IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte - Los 2: Mobile Endgeräte

Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel. Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren. Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen. Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximiliansstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zuges … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Computacenter AG & Co. oHG, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Website
swm.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c08b7f26-24c1-4126-ad1c-6f47ab672706.