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Suchtberatung im Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 11.3-25-185veröffentlicht 02.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.04.2026 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (321 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals30 %
  • Projektumsetzung/Fachliches Konzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auf Grundlage der §§ 5,8 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG) vom 23. April 2008 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 und § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz - BbgPsychKG) vom 5. Mai 2009 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 hat der Landkreis Dahme-Spreewald für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitsgefährdeten und - erkrankten und ihren Angehörigen zu sorgen. Das Leistungsspektrum der Suchtberatung hat die Standards und Qualitätsmerkmale der Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke im Land Brandenburg vom September 2020 zu gewährleisten.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen richten sich an: - Personen, die eine stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeitserkrankung aufweisen, - Personen, mit stoffungebundener Abhängigkeit, insbesondere pathologischem Glücksspiel und mit exzessivem Mediengebrauch, - Personen mit riskanten oder schädlichen Konsummustern sowie - Angehörige und Bezugspersonen sowie mögliche Kooperationspartner. 1. Beratung und Behandlung - Informationsvermittlung - Kontaktaufnahme und Erstgespräch - Anamnese und Diagnostik - Indikationserstellung - Fortlaufende Beratungsgespräche - Problemorientierte Beratung - Motivationsarbeit - Vermittlung in weiterführende Hilfen - Initiierung von Selbsthilfegruppen und Kooperation - Krisenintervention - Arbeit mit Bezugspersonen - Arbeit mit spezifischen Problemgruppen (Essstörungen, Migranten, Rauchentwöhnung) - Geschlechtsspezifisches Angebot (Frauengruppen) 2. Jugend- und Drogenberatung - Zielgruppenspezifische Angebote analog Punkt 1. Beratung und Behandlung 3. Glücksspielsuchtberatung - Zielgruppenspezifische Angebote analog Punkt 1. Beratung und Behandlung 4. Aufsuchende Maßnahmen als Hausbesuche und Streetwork - Aufsuchende Arbeit der Klienten in deren Wohnung - Nachgehende Sozialarbeit bei CMA-Klienten - Zusammenarbeit mit der Wohnungslosenhilfe - Kontinuierliches Aufsuchen von szenetypischen Treffpunkten - Kontaktaufbau zu Substanzkonsumenten - Vertrauensaufbau - Schadensminimierung - Informationsvermittlung und Einzelfallbetreuung - Vermittlung in weiterführende Hilfesysteme - Kooperation mit der Jugendhilfe, insbesondere Jugendsozialarbeit/ Weiterführung des Streetwork-Angebotes - Aufsuchende Arbeit auf Entgiftungsstationen örtlicher Krankenhäuser - Beratungen in Strukturen der Krankenhilfe - Beratung in Justizvollzugsanstalten - Aufsuchende Arbeit im Bereich Migration und Asylbewerber 5. Behandlung/Rehabilitation - Ambulante Entwöhnungsbehandlung nach den Kriterien der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 und des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 03.12.2008 - Ambulante Nachsorge nach den Kriterien des Gemeinsamen Rahmenkonzeptes der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge vom 31.10.2012 6. Vernetzungsarbeit - Klientenbezogene Kooperation mit anderen Diensten zur Optimierung der Hilfen für die Klienten - Teilnahme an Fallkonferenzen und Hilfeplanerstellung - Institutionelle Kooperation mit anderen Diensten (Mitarbeit in der Psychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) und speziellen und überregionalen Arbeitskreisen) - Mitwirkung in sozialpolitischen Gremien 7. Dokumentation - EDV-gestützte systematische Klienten- und Tätigkeitserfassung (Standard Deutscher Kerndatensatz mit Modul Brandenburg) mit regelmäßiger jährlicher Erstellung eines Strukturierten Sachberichtes 8. Öffentlichkeitsarbeit - Darstellung der Suchtproblematik mit Bezug auf den regionalen Bedarf und Entwicklung - Darstellung der Tätigkeiten, Ziele und des Angebotes der Suchtberatungsstelle in der Öffentlichkeit 9. Prävention - Zusammenarbeit mit Präventionsfachkräften - Ansprechpartner und Anlaufstelle für Institutionen, Gemeinwesen, Multiplikatoren - Projektangebote - Informationsangebote - Durchführung von Modellprojekten 10. Multiplikatorenarbeit - Durchführung von Informationsveranstaltungen 11. Schadensminimierung - Krisenintervention - auch aufsuchend - Offener Kontaktbereich und Begegnungsstätte 12. Psychosoziale Substitutionsbegleitung Zielgruppen Die Leistungen richten sich an: - Personen, die eine stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeitserkrankung aufweisen, - Personen, mit stoffungebundener Abhängigkeit, insbesondere pathologischem Glücksspiel und mit exzessivem Mediengebrauch, - Personen mit riskanten oder schädlichen Konsummustern sowie - Angehörige und Bezugspersonen sowie mögliche Kooperationspartner. Zeitumfang der Leistungsbereitstellung 1. Suchtberatung Die Beratungsleistung soll an fünf Tagen, für mindestens 40 Stunden, in der Woche, in der Zeit zwischen 06:00 bis 20:00 Uhr (Zeitrahmen) in Wildau und in Lübben, sowie an mindestens zwei Tagen in der Woche in den weiteren Standorten in Anspruch genommen werden können. An mindestens einen Tag in der Woche wird eine Spätsprechstunde bis 18:00 Uhr angeboten. In den, innerhalb des o. g. Zeitrahmens, festgelegten Sprechzeiten sind Beratungsstellen persönlich und auch telefonisch erreichbar. 2.Glücksspielsuchtberatung Die Beratungsleistung soll an fünf Tagen, für mindestens 20 Stunden, in der Woche halbtags abwechselnd an Vor- und Nachmittagen in Wildau in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeiten ist die Glücksspielsuchtberatungsstelle persönlich und auch telefonisch erreichbar. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt mittels jährlichem Förderbescheid zur Festbetragsfinanzierung als Zuweisung aus Landesmitteln und Mitteln des Landkreises.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals30 %
Projektumsetzung/Fachliches Konzept40 %
Preis
Die Ermittlung der Punkte erfolgt nach der Formel: Punkte Bieter = Niedrigster Gesamtpreis aller Bieter x 15 : Gesamtpreis des Bieters Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Maximal zu erreichende Punktzahl: 15. Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen "Wertungskriterien" und "Wertungsmatrix".
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des PersonalsDer Bieter stellt in einem Konzept die Organisation, Qualifikation und Erfahrung seines mit der Auftragsausführung betrauten Personals dar. Dabei sind Ausführungen - zum vorgesehenen Personal (Anzahl und Benennung des Personals), - zu den Personalkosten (bei Teilzeit und/oder Vollzeit), - zu Ausbildungsniveaus, zu Fort- und Weiterbildungen etc. des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals, insbesondere zu suchttherapeutischen Zusatzqualifikationen (die getätigten Angaben sind durch Nachweise zu belegen und dem Konzept beizufügen [die beigefügten Nachweise werden nicht auf die einzuhaltende Seitenzahl angerechnet]), - zur Erfahrung des Projektteams, insbesondere der Projektleiterin/des Projektleiters, im Hinblick auf bereits erbrachte Tätigkeiten im Rahmen der vergebenden Beratungs- und Betreuungsleistungen, - zur Multiprofessionalität, - zur Präsenz vor Ort, insbesondere im Hinblick auf die Öffnungszeiten an 5 Tagen an mindestens 2 Standorten, Angaben zur vorhandenen und ggf. erforderlichen Räumlichkeiten, zu tätigen. Das Konzept darf sechs A4-Seiten nicht überschreiten. Die vorgegebene maximale Seitenzahl ist zwingend einzuhalten. Maximal zu erreichende Punktzahl: 15. Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen "Wertungskriterien" und "Wertungsmatrix".
Qualität
Projektumsetzung/Fachliches KonzeptDer Bieter stellt in einem Konzept dar, wie und in welchem Umfang er seine Fähigkeiten sowie Kenntnisse projektbezogen einsetzen und welche Vorstellungen er bei der Auftragsausführung verfolgen möchte. Dabei werden Ausführungen - zur Beratung und Betreuung, - zur Jugend- und Drogenberatung, - zur Glücksspielsuchtberatung, - zur Vernetzungsarbeit in der Region, z. B. Mitgliedschaft in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft - PSAG, - zur Prävention, insbesondere im Hinblick auf die Projektangebote sowie die Zusammenarbeit mit Präventionsfachkräften, - zur Vorhaltung weiterer komplementärer Angebote in der Suchtkrankenhilfe im Landkreis Dahme-Spreewald. erwartet. Das Konzept darf sechs A4-Seiten nicht überschreiten. Die vorgegebene maximale Seitenzahl ist zwingend einzuhalten. Maximal zu erreichende Punktzahl: 15. Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen "Wertungskriterien" und "Wertungsmatrix".

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTHAE3# Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren". Werden Angebo … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTHAE3# Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren". Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, xlsx, doc, docx, pdf, etc.) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder per E-Mail ist nicht gestattet. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
523.000 €Zuschlagswert im Median
265.001 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 131bbcc6-b492-4bed-86a4-24c63435ca5a.