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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Stuttgarter Straßenbahnen AG - Einzelabruf von Fahrzeugen gemäß Rahmenvereinbarung Batteriebusse

Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 010-2021-0001veröffentlicht 01.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70565, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (126 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (185 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preisangebot60 %
  • Technische Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Mit der hiesigen ex post Bekanntmachung macht die SSB AG - freiwillig (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 1 SektVO) - einen Einzelabruf aus einer im Jahre 2021 vergebenen Rahmenvereinbarung bekannt: Die Stuttgarter Straßenbahnen AG muss insbesondere im Bereich der Beschaffung von Bussen für den öffentlichen Verkehr auf kurzfristig autretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können. Vor diesem Hintergrund wurde mit EU-Bekanntmachung vom 29. April 2021 (2021/S 086-223543) der Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie- sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen mit der internen Referenznummer 01-2021-0001_Rahmenvertrag Bus ausgeschrieben. Insgesamt wurde der Auftrag in 4 Lose untergliedert, wobei sich jedes Los auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bezieht. Der hier bekanntgemachte Einzelabruf aus April 2025 bezieht sich auf das Los 1 der seinerzeitigen Ausschreibung. Die Bekanntmachung dient der in der "Branchenvereinbarung zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Busbereich" vorgesehenen Ausweisung von Zahlen zu Fahrzeugen, die unter die Quote des SaubFahrzeugBeschG fallen.

Beschreibung des Loses

Gemäß Los 1 der EU-Bekanntmachung vom 29. April 2021 (2021/S 086-223543) zum Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie- sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen wurden Rahmenvereinbarungen über die folgenden Lieferleistungen abgeschlossen: 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus). Die ersten Spezifikationen der Fahrzeuge waren den den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgte dann im Rahmen der gemäß EU-Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen vorgesehenen und näher beschriebenen Miniwettbewerbe während der Vertragslaufzeit. Auf dieser Grundlage wurden mit Datum vom 29. April 2025 als Ergebnis des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Miniwettbewerbs 23 Fahrzeuge aus der o.g. Rahmenvereinbarung abgerufen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preisangebot60 %
Technische Qualität40 %
Preis
PreisangebotPreisangebot gemäß Vorgaben im betreffenden Mini-Wettbewerb
Qualität
Technische QualitätTechnische Qualiät gemäß Vorgaben im betreffenden Mini-Wettbewerb.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Angaben zur Laufzeit beziehen sich auf die zugrundeliegende Rahmenvereinbarung. Diese Rahmenvereinbarung kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Optionen
Die Optionen ergeben sich aus den seinerzeitigen Ausschreibungsunterlagen bzw. den Vergabeunterlagen zum jeweiligen Mini-Wettbewerb.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGM05M#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Daimler Buses GmbH, Mannheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fda1c1ae-c3da-451b-ba8f-10f15c491f74.