studierendenWERK BERLIN Winterdienst in 33 Objekten im Berliner Stadtgebiet
studierendenWERK BERLIN · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-010-01veröffentlicht 28.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 513 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 29 Monate
- 01.11.2026 – 31.03.2029
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Entwicklungs und Unterhaltungspflege von Grünflächen und Winterdienst mit Schneeberäumung und Eisglättebeseitigung in zwei Losen Tempelhof und NeuköllnSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · BerlinFrist 20.11.2026
- Facility Management - Regionalzentren50Hertz Transmission GmbH · BerlinFrist 16.11.2026
- Gebäudemanagement (GM) 2027Heinrich Böll Stiftung e.V. · BerlinFrist 11.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 29 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 513 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 29 Monate01.11.2026 – 31.03.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 31.03.2029
- Heute
Beschreibung
Winterdienst in 33 Objekten und Flächen im Berliner Stadtgebiet.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 01 Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage LV & Preisblatt Winterdienst bezeichneten Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen. | 29 Monate | 124.435 € |
| 2 | Los 02 Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage LV & Preisblatt Winterdienst bezeichneten Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen. | 29 Monate | 139.989 € |
| 3 | Los 03 Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage LV & Preisblatt Winterdienst bezeichneten Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen. | 29 Monate | 139.989 € |
| 4 | Los 04 Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage LV & Preisblatt Winterdienst bezeichneten Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen. | 29 Monate | 108.880 € |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Eine Saison Vertragsverlängerung möglich 01.11.2029 bis 31.03.2030
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Be-werbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberecht-lichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprü-fungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Objekte: Wohnheim Defflinger Str. 21, 10785 Berlin Wohnheim Juliusstr. 33, 12051 Berlin Wohnheim Brentanostr. 50a, 12163 Berlin Wohnheim Bitscherstr. 2,4,6,8,10, Clayallee 180,182 Garystr. 96, 14195 Berlin Wohnheim Goerzallee 119-135, 12207 Berlin Wohnheim Halbauer Weg 19,21, 12249 Berlin Wohnheim Potsdamer Str. 61,63,65, Bissingzeile 2,4,6, 10785 Berlin Wohnheim Gelfertstr. 45, 14195 Berlin
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebo … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebotsschreiben auch die Person des Erklärenden angeben." Nachunternehmer sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die Eigenerklärung "VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx " und die "wirt-124-eu-p-erklaerung-ausschlussgruende_04_2025" und mit einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch ein Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen, können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte: 1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend. Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden. 3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Vielen Dank im Voraus.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Eine Saison Vertragsverlängerung möglich 01.11.2029 bis 31.03.2030
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Be-werbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberecht-lichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprü-fungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Objekte: Mensa Hannoversche Straße 7, 10115 Berlin Wohnheim Neue Hochstraße 49, 13347 Berlin Wohnheim Pfalzburger Straße 29, 10717 Berlin Wohnheim Hoppestraße 17, 13409 Berlin Wohnheim Luxemburger Straße 20 b/c, 13353 Berlin Wohnheim Harbigstraße 14, 14055 Berlin Wohnheim Nollendorfstraße 21 a, 10777 Berlin Wohnheim Dauerwaldweg 1, 14055 Berlin Bafög Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebo … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebotsschreiben auch die Person des Erklärenden angeben." Nachunternehmer sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die Eigenerklärung "VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx " und die "wirt-124-eu-p-erklaerung-ausschlussgruende_04_2025" und mit einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch ein Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen, können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte: 1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend. Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden. 3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Vielen Dank im Voraus.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Eine Saison Vertragsverlängerung möglich 01.11.2029 bis 31.03.2030
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Be-werbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberecht-lichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprü-fungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Objekte: Kita FU, Königin-Luise-Straße 86, 14195 Berlin Wohnheim Siegmunds Hof 2-4, 10555 Berlin Kita Siegmunds Hof 17 A, 10555 Berlin Hardenbergstraße 34 & 35, 10623 Berlin Wohnheim Spandauer Damm 134,136,138.140,142, 14050 Berlin Wohnheim Delbrückstraße 24, 14193 Berlin Wohnheim Mollwitzstr. 3-5, … ganz lesenkürzer
Objekte: Kita FU, Königin-Luise-Straße 86, 14195 Berlin Wohnheim Siegmunds Hof 2-4, 10555 Berlin Kita Siegmunds Hof 17 A, 10555 Berlin Hardenbergstraße 34 & 35, 10623 Berlin Wohnheim Spandauer Damm 134,136,138.140,142, 14050 Berlin Wohnheim Delbrückstraße 24, 14193 Berlin Wohnheim Mollwitzstr. 3-5, 14059 Berlin Wohnheim Düsseldorfer Str. 67, 10719 Berlin Wohnheim Fraunhofer Str. 25/26, 10587 Berlin Wohnheim Danckelmannstr. 46/47, 14059 Berlin- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebo … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebotsschreiben auch die Person des Erklärenden angeben." Nachunternehmer sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die Eigenerklärung "VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx " und die "wirt-124-eu-p-erklaerung-ausschlussgruende_04_2025" und mit einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch ein Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen, können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte: 1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend. Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden. 3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Vielen Dank im Voraus.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Eine Saison Vertragsverlängerung möglich 01.11.2029 bis 31.03.2030
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Be-werbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberecht-lichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprü-fungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Objekte: 724 Wohnheim Oberfeldstr. 111-132, 12683 Berlin 725 Wohnheim Sewanstr. 173-179, 209-219 (nur ungerade), 10319 Berlin 727 Wohnheim Franz-Mehring-Platz 2/3, 10243 Berlin 728 Wohnheim Coppistr. 14-24, 10365 Berlin 729 Wohnheim Storkower Str. 219-225, 10367 Berlin 787 Wohnheim Allee der Kosmonauten 20, 10315 Berlin 788 Wohnheim Aristotelessteig 2,6,10, 10318 Berlin
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebo … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TDYDCCTSGZ# Bitte beachten: Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein. Dieses beinhaltet: Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.rtf" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen. Bitte im Angebotsschreiben auch die Person des Erklärenden angeben." Nachunternehmer sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die Eigenerklärung "VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx " und die "wirt-124-eu-p-erklaerung-ausschlussgruende_04_2025" und mit einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch ein Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen, können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte: 1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend. Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden. 3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Vielen Dank im Voraus.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Lavette GmbH, Münster | 6 |
| 2 | Lavette GmbH, Münster | 6 |
| 3 | Lavette GmbH, Münster | 6 |
| 4 | Lavette GmbH, Münster | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
- Website
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- vergabestelle@
stw.berlin
Bei uns erfasst
- studierendenWERK BERLIN WH Danckelmannstr., Instandsetzung/Umbau der Sanitärbereiche und der Gemeinschaftsküchen, Fliesenlegerarbeiten30.10.2026
- studierendenWERK BERLIN WH Danckelmannstr., Instandsetzung/Umbau der Sanitärbereiche und der Gemeinschaftsküchen, Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten23.10.2026
- studierendenWERK BERLIN WH Danckelmannstr., Instandsetzung/Umbau der Sanitärbereiche und der Gemeinschaftsküchen21.10.2026
- studierendenWERK BERLIN WH Aristotelessteig Neubau - Bauvorbereitung Metallbauarbeiten20.10.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2023): studierendenWERK BERLIN, Winterdienst in 34 Objekten im Berliner Stadtgebiet
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 13.10.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 5 offenen Ausschreibungen von studierendenWERK BERLIN, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Weiß-Grün Garten- und Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan e.K.7 Zuschläge
- Quick City GmbH6 Zuschläge
- Sakman Service OHG6 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH4 Zuschläge
- Grossi-Service GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bec90fae-dca6-48fd-bd36-04ca3b732c38.