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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Studie zur naturnahen Bewirtschaftung der Struga und des Weigersdorfer Fließes sowie ausgewählter kleinerer Zuflüsse im Einzugsgebiet Spree

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen Vergabe Nr.: 44-Z506/26, IntraPlan Nr.: 230293veröffentlicht 18.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 143 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate05.09.2026 – 31.01.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01326, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung25 %
  • Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung10 %
  • Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung10 %
  • Berücksichtigung regionaler Charakteristika15 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 5 Monaten
  3. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 2 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ziel der Studie zur naturnahen Bewirtschaftung der Struga und des Weigersdorfer Fließes ist es, mit Hilfe des Planungsinstrumentes "Vorhabens- und Sanierungsplan" unter Betrachtung aller in den OWK der Struga und des Weigersdorfer Fließes ermittelten relevanten Belastungsfaktoren (Punktquellen, diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen, andere anthropogene Auswirkungen) kosteneffiziente Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen abzuleiten, deren Umsetzung nach derzeitigem Kenntnisstand zur Erreichung der Ziele "guter ökologischer Zustand" bzw. "gutes ökologisches Potenzial" und "guter chemischer Zustand" innerhalb der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Frist führt. Dabei sind die Wechselwirkungen der einzelnen OWK untereinander (Oberlieger-OWK/ Unterlieger-OWK) (z.B. stoffliche Verfrachtung, Fischdurchgängigkeit) sowie mit Grundwasserkörpern (GWK) (z.B. stoffliche Belastungen aus dem Grundwasser) mit zu betrachten.

Bei der Ableitung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu beachten. Daher muss die Wirksamkeit der Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt begründet werden. Für die zur Zielerreichung als erforderlich und geeignet festgestellten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind Kostenannahmen vorzunehmen und nachvollziehbar darzustellen. Die abschließend festgelegten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind in nachvollziehbarer Art und Weise hinsichtlich ihrer Umsetzung räumlich und zeitlich zu priorisieren.

Sofern die Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der Belastungen oder der natürlichen Gegebenheiten die Zielerreichung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, sind Vorschläge für die Festlegung weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG zu erarbeiten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung25 %
Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung10 %
Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung10 %
Berücksichtigung regionaler Charakteristika15 %
Preis40 %
Qualität
Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung
Qualität
Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung
Qualität
Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung
Qualität
Berücksichtigung regionaler Charakteristika

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2026
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Zusätzliche Termine - Mehrfertigungen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.06.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.06.2026 auf 02.07.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7f8c5c3-733c-4a6e-b9f5-e1f8db45ffa1.