STRzero: Common Data Environment
Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1409_2022_T4_CDE_2veröffentlicht 05.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- StorageserverKarlsruher Institut für Technologie · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 10.11.2026
- Beschaffung Server für K10Plus ZentralUniversität Konstanz · KonstanzFrist 10.11.2026
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4 · TübingenFrist 01.12.2026
- KI WissensmanagementPostbeamtenkrankenkasse · StuttgartFrist 06.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 10-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 10 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70629, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 200 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Auftragsbezogenes Konzept in Bezug auf die Schnittstelle zwischen MMS und PKS15 %
- Auftragsbezogene Konzepte in Bezug auf die Zusammenarbeit15 %
- Bewertung der Nutzungsanforderungen15 %
- Bewertung der Schnittstelle mit externer Software15 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen. Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Projektkommunikationssystem Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen. Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden. Die beiden Plattformen müssen dazu in der Lage sein, untereinander bi-direktional und verlustfrei relevante Daten (Modelle und Aufgaben) miteinander auszutauschen. Grundsätzlich richten sich die in den Leistungsbildern benannten Anforderungen nach den CDE-Funktionen der DIN-SPEC 91391-1:2019-04. Die Einheit aus beiden Plattformen wird als Common Data Environment (CDE) bezeichnet. Für die Verknüpfung von Daten innerhalb der zweiteiligen CDE, aber auch nach außen, sind insbesondere Programmierschnittstellen / APIs (Application Programming Interface) bereitzustellen oder alternative Lösungen in Konzepten darzustellen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem EVB-IT-Vertrag und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Bewerbers/Bieters sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. | 3 Jahre | – |
| 2 | Modelmanagementsystem Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen. Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden. Die beiden Plattformen müssen dazu in der Lage sein, untereinander bi-direktional und verlustfrei relevante Daten (Modelle und Aufgaben) miteinander auszutauschen. Grundsätzlich richten sich die in den Leistungsbildern benannten Anforderungen nach den CDE-Funktionen der DIN-SPEC 91391-1:2019-04. Die Einheit aus beiden Plattformen wird als Common Data Environment (CDE) bezeichnet. Für die Verknüpfung von Daten innerhalb der zweiteiligen CDE, aber auch nach außen, sind insbesondere Programmierschnittstellen / APIs (Application Programming Interface) bereitzustellen oder alternative Lösungen in Konzepten darzustellen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem EVB-IT-Vertrag und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Bewerbers/Bieters sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogenes Konzept in Bezug auf die Schnittstelle zwischen MMS und PKSGewichtung (Punkte, genau) 150Der Bieter/die Bietergemeinschaft beschreibt in einem Konzept, wie er/sie eine Interoperabilität zwischen PKS- und MMS-Umgebung gewähr-leisten kann. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch auf Los 2 bieten, ist es vorteilhaft, wenn das Konzept auch Erläuterungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität für den Fall gewährleistet wird, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den Zuschlag für Los 2 erhält. Unzureichend ist das Konzept, wenn es nur Ausführungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität bei Beauftragung beider Lose gewährleistet werden würde. Wenn APIs genutzt werden, sind der Funktionsweise und Datenaustauschpunkte konzeptionell zur erläutern. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Dateien, insbesondere Modelldateien, mit Hilfe dessen eine CDE-MMS den aktuellen Stand verfügbarer Modelldateien abrufen kann, und den lesenden Zugriff auf einzelne oder mehrere Modelldateien erhält. Beispiel für eine solche offene API ist die openCDE/documentAPI; - Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Aufgaben (Issues) über die BCF REST API - so dass Issues auf der CDE-MMS mit dem Aufgabenmanagement der CDE-PKS integriert, werden können. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Auftragsbezogene Konzepte in Bezug auf die ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 150Der Bieter hat in seinem Konzept die Workflows sowie das Aufgaben- und Mängelmanagement darzustellen und ihre Funktionsweise zu erläutern. Ebenfalls ist zu erläutern, wie aus Sicht des Bieters eine Zusammenarbeit mit dem AN des CDE- MMS-Systems aussehen würde, um Reibungsverluste und Kommunikationsdefizite zu vermeiden. Sofern der Bieter auf alle Lose an-bietet, kann er ergänzend erläutern, wie eine Zusammenarbeit aussehen würde, wenn er den Zuschlag für alle Lose erhält. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Prüfungs- und Freigabeprozess für Pläne und Rechnungen; - BCF-Verarbeitung; - Aufgabeprozess: erstellen, zuweisen, be-arbeiten und erledigen; - Projektbenachrichtigungen. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Bewertung der NutzungsanforderungenGewichtung (Punkte, genau) 150Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Nutzungsanforderungen. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Oberfläche der Plattform; - Anpassbarkeit für die Projektanforderungen; - Filter- und Suchfunktionen; - Anlegen von Verteilern und Gruppen; - Art und Umfang des Nutzerhandbuchs. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Bewertung der Schnittstelle mit externer SoftwareGewichtung (Punkte, genau) 150Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Schnittstelle mit externer Software. Während des Projektverlaufs sollen Drittanbieter-Softwarelösungen Zugriff auf die Daten haben. Darüber hinaus sollen Daten in die Systeme des Flughafens übergeben werden können. Zur Verwaltung der Daten werden unterschiedliche Programme eingesetzt. Das Konzept enthält eine Darstellung der bestehenden und funktionalen Schnittstellen zu externer Software, beispielsweise zu: - 3D-Modellierungsprogrammen; - Model Checker; - Digitalem Raumbuch; - Ökobilanztools; - Gebäudeleittechnik; - Dokumentenmanagement (z.B. ELO); - Kabel- und Infrastrukturmanagement (z.B. FNT Command). Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ab-lauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 400Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt (Anlage Angebotsformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgen-den Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
bis zu 10-mal: Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterb … ganz lesenkürzer
bis zu 10-mal: Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5MMW
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogenes Konzept in Bezug auf die Schnittstelle zwischen MMS und PKSGewichtung (Punkte, genau) 150Der Bieter/die Bietergemeinschaft beschreibt in einem Konzept, wie er/sie eine Interoperabilität zwischen PKS- und MMS-Umgebung gewährleisten kann. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch auf Los 1 bieten, ist es vorteilhaft, wenn das Konzept auch Erläuterungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität für den Fall gewährleistet wird, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den Zu-schlag für Los 1 erhält. Unzureichend ist das Konzept, wenn es nur Ausführungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität bei Bezuschlagung beider Lose gewährleistet werden würde. Wenn APIs genutzt werden, sind der Funktionsweise und Datenaustauschpunkte konzeptionell zur erläutern. - Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Dateien, insbesondere Modelldateien, mit Hilfe dessen Abrufe des aktuellen Stands verfügbarer Modelldateien auf einer CDE-PKS erfolgen kann, und dann ein lesender Zugriff auf einzelne oder mehre-re Modelldateien hergestellt wird. Bei-spiel für eine solche offene API ist die openCDE/documentAPI; - Unterstützung eines API-basierten Zu-griffs auf Aufgaben (Issues) über die BCF REST API (lesend und schreibend) so dass Issues sowohl mit einer CDE-PKS als auch mit BIM-Autoren und Prüfsoftware synchronisiert werden können. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Auftragsbezogene Konzepte in Bezug auf die ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 150Der Bieter hat in seinem Konzept die Workflows sowie das Aufgaben- und Mängelmanagement darzustellen und ihre Funktionsweise zu erläutern. Ebenfalls ist zu erläutern, wie aus Sicht des Bieters eine Zusammenarbeit mit dem AN des CDE-PKS-Systems aussehen würde, um Reibungsverluste und Kommunikationsdefizite zu vermeiden. Sofern der Bieter auf alle Lose anbietet, kann er ergänzend erläutern, wie eine Zusammenarbeit aussehen würde, wenn er den Zuschlag für alle Lose erhält. - Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen werden klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu Prüfungs- und Freigabeprozess für Modelle; - BCF-Verarbeitung; - Aufgabeprozess: erstellen, zuweisen, bearbeiten und erledigen; - Mängelmanagementprozess: erstellen, zuweisen, bearbeiten und erledigen. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4- Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Bewertung der NutzungsanforderungenGewichtung (Punkte, genau) 150Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Nutzungsanforderungen. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen werden klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Oberfläche der Plattform; - Anpassbarkeit für die Projektanforderungen; - Filter- und Suchfunktionen; - Anlegen von Verteilern und Gruppen; - Art und Umfang des Nutzerhandbuchs. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Bewertung der Performance bei umfang-reichen ModelldateienGewichtung (Punkte, genau) 150Der Auftraggeber bewertet hier die Performance beim Umgang mit vergleichbar großen Modelldatenmengen wie diese im eigenen Projekt erwartet werden. Es wird erwartet, dass in verschiedenen Bau-abschnitten (Teilprojekten) und bei der Vielzahl der an der Erstellung von Modelldateien mitwirkenden Planungsgewerken, sowie für die zugrunde zulegenden Bestandsmodelle mit sehr vielen einzelnen Modelldateien (bevorzugt IFC, aber ggf. auch anderer Formate) zu rechnen ist, die auch in ihrer Gesamtheit bei der Zusammenstellung von bauteilübergreifenden Koordinationsmodellen die grafische Verarbeitung großer Datenmengen er-fordert. Dennoch müssen diese Visualisierungen und Unterstützungen der modellbasierten Kommunikation performant bleiben. Anhand einer Vorstellung eines derartigen Projekts im Rahmen einer Bieterpräsentation soll mindestens dargestellt werden: - Dass vergleichbare Modelldateianzahlen (> 10 Dateien) und -größen (Gesamtgröße > 1 GB) in dem CDE-MMS Online Viewer flüssig angezeigt werden können, mit vertretbaren Ladezeiten und Reaktionen bei Änderung des Bildausschnitts und bei Filterung nach verschiedenen Kriterien (Bauteiltyp, Geschoss, Attribuierung) - Dass in dieser Modellzusammenstellung dynamisch Schnitte und Ansichten angelegt abgespeichert werden können - Dass eine Basisfilterung (Steuerung der Anzeige) anhand verschiedener Hierarchien (Fachmodelle, räumliche Hierarchie des Projekts, Elementtypen, Anlagestrukturen) möglich ist - Dass darin Abstände und Flächen gemessen werden können - Dass darin Elemente farbcodiert nach Klassifikation oder Attribuierung dargestellt werden können - Dass darin über die BCF REST API Issues angezeigt werden können, aber auch neue Issues über die Anwahl von betroffenen Modellelementen angelegt und über die API synchronisiert werden können. Im Rahmen der Bieterpräsentation bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 400Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt (Anlage Angebotsformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgen-den Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
bis zu 10-mal: Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterb … ganz lesenkürzer
bis zu 10-mal: Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5MMW
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PMG Projektraum Management GmbH, München | 4 |
| 2 | Revizto, Lausanne | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70629 Stuttgart
- Kontakt
- info@
stuttgart-airport.com
Bei uns erfasst
- Bewirtschaftung der Parkierung15.10.2026 · 3 Angebote
- System zur Angriffserkennung30.08.2026 · 2 Angebote
- Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2 Brandbekämpfungsanlage27.07.2026 · 1 Angebot
- CUPPS & CUSS 202608.07.2026 · 2 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): STRzero: Common Data Environment
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 26.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Mehr von Flughafen Stuttgart GmbH
- Infrastruktur neue Feuerwache West mit AusbildungszentrumFlughafen Stuttgart GmbH · StuttgartFrist 01.12.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Flughafen Stuttgart GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- auxalia GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4Frist 01.12.2026
- KI WissensmanagementPostbeamtenkrankenkasseFrist 06.11.2026
- Erweiterung des bestehenden Microsoft SELECT+ Agreement VertragsStädtisches Klinikum Karlsruhe gGmbHFrist 20.11.2026
- Micro Focus/OpenText Fulfillment AgentGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFrist 16.11.2026
- RV Software Friedhofsmanagementcivillent GmbHFrist 06.11.2026
- Firewall für die Pädagogische Hochschule Freiburg PALO ALTO PAN-PA-3530Pädagogische Hochschule FreiburgFrist 06.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f936e0e5-ecb1-41ee-afca-bcf287a3f39d.