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vergebenEU-weitDienstleistungen

Strukturkartierung kleiner und mittelgroßer Gewässer in Rheinland-Pfalz 2024 und 2025

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 1veröffentlicht 23.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Jahr 2024 und 2025 die Nachkartierung der Gewässerstruktur kleiner und mittelgroßer Fließgewässer fortführen. Die Gewässerstruktur, als hydromorphologische Komponente, hat großen Einfluss auf die Funktionalität unserer Gewässer. Zum Erhalt und der Wiederherstellung natürlicher Lebensgemeinschaften ist eine naturnahe und abwechslungsreiche Gewässerstruktur, neben einer guten Wasserqualität, unumgänglich. Die Ersterhebung der Gewässerstrukturgüte von 1996 bis 2000 zeigte, dass rund drei Viertel der rheinland-pfälzischen Gewässer in ihrer Struktur stark verändert und in ihrem ökologischen Zustand zum Teil stark beeinträchtigt waren. Um hydromorphologische Defizite zu reduzieren und eine weitere Verschlechterung der Gewässerstruktur in Zukunft zu vermeiden, sind umfangreiche und aktuelle Gewässerstrukturdaten als Planungs- und Entscheidungsgrundlage notwendig. Mithilfe der Gewässerstrukturdaten können die Strukturausprägungen der Gewässer dargestellt werden, morphologische Defizite ermittelt werden und Verbesserungen der Gewässerstruktur (Erfolgskontrolle) festgestellt werden. Darüber hinaus werden die Gewässerstrukturgütedaten genutzt, um Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne sowie die landesweite und bundesweite Gewässerstrukturgütekarte zu erstellen. Seit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 ist die regelmäßige Erhebung der Morphologie, als unterstützende hydromorphologische Qualitätskomponente, vorgesehen. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten RLP hat im Jahr 2007 das heutige Landesamt für Umwelt beauftragt, die Nachkartierung der Gewässerstruktur in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Neben den Struktureigenschaften der Gewässer werden auch die darin befindlichen Querbauwerke nach dem Vor-Ort-Verfahren der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und Besonderheiten am Gewässer über eine Fotodokumentation aufgenommen. In der Kartierphase 2024 und 2025 sollen WRRL-Gewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 830,1 Kilometern in insgesamt über 70 unterschiedlichen Wasserkörpern, aufgeteilt auf 5 Lose nachkartiert werden: - Los 1: 142,5 km Gewässerstrecke an einigen Wasserrahmenrichtliniengewässern in den Wasserkörpern Brexbach, Brölbach, Daadenbach, Dünnbach, Hambach, Krufterbach, Locherbach, Lützbach, Mühltalbach, Oberer Mühlbach, Rupbach, Staierbach, Untere Sieg, Untere Wied, Vinxtbach und Wisper - Los 2: 180,8 km Gewässerstrecke an einigen Wasserrahmenrichtliniengewässern in den Wasserkörpern Gräfenbach, Großbach (Mosel), Grundbach, Hagenbach, Idarbach, Lametbach, Mittlere Nahe, Mittlerer Guldenbach, Morgenbach, Oberer Simmerbach, Prims, Seibersbach, Traunbach und Untere Dhron - Los 3: 152,7 km Gewässerstrecke an einigen Wasserrahmenrichtliniengewässern in den Wasserkörpern Eußerbach, Hochspeyerbach, Merzalbe, Moosalbe, Obere Lauter, Obere Wieslauter, Oberer Glan, Oberer Modenbach, Oberer Oberrhein, Salzbach, Sauerbach, Seebach, Spiegelbach, Steinbach, Unterer Speyerbach und Wellbach - Los 4: 181,3 km Gewässerstrecke an einigen Wasserrahmenrichtliniengewässern in den Wasserkörpern Albach, Dilmarbach, Echtersbach, Klinkbach, Mausbach, Oberer Gaybach, Ockfenerbach, Rauruwer, Riveris, Rotenbach, Sauer, Stausee Kell, Stegbach, Untere Ruwer und Weilerbach - Los 5: 172,8 km Gewässerstrecke an einigen Wasserrahmenrichtliniengewässern in den Wasserkörpern Auw, Ellerbach (Mosel), Erdenbach, Fischbach (Kyll), Ihrenbach, Kailbach, Oberer Endertbach, Oosbach, Stillegraben, Taubkyll, Tieferbach und Wirft Die durch den Auftragnehmer (AN) auszuführenden Leistungen bestehen im Kern aus: - Kartierung und Fotodokumentation der WRRL-Gewässer nach dem mitgelieferten LAWA-vor-Ort-Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer, Stand 1999. - Kartierung und Fotodokumentation der zugehörigen Querbauwerke. - Erfassung und Dokumentation der Gewässerbreite bei Mittelwasser-Wasserspiegel und bordvollem Abfluss - Fotodokumentation von Besonderheiten - Optionale Leistung: Hochwasserstrukturkartierung Hierzu sollen mit geeigneten Unternehmen Werk- / Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Durchführung der Gewässerstrukturkartierung erfolgt im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Westerwald

Das Los 1 ist in der Kartierphase 2024 zu bearbeiten und umfasst einige Wasserrahmenrichtliniengewässer in den folgenden Wasserkörpern: Brexbach, Brölbach, Daadenbach, Dünnbach, Hambach, Krufterbach, Locherbach, Lützbach, Mühltalbach, Oberer Mühlbach, Rupbach, Staierbach, Untere Sieg, Untere Wied, Vinxtbach und Wisper. Die zu kartierenden Gewässer und Gewässerabschnitte sind in "Anlage zur LB 1 Übersichtkarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" aufgeführt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 142,5 Kilometer (1425 100-Meter-Segmente). Die optionale Leistung "Hochwasserkartierung" kann an maximal 100 Kilometern an allen Gewässern im ganzen Gebiet des Loses 1 im Norden von Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Das Gebiet ist in der "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" dargestellt.

––
3
Hunsrück

Das Los 2 ist in der Kartierphase 2024 zu bearbeiten und umfasst einige Wasserrahmenrichtliniengewässer in den folgenden Wasserkörpern: Gräfenbach, Großbach (Mosel), Grundbach, Hagenbach, Idarbach, Lametbach, Mittlere Nahe, Mittlerer Guldenbach, Morgenbach, Oberer Simmerbach, Prims, Seibersbach, Traunbach und Untere Dhron. Die zu kartierenden Gewässer und Gewässerabschnitte sind in "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" aufgeführt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 180,8 Kilometer (1808 100-Meter-Segmente). Die optionale Leistung "Hochwasserkartierung" kann an maximal 100 Kilometern an allen Gewässern im ganzen Gebiet des Loses 2 zentral in Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Das Gebiet ist in der "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" dargestellt.

––
4
Pfalz

Das Los 3 ist in der Kartierphase 2024/2025 zu bearbeiten und umfasst einige Wasserrahmenrichtliniengewässer in den folgenden Wasserkörpern: Eußerbach, Hochspeyerbach, Merzalbe, Moosalbe, Obere Lauter, Obere Wieslauter, Oberer Glan, Oberer Modenbach, Oberer Oberrhein, Salzbach, Sauerbach, Seebach, Spiegelbach, Steinbach, Unterer Speyerbach und Wellbach. Die zu kartierenden Gewässer und Gewässerabschnitte sind in "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" aufgeführt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 152,7 Kilometer (1527 100-Meter-Segmente). Die optionale Leistung "Hochwasserkartierung" kann an maximal 100 Kilometern an allen Gewässern im ganzen Gebiet des Loses 3 im Süden von Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Das Gebiet ist in der "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" dargestellt.

––
5
Trier/Südeifel

Das Los 4 ist in der Kartierphase 2024/2025 zu bearbeiten und umfasst einige Wasserrahmenrichtliniengewässer in den folgenden Wasserkörpern: Albach, Dilmarbach, Echtersbach, Klinkbach, Mausbach, Oberer Gaybach, Ockfenerbach, Rauruwer, Riveris, Rotenbach, Sauer, Stausee Kell, Stegbach, Untere Ruwer und Weilerbach. Die zu kartierenden Gewässer und Gewässerabschnitte sind in "Anlage 1 zur LB Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" aufgeführt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 181,3 Kilometer (1813 100-Meter-Segmente). Die optionale Leistung "Hochwasserkartierung" kann an maximal 100 Kilometern an allen Gewässern im ganzen Gebiet des Loses 4 im Westen Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Das Gebiet ist in der "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" dargestellt.

––
6
Eifel

Das Los 5 ist in der Kartierphase 2024/2025 zu bearbeiten und umfasst einige Wasserrahmenrichtliniengewässer in den folgenden Wasserkörpern: Auw, Ellerbach (Mosel), Erdenbach, Fischbach (Kyll), Ihrenbach, Kailbach, Oberer Endertbach, Oosbach, Stillegraben, Taubkyll, Tieferbach und Wirft. Die zu kartierenden Gewässer und Gewässerabschnitte sind in "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" aufgeführt. Die Gesamtlänge beträgt etwa 172,8 Kilometer (1728 100-Meter-Segmente). Die optionale Leistung "Hochwasserkartierung" kann an maximal 100 Kilometern an allen Gewässern im ganzen Gebiet des Loses 5 im Nordwesten Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Das Gebiet ist in der "Anlage zur LB 1 Übersichtskarten Los 1, 2, 3, 4 und 5" dargestellt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person (Projektleitung) unter Nennung des Namens mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte in der Rolle eines Projektl … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person (Projektleitung) unter Nennung des Namens mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte in der Rolle eines Projektleiters nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Projekte: a) deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt oder bei laufenden mehrjährigen Rahmenverträgen der entsprechend vergleichbare Teilabschnitt (vgl. c) und d)) nach dem 01.01.2015 begonnen hat b) die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen sind oder bei laufenden mehrjährigen Rahmenverträgen der entsprechend vergleich-bare Teilabschnitt (vgl. c) und d)) in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist c) die eine zu kartierende Gewässerstrecken von mindestens 50 km umfassen d) die nach dem "Vor-Ort-Verfahren" der LAWA kartiert wurden Die kartierte Gesamtstrecke aller vergleichbaren und hier nachgewiesenen Referenzen muss mindestens 500 KM betragen. Der jeweilige Referenznachweis muss mittels des Formulars 311b erfolgen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen: a) deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen: a) deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt oder bei laufenden mehrjährigen Rahmenverträgen der entsprechend vergleichbare Teilabschnitt (vgl. c) und d)) nach dem 01.01.2015 begonnen hat b) die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen sind oder bei laufenden mehrjährigen Rahmenverträgen der entsprechend vergleich-bare Teilabschnitt (vgl. c) und d)) in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist c) die eine zu kartierende Gewässerstrecken von mindestens 50 km umfassen d) die nach dem "Vor-Ort-Verfahren" der LAWA kartiert wurden Die kartierte Gesamtstrecke aller vergleichbaren und hier nachgewiesenen Referenzen muss mindestens 500 KM betragen. Bei einer Bietergemeinschaft zählt das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Der jeweilige Referenznachweis muss mittels des Formulars 311a erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY0XL Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfa … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHY0XL Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 05.01.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7d89a86-bf1e-4718-89bf-2a048ca68b2d.