Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn
Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 30.31 - 23461veröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 8
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 8
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Paderborn33102, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Konzept60 %
- Präsentation30 %
- Preiskriterium10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Gegenstand nach CPV
- 85320000Dienstleistungen im SozialwesenHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad Wünnenberg Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 2 | Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 3 | Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 4 | Los 4: Grundschule Westerloh, Delbrück Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 5 | Los 5: Grundschule Kirchschule, Hövelhof Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 6 | Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 7 | Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
| 8 | Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe Die Schulassistenzleistungen sind für die Schule wie folgt zu erbringen: - 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2 - 2025 für die Jahrgänge 1-3 - 2026 für die Jahrgänge 1-4 • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | 0 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 30
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. - Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger … ganz lesenkürzer
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. - Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein oder die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen. Hierzu ist die Eigenerklärung Träger der freien Jugendhilfe (Vordruck 09) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Ist der Bewerber bereits als Träger gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist ein entsprechender Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für den Fall, dass der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, verpflichtet er sich, die Anerkennung spätestens binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung zu beantragen.- Kriterium
Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung: > Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. > Ang … ganz lesenkürzer
Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung: > Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. > Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Mindestforderung: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. > Erklärung, dass für den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: - Erklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bewerber zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Bewerber jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. > Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen > Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers- Kriterium
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren kontinuierlich im Einsatzfeld der Schulbegleitung (§35a SGB VIII, §§ 75,112 SGB IX) oder seit mindestens 3 Jahren konuierlich im Einsatzfeld der Offenen Ganztagsschul … ganz lesenkürzer
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren kontinuierlich im Einsatzfeld der Schulbegleitung (§35a SGB VIII, §§ 75,112 SGB IX) oder seit mindestens 3 Jahren konuierlich im Einsatzfeld der Offenen Ganztagsschule (OGS) tätig ist. Zum Nachweis ist eine/mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt ist und - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließt.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zuschlagslimitierung ge. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV Jeder Bieter darf Angebote für alle oder einzelne Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf drei (3) Lose/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bi … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung ge. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV Jeder Bieter darf Angebote für alle oder einzelne Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf drei (3) Lose/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält, obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine gewisse Vielfalt in der Schulassistenz zu schaffen bzw. zu stärken und das Ausfallrisiko zu minimieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Kreis Paderborn
- Anschrift
- Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- submissionsstelle@
kreis-paderborn.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22319f04-c281-4992-98b4-e25fcc8fd6aa.