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Strompreisausschreibung der Stadt Wanzleben Börde ab 01.04.2024 bis 31.12.2025

Stadt Wanzleben-Börde · Wanzleben-Börde, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 108320 -S24veröffentlicht 16.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 995 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.04.2024 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Bindefrist endet
    25 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie, benötigt die Stadt Wanzleben-Börde (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 171 SLP-Lieferstellen mit prognostizierten Verbrauchsmengen von ca. 1.036.772 kWh Strom für 2024 (01.04.-31.12.2024) sowie 1.382.296 kWh Strom für 2025.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot basierend auf den Kriterien „Kosten Erstvertragslaufzeit“, „Kosten Verlängerungsoption“ und „Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze“.. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt dabei dasjenige Angebot, welches gemäß der nachfolgenden Berechnung die höchste Punktzahl (auf drei Nachkommastellen gerundet) erhält. Die Kosten der Erstvertragslaufzeit werden im Rahmen dieser Berechnung mit 80% gewichtet, Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot basierend auf den Kriterien „Kosten Erstvertragslaufzeit“, „Kosten Verlängerungsoption“ und „Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze“.. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt dabei dasjenige Angebot, welches gemäß der nachfolgenden Berechnung die höchste Punktzahl (auf drei Nachkommastellen gerundet) erhält. Die Kosten der Erstvertragslaufzeit werden im Rahmen dieser Berechnung mit 80% gewichtet,Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot basierend auf den Kriterien „Kosten Erstvertragslaufzeit“, „Kosten Verlängerungsoption“ und „Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze“.. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt dabei dasjenige Angebot, welches gemäß der nachfolgenden Berechnung die höchste Punktzahl (auf drei Nachkommastellen gerundet) erhält. Die Kosten der Erstvertragslaufzeit werden im Rahmen dieser Berechnung mit 80% gewichtet, die Kosten der Verlängerungsoption sowie der Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze mit jeweils 10%.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
Kriterium
Dem Auftraggeber sind 3 geeignete Referenzen, über früher ausgeführte Lieferleistungen, der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mittels gem. 124 Eigenerklärung zur Eignung, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekannt-machung, auf Verlangen vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) mittels Eigenerklärung (124 Eigenerklärung zur Eignung) zu erbringen. Soweit das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen ist, dürfen die Jahre 2022, 2021 und 2020 eingereicht werden. Dies ist zu begründen.
Kriterium
Nachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU in Höhe von 5 Mio. Euro pro Per … ganz lesenNachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU in Höhe von 5 Mio. Euro pro Personen, Sach-/und Vermögensschäden verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.12.2025
Dauer
21 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2026 bis 31.12.2026 Verlängerungsoption 2: 01.01.2027 bis 31.12.2027
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
25 Tage
Angebotsöffnung
16.02.2024, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsa … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 1-2, 39164 Wanzleben-Börde
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
first energy GmbH

Bei uns erfasst

66Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

74vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
857.359 €Zuschlagswert im Median
438.684 € – 1,3 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018d11be-a87f-4fd4-a70b-cc761561d12f.