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vergebenEU-weitLieferleistungen

Stromliefervertrag 2026

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen 23/2600030723veröffentlicht 11.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 378 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64291, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen AG. Der Jahresverbrauch beträgt zurzeit rund 57 Mio. kWh im Jahr 2024 an ca. 12 Abnahmestellen. Eine Aufstellung aller Anlagen zur Leistungsbeschreibung ist in Anlage LB 1 "AZ" zu finden. Eine Übersicht über die Abnahmestellen und Mengen zeigt Anlage LB 2 "Übersicht". Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2025 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2026 für ein Jahr vergeben werden. Der Campus und die dort betriebenen Infrastrukturen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung. Für die drei größten (bezogen auf die abgenommene Energiemenge) Abnahmestellen wurden daher Prognosewerte hinzugefügt. Die Prognosewerte für die einzelnen Abnahmestellen sind in der Anlage LB 3 "Abnahmestellenliste Strom" aufgeführt. Weiterhin gibt es für die großen RLM-Abnahmestellen eine Prognosesimulation als Lastgang. Diese liegen den Vergabeunterlagen in der Datei "LG 2026 Prognose" bei. Weiterhin gilt, dass der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt stark schwankt. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet. Die Fachabteilung wird quartalsweise eine Betriebs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen beziehen sich auf die geplante Nutzung der Anlagen unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Experimente. Es kann jedoch keine Garantie für die Einhaltung der Planung gegeben werden. Sowohl in dieser Leistungsbeschreibung und in der Abnahmestellenliste wie auch in dem Preisblatt werden Mengen genannt. Diese Mengen sind nicht rechtlich bindend. Die Lieferantin hat kein Recht auf die Abnahme der genannten Mengen.

Beschreibung des Loses

Die zu beschaffende elektrische Energie wird in einem vergeben. Eine Losbildung findet nicht statt. Es werden aber zwei Gruppen gebildet. Die Gruppe 1 umfasst alle Abnahmestellen mit registrierender Leitungsmessung. Die Gruppe 2 beinhaltet entsprechend die SLP- und ggf. IMS-Abnahmestellen. Neben der Energielieferung sind auch die dazugehörigen Daten zu liefern. Hierzu gehören: o Jahreslastgänge aller RLM- und iMSys-Abnahmestellen zum 28.02 des der Lieferung folgenden Jahres (Punkt 2.8 des Versorgungsvertrages). o Die Stellung eines Online-Portals um die Lastgangdaten jederzeit abrufen zu können. Die Daten müssen den jeweiligen Vortag enthalten (Punkt 2.9 des Versorgungsvertrages) o Zum Lieferjahresende eine abschließende Liste der Abnahmestellen mit Verbräuchen, Leistungen und Beträgen (Punkt 8.11 des Versorgungsvertrages)

Der Auftraggeber beabsichtigt zwei unterschiedliche Beschaffungs- und Belieferungsmethoden zu nutzen. Die RLM-Abnahmestellen sollen mit einem Base- und Spotmengenmodell versorgt werden. Die SLP-Abnahmestellen klassisch mit einer Formelbepreisung. Die Abnahmestellen sind im Detail in den Anlagen LB 3 Abnahmestellenliste Strom für die beide Gruppen aufgelistet. Die Anlagen LB 3 enthalten Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn.

Als öffentliche Forschungseinrichtung ist es unser Anliegen und unsere Verpflichtung nachhaltig mit unseren Mitteln und den genutzten natürlichen Ressourcen umzugehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, fordern wir eine Belieferung mit Ökostrom. Für die Belieferung der Abnahmestellen wird verlangt, dass 100 % der Liefermenge aus Anlagen mit regenerativen Einsatzstoffen stammt (Ökostrom). Alle Bedingungen an die Herkunft der elektrischen Energie sind im Versorgungsvertrag unter Punkt 1.2 aufgeführt.

Alles weitere entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
ext. WertungmatrixRangfolge 1Es wurde der Wertungspreis, wie oben beschrieben, ermittelt.
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis ermittelt. Der Wertungspreis über beide Gruppen wird dabei wie folgt berechnet: ?Wertungspreis=WP?_(Gruppe 1)+?WP?_(Gruppe 2) Der Wertungspreis der Gruppe 1 ist: ?WPN?_(Grup … ganz lesenDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis ermittelt. Der Wertungspreis über beide Gruppen wird dabei wie folgt berechnet: ?Wertungspreis=WP?_(Gruppe 1)+?WP?_(Gruppe 2) Der Wertungspreis der Gruppe 1 ist: ?WPN?_(Gruppe 1)= GP×AnAb+?(HM?_TC+BP_( Ref))×?BM?_C+(?HM?_TQM+BP_( Ref))×?BM?_QM+?HM?_SpK×KSM+?HM?_SpV×VSM+(KSM-VSM)×mSP+ ?(C?_DL+C_öko)×WA WPNGruppe 1: Wertungspreis Netto GP: Grundpreis für jede Abnahmestelle in EUR AnAb: Anzahl der Abnahmestellen im Jahr HMTC: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Teminmarktprodukte CAL Produkt in EUR/MWh BP Ref Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh BMC: Menge Baseload Cal-Produkt in MWh HMTQM: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Teminmarktprodukte Quartal oder Monatsprodukt in EUR/MWh BMC: Menge Baseload Quartal oder Monatsprodukt je Lieferjahr in MWh HMSpK: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh KSM: Zu kaufende Spotmarktmengen nach Simulation je Jahr in MWh HMSpV: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für verkaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh VSM: zu verkaufende Spotmarktmengen nach Simulation in MWh mSP: mittlerer Spotmarktpreis EUR/MWh (vorgegeben) CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh Cöko: Aufschlag für die Ökostromqualität je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh WA: Wirkarbeit in MWh Der Wertungspreis der Gruppe 2 ist: ?WPN?_(Gruppe 2)=?(C?_DL+C_öko+BA×?BP?_Ref+PA×?PP?_( Ref)) × WA WPNGruppe 2: Wertungspreis Netto Gruppe 2 CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh Cöko: Aufschlag für die Ökologie je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh BA: Baseanteil der SLP- / IMS-Menge in MWh BP Ref: Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh PA: Peakanteil der SLP- / IMS-Menge MWh PP Ref: Peakpreis zum Stichtag in EUR/MWh WA: gelieferte Wirkarbeit je Jahr in MWh

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenDie zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis z …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYTZ6DLKAB# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYTZ6DLKAB# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. _______________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. ________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Die Bieter müssen folgende Eignungsnachweise einreichen. (Ausschlusskriterien): - Spotmarkterfahrung: Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat - Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden: Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) die Belieferung von Kunden nach, bei denen sich der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt. - Bei Auswahl revisionssicherer OTC-Preis: Der Bieter legt den Angebotsunterlagen einen Screenshot bei, welcher exemplarisch für die spätere Darstellung eines OTC-Kaufs ist. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten: o Name der Vorlieferantin o Name der Lieferantin o Menge, die gekauft wurde o Produkt, welches gekauft wurde o Der Preis, zu dem gekauft wurde o Datum und Uhrzeit Sollte das eingereichte Dokument nicht den geforderten Kriterien entsprechen, wird das Angebot ausgeschlossen. II. Leistungskriterien Den Zuschlag für die Lieferung erhält das wirtschaftl …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ENTEGA Energie GmbH, Darmstadt2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Website
gsi.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (156 Lose mit Angabe)
1,63 Mio. €Zuschlagswert im Median
402.017 € – 2,97 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.10.2025
  3. BekanntmachungFrist 23.10.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6bfb3c9-2e4a-427d-9f9f-3b44e2cfa17d.